27.02.2026

Sächsischer Doppelhaushalt 2027/2028

Sächsischer Doppelhaushalt 2027/2028
Positionen der Sächsischen Industrie- und Handelskammern

Die Aufstellung des Doppelhaushalts 2027/2028 für den Freistaat Sachsen erfolgt in einer Phase konjunktureller Schwäche und gleichzeitig tiefgreifender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen. Sachsen sollte sein Markenzeichen der hohen Investitionsquote gerade in diesen Zeiten beibehalten. Wir erwarten daher, dass das vom Bund bereitgestellte Sondervermögen „Infrastruktur“ für originär zusätzliche Vorhaben verwendet wird. Ein signifikantes Absenken der Investitionsquote im Lan- deshaushalt – wie schon im aktuellen Doppelhaushalt geschehen – konterkariert diesen Ansatz der Zusätzlichkeit. Die Investitionsquote im regulären Haushalt muss daher wieder auf das Mindestniveau des Doppelhaushalts 2023/24 erhöht werden, um dem Anspruch der Zusätzlichkeit des Sondervermögens gerecht zu werden.

Der demografische Wandel stellt eine der zentralsten Herausforderungen für die Zukunftsfähigkeit des Freistaates Sachsen dar. Sinkende Bevölkerungszahlen wirken sich nicht nur auf die Einnahmeseite des Landeshaushalts aus, sondern eröffnen zugleich Möglichkeiten, staatliche Strukturen effizienter, schlanker und wirkungsorientierter zu gestalten. Vor diesem Hintergrund möchten die Sächsischen Industrie- und Handelskammern auf ausgewählte Bereiche aufmerksam machen, in denen aus unserer Sicht Einsparpotenziale bestehen – ebenso wie auf Felder, in denen Investitionen und Verlässlichkeit zwingend erforderlich bleiben.

Bereiche mit Einsparpotenzial

Personalstrukturen der Landesverwaltung

Der rückläufige Bevölkerungs-, Unternehmens- und Verwaltungsbedarf macht eine strukturelle Anpassung der Kernverwaltung erforderlich. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Ausgaben außerhalb der eigentlichen Kernverwaltung stark gestiegen sind: 2024 gab der Freistaat Sachsen laut Landtagsdrucksache 8/4716 rund 383 Millionen Euro für zusätzlich tätige Strukturen wie Agenturen, Cluster, Kompetenzzentren, Servicestellen, landesgeförderte Netzwerke, Projektträger, Programmbüros und Beauftragtenfunktionen aus. Das entspricht einem Anstieg von rund 80 Prozent gegenüber 2017, als die Ausgaben noch bei 212 Millionen Euro pro Jahr lagen.
Vor diesem Hintergrund sollte aus unserer Sicht bis 2035 ein Personalabbau auf 80.000 Landesperso- nalstellen in der Kernverwaltung angestrebt werden. Digitalisierung, Prozessautomatisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bieten erhebliche Chancen, Verwaltungsabläufe zu beschleunigen und Routineaufgaben ressourcenschonend abzuwickeln. Die Landesdirektion ist sich dieses Potentials bereits bewusst und sollte entsprechende Maßnahmen vorantreiben.
Parallel dazu sollte die Landesregierung bestehende Berichtspflichten und bürokratische Vorgaben kritisch prüfen und konsequent reduzieren, um den Personalbedarf dauerhaft zu senken.

Straffung der Landesgesellschaften

Zur Vermeidung von Doppelstrukturen sowie zur Hebung administrativer Synergien regen wir an, die folgenden Landesgesellschaften bzw. -agenturen zu einer organisatorischen Einheit mit fachlichen Kompetenzbereichen zusammenzuführen:
  • Wirtschaftsförderung Sachsen (WfS)
  • Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit Sachsen (ZEFAS)
  • Digitalagentur Sachsen (DiAS)
  • Sächsische Energieagentur (SAENA GmbH)
  • Sächsische Agentur für Regionale Lebensmittel (AgiL)
  • futureSAX
Eine Bündelung stärkt die Schlagkraft, optimiert die Ressourcennutzung und erhöht die Transparenz der Förder- und Beratungsangebote für Unternehmen.

Bereiche, in denen keine Kürzungen vorgenommen werden dürfen

Ko-Finanzierung von EU- und Bundesprogrammen

Um sächsische Unternehmen weiterhin bei Investitionen, Innovationen und der Transformation zu unterstützen, ist die verlässliche Ko-Finanzierung zwingend notwendig. Ohne sächsischen Eigenanteil können Fördermittel aus Bund und EU nicht abgerufen werden – ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort.

Gründung einer Zukunftsstiftung

Wir haben die Idee einer Zukunftsstiftung, die unabhängig von politischen Haushaltszyklen Innovationen, Forschung, Technologieentwicklung und Schlüsselprojekte der Wirtschaft fördert, aktiv mitgestaltet und treiben sie entschieden voran. Eine solche Stiftung würde die langfristige Handlungsfähigkeit des Freistaates stärken und strategische Projekte über Legislaturperioden hinweg absichern. Sofern es die rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen, sollten auch potenzielle Erlöse aus den Bitcoin-Beständen des Freistaates zur Ausstattung der Zukunftsstiftung geprüft und für die Finanzierung genutzt werden.

Praxisberater in der Berufsorientierung

Die Praxisberater sind ein bewährtes, arbeitsmarktnahes Instrument der Berufsorientierung in Sachsen. Ihre Arbeit muss dauerhaft, zuverlässig und ausreichend finanziert werden, um Jugendlichen realistische Einblicke in Berufsbilder und betriebliche Anforderungen zu ermöglichen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist ihre Rolle wichtiger denn je.

Förderung Betreiberstrukturen von Azubi-Wohnheimen

Das Bundesprogramm „Junges Wohnen“ fördert die Investitionen kommunaler Gebietskörperschaften zur Bereitstellung von Wohnraum u. a. für Auszubildende (Azubi-Wohnheime). Hinsichtlich der notwendigen Unterstützung des Bildungswegs der Berufsausbildung wird dies seitens der Kammern ausdrücklich unterstützt. Jedoch zeigte sich in der Vergangenheit, dass die Schwierigkeit im Finden von Betreibern dieser möglichen Azubiwohnheime liegt. Der Freistaat Sachsen sollte daher das Bundesprogramm „Junges Wohnen“ um eine Landesförderung für private Betreiberstrukturen der Azubiwohnheime ergänzen und damit zukunftsorientierte Investitionsgelder in den Fachkräftenachwuchs im Freistaat be- reitstellen. Denn Fakt ist, gute und ausreichend vorhandene Unterbringungsmöglichkeiten für Auszubildende sind neben der verkehrlichen Anbindung zentrale Faktoren für die Attraktivität von Berufsbildungsstandorten und mithin den dort angebotenen Berufsbildern.

Kommunale Finanzausstattung

Leistungsfähige Kommunen sind Grundvoraussetzung für Standortattraktivität, Infrastrukturqualität und wirtschaftliche Entwicklung. Finanziell gut ausgestattete Kommunen entscheiden schneller und effizienter für Wirtschaft und Gesellschaft. Eine stabile kommunale Finanzausstattung darf nicht Gegenstand kurzfristiger Einsparüberlegungen sein.
Die sächsischen Industrie- und Handelskammern stehen bereit, die Landesregierung bei der Entwicklung eines zukunftsfesten Doppelhaushalts konstruktiv zu unterstützen. Unser gemeinsames Ziel ist ein finanzierbarer Staat, der Investitionen in Wachstum, Innovation und Fachkräfte ermöglicht und zugleich seine Strukturen effizient ausrichtet.
Wir bitten Sie, die Positionen der Sächsischen Industrie- und Handelskammern bei der Aufstellung des sächsischen Haushaltsplans 2027/2028 zu berücksichtigen, damit die Interessen der regionale Gesamtwirtschaft angemessen vertreten ist. Für einen vertieften Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft
der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
Christoph Neuberg
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz