10.09.2026
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
Christoph Neuberg
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz
Sächsischer Doppelhaushalt 2027/2028
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat am 3. Juli 2026 den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 vorgelegt. Nach der Verabschiedung durch das Kabinett befindet sich der Entwurf nun im parlamentarischen Verfahren des Sächsischen Landtages.
Die sächsischen Industrie- und Handelskammern begleiten diesen Prozess konstruktiv. Mit der vorliegenden Stellungnahme bringen wir die Perspektive für rund 250.000 Unternehmen im Freistaat auf die wirtschaftspolitisch relevanten Themen des Doppelhaushaltes ein.
Den sächsischen Industrie- und Handelskammern ist bewusst, dass die öffentlichen Haushalte trotz des deutlich gestiegenen Haushaltsvolumens angespannt sind und eine klare Priorisierung erfordern. Die verfügbaren Mittel müssen deshalb auf Maßnahmen mit hoher wirtschaftlicher Hebelwirkung konzentriert werden, die private Investitionen mobilisieren, Wachstum stärken und damit künftige finanzpolitische Spielräume eröffnen.
Vor diesem Hintergrund ist insbesondere der anhaltende Rückgang der Investitionsquote im Kernhaushalt kritisch: Nach 17,4 Prozent im Jahr 2023 sank sie bereits auf 12,6 Prozent im Jahr 2026; im Regierungsentwurf soll sie weiter auf 12,2 Prozent im Jahr 2027 und 12,1 Prozent im Jahr 2028 zurückgehen. Damit läge die Quote 2028 um 5,3 Prozentpunkte unter dem Niveau von 2023. Zwar steigt sie einschließlich der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes und über den „Sachsenfonds“ rechnerisch auf 13,5 beziehungsweise 13,4 Prozent. Dies liegt weiterhin deutlich unter dem Niveau von 2023. Diese Mittel sind für zusätzliche Infrastrukturvorhaben bestimmt und dürfen reguläre Landesinvestitionen nicht ersetzen. Die deutliche Absenkung der Investitionsquote seit 2023 ist angesichts der wirtschaftlichen Lage und des hohen Investitionsbedarfs äußerst kritisch zu bewerten. Es bedarf einer deutlichen Nachsteuerung im parlamentarischen Prozess. Die sächsischen IHKs fordern daher, die Investitionsquote im Kernhaushalt dauerhaft auf mindestens 15 Prozent anzuheben und die Zusätzlichkeit des Sondervermögens transparent nachzuweisen.
Zugleich steigen die Personalausgaben von 6,77 Mrd. Euro im Jahr 2027 auf 7,05 Mrd. Euro im Jahr 2028 und binden weiterhin mehr als ein Viertel der Gesamtausgaben. Der vorgesehene Abbau von 523 Stellen im Doppelhaushalt ist ein erster Schritt, reicht angesichts des langfristigen Konsolidierungsbedarfs jedoch nicht aus. Der Stellenabbaupfad in der Kernverwaltung sollte deshalb im Rahmen der natürlichen Fluktuation und der Verwaltungsmodernisierung beschleunigt werden, ohne die Funktionsfähigkeit zentraler staatlicher Leistungen zu beeinträchtigen.
Eine stärkere investive Schwerpunktsetzung muss zugleich mit einer wirksamen Umsetzung der Programme verbunden werden. Aus Sicht der Wirtschaft kommt es nicht allein auf die Höhe der Ansätze an, sondern auf verlässliche Förderrichtlinien, funktionsfähige digitale Antrags- und Bewilligungsverfahren, einen zügigen Mittelabfluss sowie eine konsequente Ausrichtung auf Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Wertschöpfung. Der Freistaat muss deshalb die technische und administrative Umsetzung frühzeitig sicherstellen und die erforderliche Landes-Kofinanzierung für sämtliche EU-, Bundes- und Bund-Länder-Programme über die gesamte Laufzeit verlässlich im Haushalt absichern.
Konjunkturschwäche, hohe Standortkosten und der demografische Wandel belasten Investitionen, Wachstum und Fachkräftesicherung. Der Doppelhaushalt muss deshalb private Investitionen mobilisieren, leistungsfähige Infrastrukturen sichern und Strukturen zur Fachkräftesicherung erhalten. Zugleich gilt es, Forschungsergebnisse und Innovationen schneller in die betriebliche Anwendung zu überführen, um Produktivität und regionale Wertschöpfung nachhaltig zu stärken.
Die vorliegende Stellungnahme bewertet aus Sicht der Wirtschaft zentrale Maßnahmen aus den Einzelplänen 07 (SMWA), 10 (SMIL) und 05 (SMK). Im Gesamtentwurf finden sich zahlreiche weitere wirtschaftsrelevante Maßnahmen, die hier nicht aufgegriffen werden. Die Auswahl stellt somit eine bewusste Priorisierung jener Handlungsfelder dar, die angesichts der oben genannten aktuellen konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Sachsen von besonderer Bedeutung sind.
1. Einzelplan 07 (SMWA)
Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung
Kapitel 07 03
- Besondere Bedeutung kommt der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zu. Vor dem Hintergrund der zurückhaltenden Unternehmensinvestitionen und des zunehmenden Standortwettbewerbs ist es wichtig, die weitere Entwicklung der GRW-Mittel und insbesondere der einzelbetrieblichen Investitionsförderung aufmerksam im Blick zu behalten. Die im Haushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von 173,2 Mio. Euro im Jahr 2028 sollten dabei im Zusammenhang mit der geänderten GRW-Richtlinie und der zu erwartenden steigenden Nachfrage betrachtet werden. Entscheidend wird sein, dass die verfügbaren Fördermittel auch künftig auskömmlich bleiben, um den bestehenden Förderbedarf abzudecken und Unternehmen bei notwendigen Investitionsvorhaben verlässlich zu unterstützen.
Kapitel 07 03, Titel 892 07
- Positiv hervorzuheben sind die jährlich veranschlagten 135,5 Mio. Euro für wichtige wirtschaftspolitische Vorhaben des Standorts Sachsen. Die Förderung strategischer Zukunftstechnologien wie Mikroelektronik, Wasserstoffwirtschaft, European Chips Act und IPCEI-Projekte stärkt die industrielle Wettbewerbsfähigkeit des Freistaates. Entscheidend bleibt jedoch, dass neben Großprojekten auch kleine und mittlere Unternehmen von Innovations- und Investitionsförderung profitieren.
Innovation, Forschung und Technologietransfer
Kapitel 07 03, Titel 547 07
Die Sächsische Rohstoffstrategie setzt wichtige Leitlinien für Versorgungssicherheit, resilientere Wertschöpfungsketten und die Nutzung heimischer Primär-, Sekundär- und nachwachsender Rohstoffe. Für die Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen ist im Regierungsentwurf 2027/2028 unter Titel 547 07 jedoch erneut kein eigenständiger Mittelansatz erkennbar. Damit wird die bereits in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bestehende Finanzierungslücke fortgeschrieben. Ohne eine belastbare finanzielle Untersetzung droht die Rohstoffstrategie hinter ihrem wirtschaftspolitischen Anspruch zurückzubleiben. Die sächsischen IHKs empfehlen daher, für 2027 und 2028 einen gesonderten, auskömmlichen und transparenten Haushaltsansatz zur Umsetzung des Maßnahmenplans vorzusehen.
Kapitel 07 21
Betriebliche Innovation sind die Grundlage für zukünftige Wertschöpfung und den wirtschaftlichen Erfolg des Standorts Sachsen. Es ist daher geboten, die Mittel der entsprechenden Unternehmensförderung zu priorisieren und die privaten Investitionen in diesem Bereich zu mobilisieren. Aus Sicht der IHKs die folgenden vier Förderansätze zentral und müssen mit ausreichend Mitteln untersetzt werden:
- Technologieförderung: Für die EFRE-Kofinanzierung der Forschungs- und Technologieförderung sind 2027 und 2028 jeweils rund 43,9 Mio. Euro vorgesehen; der Ansatz bleibt damit gegenüber 2025 und 2026 nominal konstant. Da steigende Projektkosten die reale Förderwirkung mindern, sollten die Mittel mindestens real stabilisiert, die Kofinanzierung vollständig gesichert und Förderaufrufe kontinuierlich geöffnet werden.
- Darlehensfonds für den Mittelstand, Titel 884 05: Gegenüber dem Soll-Ansatz 2026 von 5,0 Mio. Euro steigen die JTF-Zuführungen 2027 und 2028 nur geringfügig auf jeweils rund 5,2 Mio. Euro. Der Fonds unterstützt Investitionen, Markteinführungen und größere Digitalisierungsvorhaben von KMU, ist jedoch auf die JTF-Regionen begrenzt. Angesichts des lediglich nominalen Aufwuchses um rund 3,7 Prozent sollten die Mittel bedarfsgerecht erhöht, zügig ausgereicht und durch ein vergleichbares Förderangebot für Unternehmen außerhalb der JTF-Regionen ergänzt werden.
- Energie- und Klimaförderung, Titel 892 57: Für Investitionszuschüsse an private Unternehmen nach der FRL EuK/2023 sind nach 1,6 Mio. Euro im Jahr 2026 jeweils 1,7 Mio. Euro 2027 und 1,7 Mio. Euro 2028 vorgesehen. Das entspricht einem nominalen Aufwuchs von 0,04 Mio. Euro beziehungsweise 2,5 Prozent im Jahr 2027 und 0,04 Mio. Euro beziehungsweise 2,5 Prozent im Jahr 2028. Ergänzend sind Verpflichtungsermächtigungen von 1,0 Mio. Euro 2027 und 0,35 Mio. Euro 2028 veranschlagt. Angesichts steigender Investitionskosten ist der geringe nominale Aufwuchs real kaum ausreichend; die Ansätze sollten daher mindestens entsprechend der Kostenentwicklung dynamisiert und kontinuierliche Förderaufrufe gesichert werden.
Kapitel 07 03, Titel 686 14
- Die sächsischen IHKs begrüßen den dringend notwendigen Aufwuchs der Validierungsförderung von 250.000 Euro im Jahr 2026 auf 593.300 Euro im Jahr 2027 und 1,2 Mio. Euro im Jahr 2028. Damit wird eine zentrale Finanzierungslücke zwischen Forschungsergebnis und wirtschaftlicher Anwendung adressiert. Neben einer Verstetigung des Ansatzes über 2028 hinaus sind kontinuierliche Förderaufrufe, einfache Verfahren und die frühzeitige Einbindung von Unternehmen entscheidend.
Berufliche Bildung und Fachkräftesicherung
Kapitel 07 07, Titel 686 07
- Die sächsischen IHKs messen der Verbundausbildung und der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) besondere Bedeutung bei und befürchten, dass die veranschlagten Mittel für die Richtlinie berufliche Bildung von insgesamt 13,5 Mio. Euro jährlich nicht ausreichen, um dem Kostenaufwuchs der vergangenen Jahre bei Material, Personal und Energie Rechnung zu tragen und den positiven Trend hin zu einer echten Drittelfinanzierung bei der überbetrieblichen Lehrunterweisung nicht abreißen zu lassen. Wir empfehlen dringend die Aufstockung der Mittel auf 15,9 Mio. Euro im Jahr 2027 und 15,4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2028.
- Die sächsischen IHKs setzen sich für eine dauerhafte und grundständige Finanzierung leistungsfähiger Welcome-Center in allen Regionen des Freistaates ein. Angesichts des demografisch bedingten Fachkräfteengpasses ist die sächsische Wirtschaft dringend auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen. Welcome-Center entlasten Unternehmen und internationale Fachkräfte bei Einreise, Anerkennung, Aufenthalt und Integration und tragen damit wesentlich zur Gewinnung und langfristigen Bindung von Beschäftigten bei. Da insbesondere Landkreise diese dauerhafte Aufgabe aus ihren Haushalten nicht verlässlich finanzieren können, darf die Finanzierung weder von befristeten Projektmitteln abhängen noch zulasten der regionalen Förderbudgets der Fachkräfteallianzen gehen. Sie sollte deshalb als eigenständige, auskömmlich und verlässlich ausgestattete Aufgabe im Landeshaushalt verankert werden.
Gründung einer Zukunftsstiftung
- Die sächsischen IHKs sprechen sich für die Gründung einer Zukunftsstiftung aus, die Innovationen, Forschung, Technologieentwicklung und strategische Schlüsselprojekte der Wirtschaft langfristig und unabhängig von kurzfristigen Haushaltszyklen unterstützen kann. Aus ihrer Sicht wäre es sinnvoll, bereits im Doppelhaushalt 2027/2028 die haushalterischen Voraussetzungen für eine solche Stiftung zu schaffen und einen ausreichend hohen, dauerhaft ertragfähigen Kapitalstock vorzusehen. Ergänzend könnten regelmäßige Zuführungen sowie weitere geeignete Finanzierungsquellen geprüft werden.
2. Einzelplan 10 (SMIL)
Verkehrsinfrastruktur und Mobilität
Kapitel 10 12
- Für Neubau und Verlegung von Staatsstraßen sind 2027 und 2028 jeweils rund 17 Mio. Euro vorgesehen. Für die Straßenerhaltung stehen 16,4 Mio. Euro beziehungsweise 18 Mio. Euro bereit; gegenüber 2025 entspricht dies einem Rückgang um rund 50 Prozent. Noch deutlicher fällt die Absenkung bei Brücken und Ingenieurbauwerken auf 5,5 Mio. Euro 2027 und 6,9 Mio. Euro 2028 aus – rund zwei Drittel weniger als 2025. Der Sachsenfonds kann diese Kürzungen nicht kompensieren: Für Staatsstraßen werden aus der Tranche des Landesarms lediglich 26 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 zusammen bereitgestellt. Die sächsischen IHKs kritisieren daher die Verlagerung der Straßenfinanzierung aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen. Die Bundesmittel müssen zusätzliche Investitionen ermöglichen und dürfen eine Absenkung regulärer Landesansätze nicht ersetzen. Die Ansätze für Staatsstraßen sowie Brücken und Ingenieurbauwerke sollten deshalb mindestens auf das Niveau von 2025 zurückgeführt und Mittel des Sachsenfonds ausschließlich ergänzend eingesetzt werden.
Kapitel 10 12
- Wesentlich für die kommunale Infrastruktur sind die pauschalen Zuweisungen für den kommunalen Straßenbau in Höhe von jährlich 115 Mio. Euro. Darin enthalten sind 32,1 Mio. Euro für Kreisstraßen und 77,6 Mio. Euro für Gemeindestraßen. Die Ansätze bleiben gegenüber den Doppelhaushalten 2023/2024 und 2025/2026 nominal konstant; angesichts gestiegener Bau- und Sanierungskosten sinkt jedoch ihre reale Investitionswirkung. Ergänzend stehen aus dem Sachsenfonds bis 2036 insgesamt rund 489,8 Mio. Euro für kommunale Straßen und Ingenieurbauwerke zur Verfügung. Diese zeitlich befristeten und projektbezogenen Mittel erweitern den kommunalen Investitionsspielraum, ersetzen aber keine dauerhaft auskömmliche Finanzierung im Kernhaushalt. Die pauschalen Zuweisungen sollten deshalb dauerhaft abgesichert, an die Baukostenentwicklung angepasst und perspektivisch ausgebaut werden; Mittel des Sachsenfonds sind ausschließlich zusätzlich einzusetzen.
Titel 891 78 / Titelgruppe 78
- Die für die Planungsleistungen des zweigleisigen Ausbaus Geithain–Chemnitz sowie der Elektrifizierung Dresden-Klotzsche–Bischofswerda–Demitz-Thumitz vorgesehenen Mittel von insgesamt 11 Mio. Euro im Jahr 2027 und 12,2 Mio. Euro im Jahr 2028 müssen im parlamentarischen Verfahren vollständig gesichert werden. Die vorgesehenen Ansätze dürfen im weiteren Haushaltsverfahren keinesfalls abgesenkt oder für andere Zwecke umgeschichtet werden. Zugleich sind bereits jetzt die haushalterischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, im Doppelhaushalt 2029/2030 die erforderlichen Landesmittel zur Kofinanzierung der anschließenden baulichen Umsetzung beider Schienenprojekte verlässlich bereitzustellen.
Kapitel 10 04, Titel 883 55 und 893 55 sowie Titelgruppen 54, 56 und 57
- Die Absenkung der Mittel für die Regional- und Strukturentwicklung von 86,7 Mio. Euro im Jahr 2026 auf 75,3 Mio. Euro im Jahr 2027 und 73,8 Mio. Euro im Jahr 2028 wird kritisch bewertet. Der Rückgang schwächt die kommunalen Handlungsspielräume für Flächenerschließung, Brachflächenreaktivierung und die kurzfristige Bereitstellung wettbewerbsfähiger Unternehmensstandorte. Die vorgesehenen 25 Mio. Euro jährlich für die Strukturentwicklung in den Braunkohleregionen sind wichtig, ersetzen jedoch keine landesweit auskömmliche Flächen- und Standortentwicklung. Die sächsischen IHKs empfehlen deshalb, die Mittel mindestens auf das Niveau von 2026 anzuheben und im parlamentarischen Verfahren zweckgerichtet abzusichern.
