Stellungnahme zum Bürokratieabbauprojekt des SMIL "SPAteN"

Sächsisches Projekt zum Abbau technisch entbehrlicher Normen im Wohnungsbau (SPAteN) Zuarbeit der Sächsischen Industrie- und Handelskammern

Welche Problemstellungen oder Hemmnisse nehmen Sie in Ihrem Verantwortungsbereich im Zusammenhang mit dem Thema Bürokratie im Wohnungsbau (Neubau & Bestand) wahr?

Aus Sicht unserer Mitgliedsunternehmen bestehen die wesentlichen bürokratischen Hemmnisse im Wohnungsbau weniger in einzelnen Vorgaben für sich genommen, sondern vor allem in der Kumulation technischer, rechtlicher und verfahrensbezogener Anforderungen. Diese führen in der Praxis zu erheblichem Abstimmungsaufwand, verlängerten Planungs- und Genehmigungszeiten, hohen Dokumentations- und Nachweispflichten sowie zu zusätzlichen Kosten- und Terminrisiken. Vergleichbare Problemlagen werden derzeit auch in der fachpolitischen Debatte zum einfacheren Bauen benannt.
Als besonders problematisch wird wahrgenommen, dass Anforderungen aus unterschiedlichen Regelungsbereichen häufig nicht hinreichend aufeinander abgestimmt sind und in ihrer Gesamtwirkung die Planung und Realisierung von Wohnungsbauvorhaben deutlich erschweren. Nicht einzelne Vorgaben allein, sondern vor allem deren Zusammenwirken führen dazu, dass Verfahren komplexer, Planungen aufwendiger und Projekte insgesamt kostenintensiver werden.
Hinzu kommt aus Sicht der Praxis vielfach ein Problem der mangelnden Verfahrensökonomie und Verhältnismäßigkeit. Anforderungen, Prüfpflichten und Schutzbelange sind im Grundsatz nachvollziehbar und wichtig; in ihrer konkreten Anwendung führen sie jedoch nicht selten dazu, dass Aufwand, Kosten und Verfahrensdauer außer Verhältnis zum Umfang einer Maßnahme stehen. Dies betrifft sowohl den Neubau als auch den Bestand.
Besonders ausgeprägt zeigt sich dies beim Bauen im Bestand. Dort führen selbst begrenzte Eingriffe häufig zu zusätzlichen Prüf-, Nachweis- und Anpassungserfordernissen. Dadurch werden Sanierungen, Modernisierungen, Umnutzungen, Aufstockungen und Nachverdichtungen vielfach erschwert, obwohl gerade in diesem Bereich erhebliche Potenziale zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum bestehen. Die Vereinfachungsansätze des Gebäudetyps E sind ausdrücklich auch für den Bestand relevant.
Als weiteres Hemmnis wird wahrgenommen, dass bei der praktischen Umsetzung und Abwägung unterschiedlicher Anforderungen nicht immer ein angemessenes Verhältnis zwischen Einzelbelangen, Verwaltungsaufwand und dem übergeordneten Ziel einer zügigen und bezahlbaren Wohnraumschaffung gewahrt bleibt. Gerade in angespannten und hochverdichteten Räumen kann dies dazu führen, dass Vorhaben erheblich verzögert, verteuert oder nicht weiterverfolgt werden.
Insgesamt wird Bürokratie im Wohnungsbau daher vor allem als Komplexitäts-, Schnittstellen- und Verfahrensproblem wahrgenommen. Die hohe Regulierungsdichte, die Vielzahl der Beteiligten sowie die zunehmenden Anforderungen an Nachweise, Dokumentation und Abstimmung erschweren eine wirtschaftliche, planbare und zügige Umsetzung von Wohnungsbauprojekten erheblich.

Welche baulichen und/oder technischen Normen bewerten Sie als entbehrlich und warum?

Aus Sicht unseres Verantwortungsbereichs sind nicht die sicherheits- und gefahrenabwehrbezogenen baulichen Mindestanforderungen entbehrlich. Als entbehrlich bewerten wir vielmehr solche Normen, Teilnormen oder Anforderungsniveaus, die über die öffentlich-rechtlich erforderlichen Mindeststandards hinausgehen und in der Praxis vor allem Komfort-, Ausstattungs- oder Optimierungsansprüche abbilden, ohne dass hiermit ein entsprechender Mehrwert für Sicherheit, Gesundheitsschutz oder Gebrauchstauglichkeit verbunden ist. Diese Stoßrichtung entspricht der aktuellen Debatte um den Gebäudetyp E, der ausdrücklich auf den Verzicht auf nicht unbedingt notwendige und kostentreibende Standards zielt.
Als entbehrlich bzw. verzichtbar erscheinen insbesondere über das notwendige Maß hinausgehende Komfortstandards im Schallschutz, soweit sie nicht dem bauordnungsrechtlich gebotenen Mindestschutz dienen, überhöhte Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung, sofern einfachere und robuste Lösungen den Nutzungszweck gleichermaßen erfüllen, sowie technische Standardvorgaben, die im Wohnungsbau faktisch als allgemein geschuldet behandelt werden, obwohl sie öffentlich-rechtlich nicht zwingend vorgegeben sind.
Entbehrlich sind aus unserer Sicht daher nicht Schutzstandards als solche, sondern vor allem überobligatorische Standardsteigerungen, die sich in Normung, Planungspraxis und Haftungsverständnis verfestigt haben und im Ergebnis zu höheren Baukosten, zusätzlicher Bürokratie und geringerer Realisierbarkeit insbesondere im bezahlbaren Wohnungsbau führen. Gerade in der Debatte um den Gebäudetyp E wird hervorgehoben, dass nicht zwingend notwendige Standards das einfache und kostengünstige Bauen erschweren.

Welche baulichen und/oder technischen Normen bewerten Sie als änderungsbedürftig und warum?

Änderungsbedarf besteht aus unserer Sicht vor allem dort, wo bauliche und technische Normen überdetailliert, nicht risikoadäquat oder in der praktischen Anwendung unverhältnismäßig wirken. Ziel sollte nicht die Absenkung von Sicherheitsstandards sein, sondern eine klarere Abgrenzung zwischen zwingenden Schutzanforderungen und darüberhinausgehenden Qualitäts-, Komfort- oder Optimierungsstandards, verbunden mit vereinfachten Nachweiswegen und praxistauglichen Standardlösungen.
Änderungsbedürftig erscheinen insbesondere folgende Regelungsbereiche: DIN 18040 – Barrierefreies Bauen, soweit Anforderungen unabhängig von Gebäudetyp, Nutzung, Wirtschaftlichkeit oder Eingriffstiefe zu starr angewendet werden; Schallschutzregelungen, soweit die Abgrenzung zwischen Mindestschutz und erhöhtem Komfortschallschutz in der Praxis zu Rechts- und Planungsunsicherheiten führt; energetische Nachweisverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit DIN 18599 und dem GEG, soweit für typische Wohngebäude ein unverhältnismäßig hoher Berechnungs- und Dokumentationsaufwand entsteht; DIN 4108-4 im Bereich Wärmebrückennachweise, soweit wirtschaftliche und technisch sinnvolle Standardlösungen durch sehr aufwendige Nachweisansätze erschwert werden; sowie die Technischen Baubestimmungen / MVV TB, soweit die Vielzahl der Verweisnormen und Nachweisanforderungen den typischen Wohnungsbau über das sicherheitsrelevante Maß hinaus belastet. Die MVV TB wird vom DIBt im Auftrag der Länder veröffentlicht und dient als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht; gerade deshalb ist sie ein wichtiger Hebel für Vereinfachung. Zugleich sieht das GEG bereits ein vereinfachtes Nachweisverfahren für bestimmte neue Wohngebäude vor, was den grundsätzlichen Vereinfachungsbedarf bestätigt.
Insgesamt besteht der Änderungsbedarf damit vor allem in klareren rechtlichen Abgrenzungen, vereinfachten Nachweiswegen und stärker typisierten Standardlösungen für den Wohnungsbau. Dadurch ließen sich Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen, Kosten senken und Investitionen erleichtern, ohne die Schutzziele von Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit in Frage zu stellen.

