14.05.2026
Reformvorhaben Systematik der Unternehmensstatistik
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Referat 31 – Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik und -analyse sowie Mittelstandspolitik
Referat 31 – Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik und -analyse sowie Mittelstandspolitik
Stellungnahme zum aktuellen Stand des Reformvorhabens „System der Unternehmensstatistik (SysdU)“
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für die aktive Einbeziehung in das Reformvorhaben „System der Unternehmensstatistik“ und die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die sächsischen Industrie- und Handelskammern begrüßen ausdrücklich die mit dem geplanten System der Unternehmensstatistiken (SysdU) verbundenen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft von statistischen Berichtspflichten. Insbesondere die Verringerung der Zahl der Erhebungseinheiten und die Verlängerung von Erhebungsintervallen sowie die Verringerung der Erhebungsmerkmale tragen aus Sicht der Wirtschaft zu einer spürbaren Reduzierung bürokratischer Belastungen bei.
Die hiermit verbundenen Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit und Tiefe statistischer Daten in der Konjunktur- und Strukturstatistik werden von den Kammern grundsätzlich als vertretbar angesehen. Bei der Abwägung zwischen einer möglichst umfassenden Datenverfügbarkeit und dem Ziel des Bürokratieabbaus sollte aus Sicht der sächsischen Industrie- und Handelskammern regelmäßig zugunsten einer Entlastung der Unternehmen entschieden werden. Der Abbau bürokratischer Anforderungen und die Reduzierung von Berichtspflichten der Mitgliedsunternehmen zählen zu den zentralen Anliegen der Industrie- und Handelskammern.
Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass die geplanten Änderungen auch Auswirkungen auf die Nutzbarkeit statistischer Daten für regionale Analysen haben können. Insbesondere könnten künftig weniger tief gegliederte Datenbestände, vor allem im unterjährigen Bereich, zur Verfügung stehen. In Fällen, in denen bislang auf Kreisebene verfügbare Daten aufgrund verringerter Stichprobenumfänge nicht mehr belastbar ausgewertet werden können, sollte zumindest eine Berechnung und Veröffentlichung auf Ebene der Regierungsbezirke (NUTS-2-Ebene) sichergestellt werden.
Bezüglich der Frage, in welcher Gliederungstiefe die Prodcom-Codes erforderlich sind, ist festzuhalten, dass für die Industrie- und Handelskammern die achtstellige Ebene ausreichend ist, da diese bereits eine sachgerechte und hinreichend differenzierte Abbildung der relevanten Produkte gewährleistet, während eine weitergehende Untergliederung auf neun Stellen keinen zusätzlichen Mehrwert bietet und daher nicht notwendig erscheint.
Darüber hinaus drängen die sächsischen Industrie- und Handelskammern darauf, bestehende Datenquellen im Sinne des Once-only-Prinzips stärker zu nutzen. Bereits vorhandene Verwaltungs- und Registerdaten sollten konsequent herangezogen werden, um zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen zu vermeiden bzw. die Berichtspflichten mittelfristig weiter zu reduzieren und gleichzeitig Einschränkungen bei der Datenverfügbarkeit bestmöglich zu begrenzen.
Ebenso sollten die Erhebungsmerkmale besser mit dem betrieblichen Rechnungswesen harmonisieren. Wenn Merkmale näher an der internen Logik von Buchhaltung, Gewinn- und Verlustrechnung oder Kostenrechnung liegen, können Betriebe viele Angaben direkt aus bestehenden Systemen ableiten, statt sie eigens für die Statistik aufzubereiten. Dadurch sinkt die Meldebelastung, die Daten lassen sich häufiger automatisiert gewinnen, und die statistischen Angaben werden konsistenter und besser vergleichbar.
Die vorgesehene Vereinheitlichung der Konjunktur- und Strukturstatistiken über die verschiedenen Wirtschaftsbereiche hinweg wird ausdrücklich begrüßt. Eine einheitliche statistische Systematik kann wesentlich zur besseren Vergleichbarkeit der Wirtschaftsbereiche beitragen und die Aussagekraft der Daten erhöhen. Positiv ist ebenfalls die Vergabe einer einheitlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer zur eindeutigen Zuordnung, so dass Wiederholungsmeldungen entfallen.
Im Zusammenhang mit der angestrebten Reduzierung von Berichtspflichten sollte zudem geprüft werden, ob die derzeit erhobenen Merkmale weiterhin zweckmäßig und praktikabel sind. Aus dem Beherbergungsgewerbe wurde hierzu der Hinweis gegeben, dass die Beherbergungsstatistik innerhalb der Branche ein unverzichtbares Instrument für Benchmarking und Marktbeobachtung darstellt. Anstelle der derzeit erhobenen Bettenauslastung sollte jedoch künftig die Zimmerauslastung erfasst werden. Diese Kennzahl ist für die Betriebe deutlich einfacher zu ermitteln und bildet die wirtschaftliche Realität der Unternehmen wesentlich präziser ab.
Bei der Umsetzung der SysdU zeigen sich mehrere Herausforderungen. So liegen bislang keine hinreichend belastbaren Ergebnisse aus der Evaluierung vorhandener Verwaltungsdaten vor, was eine verlässliche Einschätzung der Datengrundlage erschwert. Zudem ergeben sich potenzielle Zielkonflikte im Zusammenhang mit dem erforderlichen Datenaustausch, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO. Darüber hinaus bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Ergebnisse der geplanten Praxistests mit Unternehmen, vor allem in Bezug auf die zu erwartende Qualität der erhobenen Daten.
Im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft
der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
Katharina Weiß
Referentin Konjunktur / Wirtschaftspolitik
Referentin Konjunktur / Wirtschaftspolitik