23.06.2026

Städtebau- und Raumordnungsrecht

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Sächsische Staatskanzlei
Sehr geehrte Damen und Herren,
die geplante Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts ist für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung, da sie die langfristigen Rahmenbedingungen für Investitionen, Beschäftigung und die Entwicklung von Standorten maßgeblich bestimmt. Wohnungsbau, leistungsfähige Wirtschaftsstandorte sowie moderne Infrastrukturen stehen dabei in einem engen funktionalen Zusammenhang und müssen ausgewogen gestaltet werden.
Die gewerbliche Wirtschaft unterstützt ausdrücklich das Ziel, mehr und schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu modernisieren und zu digitalisieren. Gleichzeitig sehen wir in der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs an zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf, um eine gleichwertige Berücksichtigung von Wohnraumschaffung und wirtschaftlicher Entwicklung sicherzustellen.
Im Freistaat Sachsen stellt ein akuter Wohnraummangel lediglich in wenigen Teilmärkten, insbesondere in Teilen von Dresden und Leipzig, eine relevante Herausforderung dar. In weiten Teilen des Landes hingegen besteht kein vergleichbarer Druck auf den Wohnungsmarkt. Vor diesem Hintergrund sollte die gesetzliche Ausrichtung stärker differenzieren und regionale Gegebenheiten angemessen berücksichtigen. Eine pauschale Priorisierung des Wohnungsbaus birgt die Gefahr, wirtschaftliche Flächenbedarfe auch dort zu beeinträchtigen, wo kein struktureller Wohnraummangel besteht.

Wohnungsbau und Wirtschaftsflächen ausgewogen steuern

Aus Sicht der IHKs ist die Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen eine zentrale Voraussetzung für Wertschöpfung, Beschäftigung, Fachkräftesicherung und regionale Resilienz. Die vorgesehene Einstufung des Wohnungsbaus als „überragendes öffentliches Interesse“ führt jedoch zu einer einseitigen Verschiebung der planerischen Abwägung zulasten wirtschaftlicher Nutzungen. Insbesondere in Ballungsräumen droht dadurch eine verstärkte Verdrängung von Gewerbe- und Industrieflächen.
Wir fordern daher verbindliche Schutz- und Sicherungsmechanismen für wirtschaftliche Entwicklungsflächen sowie eine ausgewogene Flächensteuerung, die Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Verkehr und Freiraumschutz gleichermaßen berücksichtigt. Nur so können lebenswerte Städte und ein leistungsfähiger Wirtschaftsstandort dauerhaft miteinander in Einklang gebracht werden.

Bestandsschutz stärken und Nutzungskonflikte rechtssicher lösen

Ein weiterer zentraler Aspekt ist der Schutz bestehender Unternehmen. Viele Betriebe geraten zunehmend in Nutzungskonflikte durch heranrückende Wohnbebauung. Ohne einen klar geregelten, erweiterten Bestandsschutz drohen nachträgliche Einschränkungen aufgrund zusätzlicher Lärm- und Emissionsauflagen, die Investitionen, Modernisierungen und Transformationsprozesse erschweren.
Daher setzen wir uns für einen verbindlichen gesetzlichen Bestandsschutz für bestehende Gewerbe- und Industriestandorte ein. Ergänzend ist eine Modernisierung der TA Lärm erforderlich, um die politisch gewünschte Nutzungsmischung in urbanen Räumen rechtssicher und praktikabel zu ermöglichen.

Schnellere Verfahren statt zusätzlicher Prüf- und Dokumentationspflichten

Die beschleunigte Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bleibt ein zentrales Anliegen der Wirtschaft. Zwar enthält der Gesetzentwurf Ansätze zur Verfahrensvereinfachung und Digitalisierung, jedoch fehlen weiterhin wesentliche Instrumente wie verbindliche Fristen, Genehmigungs- oder Zustimmungsfiktionen sowie klare Stichtagsregelungen zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage.
Zudem bestehen nach wie vor umfangreiche Umwelt-, Klima- und Prüfanforderungen, die Verfahren verlängern und zusätzliche Rechtsunsicherheiten schaffen. Besonders kritisch sehen wir den geplanten Versiegelungsfaktor, der voraussichtlich zu erhöhtem Nachweis-, Vermessungs- und Dokumentationsaufwand führen wird. Dies bedeutet längere Verfahren, höhere Kosten und zusätzliche bürokratische Belastungen – insbesondere für Industrie, Logistik und Handel – ohne erkennbaren praktischen Mehrwert.
Für einen konstruktiven Dialog und weiterführende Abstimmungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Witschaß
Geschäftsführer Standortpolitik