Welche Maßnahmen können aus Ihrer Sicht zur Verbesserung der Prozessabläufe beitragen und wer kann diese umsetzen?

Zur Verbesserung der Prozessabläufe im Wohnungsbau sind vor allem vereinfachte, standardisierte, digital unterstützte und verbindlich koordinierte Verwaltungsverfahren erforderlich. Ziel sollte sein, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, Doppelprüfungen zu vermeiden und die Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.
Erforderlich sind insbesondere eine konsequente Digitalisierung der Bauantrags- und Nachweisverfahren, ein medienbruchfreier Datenaustausch zwischen den beteiligten Stellen, einheitliche Datenstandards und standardisierte Unterlagenanforderungen. Mit dem digitalen Bauantrag, XBau und XPlanung bestehen hierfür bereits wichtige Grundlagen. Das BMWSB verfolgt mit dem digitalen Bauantrag die vollständig digitale Antragstellung und Bearbeitung; das BBSR hebt digitale Standards, standardisierte Verfahren und professionelleres Verfahrensmanagement als Beschleunigungshebel hervor.
Ebenso wichtig sind ein verbindliches Verfahrensmanagement mit frühen Vollständigkeitsprüfungen, klaren Fristen und einer federführenden Koordination komplexer Verfahren. Gerade bei Vorhaben mit mehreren beteiligten Fachbehörden sollte eine Stelle die Abstimmung bündeln, um Reibungsverluste, Mehrfachkommunikation und widersprüchliche Anforderungen zu vermeiden. Das BBSR benennt komplexe Abstimmungsprozesse zwischen Ebenen und Behörden ausdrücklich als wesentlichen Verzögerungsfaktor.
Darüber hinaus sollten Standard- und Typenlösungen für wiederkehrende Wohnungsbautypen stärker genutzt werden, etwa über standardisierte Prüfroutinen, wiederverwendbare Nachweise und typisierte Lösungen für serielle und modulare Bauweisen. Ergänzend braucht es eine entscheidungsorientierte und pragmatische Verwaltungspraxis, die vorhandene Ermessens- und Beurteilungsspielräume verantwortungsvoll nutzt und Verfahren aktiv steuert.
Die Umsetzung liegt bei Bund und Ländern im Bereich der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, bei den obersten Bauaufsichten und zuständigen Ministerien in Form von Vollzugshinweisen und Standardisierung sowie bei Kommunen und Bauaufsichtsbehörden in der konkreten Verfahrensorganisation. Öffentliche IT-Dienstleister und Standardisierungsstellen sind für die technische Umsetzung einzubeziehen.

Wo sehen Sie die größten Potenziale beim Abbau bürokratischer Hürden im Wohnungsbau? (Neubau & Bestand)

Die größten Potenziale beim Abbau bürokratischer Hürden sehen wir vor allem dort, wo heutige Anforderungen in ihrer Gesamtwirkung Wohnraumschaffung verzögern, verteuern oder verhindern, ohne dass hiermit ein entsprechender zusätzlicher Nutzen für Sicherheit, Gesundheit oder Gefahrenabwehr verbunden ist.
Das größte Potenzial liegt aus unserer Sicht zunächst im Bauen im Bestand. Gerade bei Sanierungen, Modernisierungen, Umnutzungen, Aufstockungen und Nachverdichtungen entstehen häufig sehr weitreichende Folgeanforderungen, obwohl mit vergleichsweise begrenzten Eingriffen zusätzlicher Wohnraum geschaffen oder gesichert werden könnte. Wenn es gelingt, gerade im Bestand mehr Verhältnismäßigkeit und mehr Flexibilität zu ermöglichen, kann vergleichsweise schnell zusätzliche Wohnraumwirkung erzielt werden. Der Bund verweist ausdrücklich darauf, dass die Vereinfachungsansätze des Gebäudetyps E sowohl im Neubau als auch im Bestand genutzt werden können.
Ein weiteres großes Potenzial liegt in der klareren Konzentration auf wirklich schutzrelevante Anforderungen. Wo heute technische, planerische oder dokumentarische Anforderungen über das notwendige Maß hinausgehen, steigen Kosten, Nachweisaufwand und Komplexität erheblich. Die aktuelle Debatte um den Gebäudetyp E zielt genau darauf, auf nicht unbedingt notwendige und kostentreibende Standards zu verzichten, ohne die Schutzziele von Sicherheit und Qualität im Kern in Frage zu stellen.
Besonders groß ist das Entlastungspotenzial zudem in der Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Nach Analysen des BBSR dauern Bebauungsplanverfahren im Durchschnitt vier bis neun Jahre; als Ursachen werden unter anderem komplexe Abstimmungen, steigende Anforderungen und hoher Verfahrensaufwand benannt. Gerade hier liegt ein erheblicher Hebel, um Wohnungsbau spürbar schneller in die Umsetzung zu bringen.
Schließlich sehen wir ein erhebliches Potenzial in der Reduzierung der Regelungs- und Nachweisdichte. Nicht einzelne Vorgaben allein, sondern vor allem deren Kumulation erschwert heute die wirtschaftliche Realisierung von Wohnungsbau. Eine Überprüfung technischer Baubestimmungen, Verweisnormen und Nachweispflichten auf ihre tatsächliche Relevanz für den typischen Wohnungsbau kann deshalb einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.

Gibt es konkrete Lösungsideen, die Sie vorschlagen möchten?

Ja. Aus Sicht unserer Praxis kommen insbesondere folgende konkrete Lösungsideen in Betracht:
Bei Eingriffen in Bestandsgebäude sollte gesetzlich oder durch klare Verwaltungsvorgaben sichergestellt werden, dass punktuelle Maßnahmen nicht automatisch eine vollständige Neubewertung des gesamten Gebäudes oder einzelner Anlagensysteme auslösen. Gerade im Bestand sollte stärker nach Umfang, Eingriffstiefe und tatsächlicher Risikorelevanz differenziert werden. Dies würde Sanierungen, Modernisierungen, Umnutzungen und Nachverdichtungen deutlich erleichtern.
Technische Folgeanforderungen bei Bestandsmaßnahmen sollten klar begrenzt werden. Wenn nur einzelne Bauteile oder Teilbereiche betroffen sind, sollten zusätzliche Anforderungen nur insoweit ausgelöst werden, wie sie sachlich zwingend erforderlich sind. In der Praxis betrifft dies insbesondere technische Kaskadeneffekte bei Bestandsanpassungen, die mit dem ursprünglichen Anlass der Maßnahme häufig nur noch mittelbar zusammenhängen.
Im Schadstoffrecht sollte der Umgang mit Bestandsmaßnahmen stärker nach Art, Umfang, tatsächlicher Gefährdung und konkreter Eingriffstiefe differenziert werden. Schutzanforderungen bleiben notwendig, sollten aber bei typischen Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand in praxistauglichen, abgestuften Verfahren organisiert werden.
Bei energetischen Anforderungen sollte stärker zielorientiert statt systemvorgebend reguliert werden. Entscheidend sollte sein, ob die energetischen Ziele erreicht werden, nicht ob dies nur mit wenigen faktisch vorgezeichneten technischen Lösungen geschieht. Das GEG kennt bereits ein vereinfachtes Nachweisverfahren für bestimmte neue Wohngebäude; diese Logik sollte erweitert und praxistauglicher gemacht werden.
Im Bereich des Artenschutzes sollte bei Wohnungsbauvorhaben in hochverdichteten Räumen eine stärker praxisgerechte und verhältnismäßige Abwägung ermöglicht werden. Ziel muss es sein, Schutzbelange ernst zu nehmen, zugleich aber zu vermeiden, dass einzelne Konflikte selbst bei geeigneten Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ganze Wohnungsbauvorhaben über Jahre blockieren.
Auch Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen sollten stärker differenzieren. Dort, wo Gebäude objektiv kaum noch sinnvoll nutzbar, wirtschaftlich nicht vertretbar instandsetzbar oder städtebaulich nicht überzeugend sind, sollten Abriss und qualitätsvoller Ersatzneubau deutlich leichter ermöglicht werden. Langwierige Verfahren mit mehrfachen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sollten in solchen Fällen vermieden werden.
Schließlich sollten für wiederkehrende Wohnungsbautypen im Neubau und im Bestand vereinfachte Standardverfahren geschaffen werden, etwa für Nachweise, technische Details, Typengenehmigungen und häufige Umbaukonstellationen. Wo Ermessens- und Abwägungsspielräume bestehen, sollte deren Nutzung stärker auf pragmatische, wirtschaftlich tragfähige und wohnungsbauorientierte Lösungen ausgerichtet werden.

Nennen Sie ggfs. weitere in den obigen Fragen noch nicht adressierte Punkte.

Ergänzend zu den vorstehenden Punkten sehen wir weiteren Reformbedarf insbesondere im Vollzug und in der Auslegungspraxis. In der Praxis entstehen erhebliche Belastungen nicht nur durch gesetzliche oder normative Vorgaben selbst, sondern auch dadurch, dass vergleichbare Sachverhalte von Behörden unterschiedlich bewertet, Ermessensspielräume unterschiedlich genutzt und Anforderungen vorsorglich eher verschärfend ausgelegt werden. Dies führt zu Unsicherheiten, zusätzlichem Abstimmungsaufwand und vermeidbaren Verzögerungen.
Ein weiterer bislang nicht hinreichend berücksichtigter Punkt ist der grundsätzliche Unterschied zwischen Neubau und Bestand. In der Praxis werden Bestandsmaßnahmen vielfach mit Anforderungen konfrontiert, die ihrer Logik nach eher auf Neubauten zugeschnitten sind. Dies erschwert gerade solche Maßnahmen, die kurzfristig zusätzlichen Wohnraum schaffen oder sichern könnten. Der Gebäudetyp E und die aktuelle Vereinfachungsdebatte zeigen, dass dieser Unterschied inzwischen auch auf Bundesebene stärker in den Blick rückt.
Darüber hinaus sehen wir einen wachsenden Zielkonflikt zwischen der berechtigten Berücksichtigung einzelner Fachbelange und dem übergeordneten öffentlichen Interesse an bezahlbarem und zügig realisierbarem Wohnraum. Wo sich Anforderungen aus unterschiedlichen Rechts- und Verwaltungsbereichen überlagern, fehlt es aus Sicht der Praxis häufig an einer klaren Priorisierung und an einer nachvollziehbaren Gesamtabwägung.
Ergänzend sollte auch geprüft werden, inwieweit Förderbedingungen zusätzliche Komplexität erzeugen. Förderprogramme verfolgen wichtige politische Ziele, führen in der praktischen Anwendung jedoch häufig zu weiteren Nachweis-, Dokumentations- und Verfahrensanforderungen. Bürokratieabbau im Wohnungsbau sollte daher nicht nur das Bauordnungs- und Fachrecht, sondern auch das Förderwesen einbeziehen.
Schließlich sollte stärker in den Blick genommen werden, dass sich im Planungs- und Bauprozess vielfach eine Absicherungs- und Haftungslogik verfestigt hat, die dazu beiträgt, dass über das sachlich erforderliche Maß hinaus geplant, nachgewiesen und dokumentiert wird. Auch hierin liegt ein bislang oft unterschätzter Treiber von Komplexität und Kosten.