Wohnen, Innenstädte und Fachkräftegewinnung
Kapitel 10 05, Titel 892 55 / Titelgruppe 55
- Die Umsetzung des Bundesprogramms „Junges Wohnen“ im Freistaat Sachsen wird ausdrücklich begrüßt. Um die damit verbundenen Investitionen nachhaltig zu stärken und dauerhaft nutzbare Wohnheimplätze für Auszubildende zu schaffen, ist eine ergänzende Unterstützung tragfähiger Betreiberstrukturen sinnvoll. Eine entsprechende Flankierungsfinanzierung sollte dazu beitragen, die langfristige Nutzung und den nachhaltigen Betrieb der geförderten Wohnheimplätze abzusichern. Es wird daher empfohlen, im Doppelhaushalt 2027/2028 einen entsprechenden Haushaltsposten für eine geeignete Förderrichtlinie vorzusehen.
Kapitel 10 04
- Die im Regierungsentwurf vorgesehene Finanzierungsfortschreibung des Innenstadtwettbewerbs „Ab in die Mitte! Die City-Offensive Sachsen“ wird ausdrücklich begrüßt und sollte im parlamentarischen Verfahren nicht gekürzt werden.
3. Einzelplan 05 (SMK)
Kapitel 05 42, Titel 236 01
- Für Maßnahmen der Berufsorientierung und insbesondere die Kofinanzierung der Praxisberater an Schulen im Rahmen der FRL IndiFö sind für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 rund 25 Prozent weniger Mittel als im Jahr 2026 vorgesehen (-5 Mio. Euro). Angesichts der demografischen Entwicklung und der derzeit herausfordernden Situation auf dem Ausbildungsmarkt kommt der frühzeitigen und praxisnahen Berufsorientierung eine besondere Bedeutung zu. Sie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, junge Menschen für berufliche Perspektiven zu gewinnen und Unternehmen bei der Sicherung ihres Fachkräftenachwuchses zu unterstützen. Aus Sicht der sächsischen IHKs sollte daher darauf geachtet werden, dass die verfügbaren Mittel auch künftig eine verlässliche und bedarfsgerechte Berufsorientierung an den Schulen ermöglichen. Wir empfehlen daher dringend eine Fortschreibung der Maßnahmen auf dem Niveau von 2026 (17 Mio. Euro).
Kapitel 05 38, Titel 681 02
- Die Mobilität von Auszubildenden gewinnt durch die Konzentration von Landesfachklassen und spezialisierten Berufsschulstandorten kontinuierlich an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund bewerten wir die Reduzierung des Mittelansatzes für Zuschüsse zur Unterbringung und Verpflegung von Berufsschülern beim Besuch von Landesfachklassen um jährlich 590 Tsd. Euro beziehungsweise rund 24 Prozent kritisch. Die Mittel sollten mindestens wieder auf das Niveau des Haushalts 2026 (2,44 Mio. Euro) angehoben werden. Weitere Kürzungen im parlamentarischen Verfahren würden die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zusätzlich beeinträchtigen.
Kapitel 05 05, Titel 331 16 sowie Ausgabetitel 547 02, 547 26/27, 812 06/07/16/17, 882 26/27, 883 06/07/16/17 und 893 06/07/16/17
- Für den DigitalPakt 2.0 sind in den Jahren 2027 und 2028 jeweils rund 21,2 Mio. Euro vorgesehen. Damit werden die Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur auf hohem Niveau fortgeführt. Die vorgesehene Mittelausstattung wird ausdrücklich begrüßt. Digitale Kompetenzen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Sachsen. Die Mittel sollten dauerhaft auf hohem Niveau verstetigt und im parlamentarischen Verfahren nicht reduziert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
insgesamt bietet der Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2027/2028 wichtige Ansatzpunkte, bedarf aus Sicht der sächsischen IHKs jedoch einer stärkeren Ausrichtung auf Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Wertschöpfung und Unterstützung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes. Wir bitten Sie, die oben genannten Punkte zu prüfen und im parlamentarischen Verfahren auf eine entsprechende Anpassung des Haushaltsentwurfes hinzuwirken.
Angefügt an diese Stellungnahme finden Sie drei fachpolitische Einzelstellungnahmen zu den EP 05, 07 und 10. Wir bitten Sie, diese an die jeweils zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker Ihrer Fraktion zur weiteren Beratung weiterzuleiten.
Unsere Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2027/28 geht nachrichtlich auch an Staatsminister Christian Piwarz sowie den Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei Dr. Andreas Handschuh. Die fachpolitischen Einzelstellungnahmen erhalten nachrichtlich die Staatsminister Dirk Panter, Regina Kraushaar und Conrad Clemens.
Die sächsischen IHKs stehen für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung und werden den weiteren parlamentarischen Prozess eng begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
Christoph Neuberg
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz