05.06.2026

Reservestärkungsgesetz

LAG – Stellungnahme zum Referentenentwurf des Reservestärkungsgesetzes (ResStG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend finden Sie die aufgrund der kurzen Frist erstellte erste Stellungnahme der sächs. IHKs zu diesem Thema, ohne Beteiligung des Ehrenamtes.

Grundsätzliche Bewertung

Die Sächs. IHKs erkennen die sicherheitspolitische Zielsetzung der Bundesregierung an, die Reserve der Bundeswehr strukturell zu stärken und ihre Verfügbarkeit zu erhöhen. Gleichzeitig ist es aus Sicht der Wirtschaft zwingend erforderlich, dass Belastungen für Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – begrenzt, planbar und angemessen kompensiert werden. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verteidigungsinteressen und betrieblicher Realität ist entscheidend für die Akzeptanz des Gesetzes.

Auswirkungen auf Arbeitgeber und Betriebe

Erweiterte Heranziehungsmöglichkeiten

Die Einführung einer einheitlichen Kategorie der „Reservedienstleistung“ und die Ausweitung verpflichtender Heranziehungen auch außerhalb klassischer Übungen erhöhen das Ausfallrisiko von Beschäftigten. Dies betrifft besonders KMU mit Schlüsselpersonal. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Höchstdauern und Altersgrenzen schaffen zwar Rechtsklarheit, können jedoch in der Praxis zu erheblichen betrieblichen Engpässen führen.
IHK-Position:
Höchstdauern sind grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob für KMU zusätzliche Flexibilisierungs- oder Ausnahmeregelungen vorgesehen werden können, um betriebliche Härten zu vermeiden.

Anhörung der Arbeitgeber

Die gesetzlich vorgesehene Anhörung der Arbeitgeber vor der Heranziehung ist ein wichtiger Schritt zur Berücksichtigung betrieblicher Belange. Der hierfür angesetzte Verwaltungsaufwand wird vom Gesetzgeber als gering eingeschätzt.
IHK-Position:
Die Anhörung muss frühzeitig, verbindlich und praxisnah ausgestaltet werden. Arbeitgeber benötigen ausreichend Vorlauf, um Personalengpässe zu kompensieren oder Zurückstellungen zu beantragen.

Arbeitsplatzschutz und finanzielle Kompensation

Kostenerstattung für Ersatzkräfte

Positiv bewertet wird die Erstattung zusätzlicher Kosten für die Einstellung einer Ersatzkraft bei Wehrübungen sowie die Einführung eines pauschalen Förderbetrags von 500 Euro für KMU bis 249 Beschäftigte bei längeren Abwesenheiten.
IHK-Position:
Diese Regelungen sind ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz des Reservistendienstes in der Wirtschaft. Allerdings erscheint die Begrenzung der Erstattung auf 30 Tage sowie die Bindung an verfügbare Haushaltsmittel für viele Betriebe nicht ausreichend. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.

Unterhaltssicherung und Verdienstausfall

Die Anpassungen im Unterhaltssicherungsgesetz, insbesondere die Erhöhung der Leistungen und die vereinfachte Berücksichtigung variabler Entgeltbestandteile, entlasten Unternehmen administrativ und verbessern die soziale Absicherung der Reservistinnen und Reservisten.
IHK-Position:
Die Vereinfachungen werden ausdrücklich begrüßt. Sie tragen zur Reduzierung bürokratischer Hürden bei und erhöhen die Planbarkeit für Arbeitgeber. Die finanziellen Entlastungen sind ein wichtiges Signal, aber für viele Betriebe nicht ausreichend, insbesondere bei längeren oder wiederholten Ausfällen.

Aufschiebend bedingte Heranziehungen

Die Einführung aufschiebend bedingter Heranziehungsbescheide, die bei bestimmten Lagen automatisch wirksam werden, ermöglicht zwar eine schnelle Reaktionsfähigkeit der Bundeswehr, führt jedoch zu erheblicher Unsicherheit in der Personalplanung der Unternehmen.
IHK-Position:
Hier ist sicherzustellen, dass Arbeitgeber frühzeitig informiert werden und dass betriebliche Härten auch in diesen Fällen angemessen berücksichtigt werden können.

Gesamtbewertung und Forderungen

Die Sächs. IHKs unterstützten das Ziel, die Reserve leistungsfähiger und attraktiver zu gestalten. Aus Sicht der regionalen Wirtschaft sind jedoch folgende Punkte entscheidend:
  • Stärkere Berücksichtigung der besonderen Situation von KMU, insbesondere bei längeren oder kurzfristigen Heranziehungen.
  • Ausbau und Entfristung der finanziellen Kompensationsregelungen für Arbeitgeber.
  • Praxisnahe Ausgestaltung der Anhörungs- und Zurückstellungsverfahren.
  • Regelmäßige Evaluation der wirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes.
Während wir beim Wehrdienst-Modernisierungsgesetz neben den Belastungen für Betriebe auch die positiven Effekte für Gesellschaft und Resilienz hervorgehoben haben, liegt der Fokus beim Reservestärkungsgesetz bislang sehr stark auf den Auswirkungen für Unternehmen. Eine kurze positive Einordnung des Beitrags der Reserve für die Krisen- und Verteidigungsfähigkeit könnte die Argumentation insgesamt etwas runder machen.
Mit Blick auf unsere Stellungnahmen zum Wehrdienst – Modernisierungsgesetz wäre zudem anzuregen, Chancen für die berufliche Orientierung, Qualifizierung und Kompetenzerwerb zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Witschaß
Geschäftsführer Standortpolitik