Reformprinzipien aus Sicht der Wirtschaft
Aus Sicht der Wirtschaft bedarf eine moderne, leistungsfähige Verwaltung klarer Leitprinzipien, die fach- übergreifend gelten und als gemeinsame Grundlage für Reformen dienen.
Ein zentrales Prinzip ist die Ausrichtung von Zuständigkeiten nach logischen Kriterien statt nach historisch gewachsenen Strukturen. Verfahren sollten danach geordnet werden, wie häufig sie auftreten, wie komplex sie sind und welches fachliche Know-how sie erfordern. Massenhaft auftretende, einfachere Vorgänge sind auf der kommunalen Ebene gut aufgehoben, während seltene, besonders komplexe oder risikobehaftete Verfahren bei spezialisierten zentralen Stellen gebündelt werden sollten. Ein landeseinheitliches Bewertungsraster zur Einstufung von Verfahrensarten kann hierfür Transparenz und eine tragfähige Entscheidungsgrundlage schaffen. Dieses Prinzip ist vollständig kompatibel mit den Empfehlungen der Hasenpflug-Kommission, insbesondere mit Blick auf die Bündelung seltener komplexer Verfahren und die Anwendung einheitlicher Kriterien zur Beurteilung der Verfahrenskomplexität.
Eng damit verbunden ist die Digitalisierung als durchgängiger, medienbruchfreier Prozess. Digitale Verwaltungsabläufe entfalten ihren Nutzen erst dann vollständig, wenn alle beteiligten Behörden in einem gemein- samen digitalen Prozessraum arbeiten. Dazu gehören gemeinsame Portale, eine durchgängige elektronische Akte, standardisierte Schnittstellen zwischen den Verwaltungsebenen sowie transparente Informationen zum Bearbeitungsstand für Antragsteller. Digitalisierung bedeutet dabei nicht lediglich die Umstellung von Formularen, sondern die konsequente Neuorganisation von Prozessketten.
Leistungsfähige Verfahren setzen zudem spezialisierte und dauerhaft verfügbare Fachkompetenz voraus. Komplexe Aufgaben erfordern entsprechende Fachlaufbahnen, gezielte Nachwuchsgewinnung – etwa durch Traineeprogramme nach dem Vorbild der Hasenpflug-Kommission – sowie Mindestverweildauern in Schlüsselpositionen. Einheitliche Fortbildungsstandards tragen dazu bei, Recht und Verfahren im Freistaat Sachsen konsistent anzuwenden, interne Entscheidungsprozesse zu verkürzen und Auslegungsunterschiede zu reduzieren.
Ein weiterer zentraler Baustein ist eine klare und einheitliche Verfahrenslogik. Standardisierte Abläufe mit klar definierten Schritten erhöhen Geschwindigkeit und Rechtssicherheit gleichermaßen. Verbindliche Frühgespräche, Stichtagsregelungen zur Festlegung der anzuwendenden Rechtslage sowie einheitliche Prozessstandards können Verfahren deutlich straffen. Wo möglich, sollten Nebenbestimmungen wiederholten Nachforderungen vorgezogen werden.
Transparenz über Abläufe und Bearbeitungszeiten ist Voraussetzung für eine gezielte Weiterentwicklung der Verwaltung. Messbare Verfahren ermöglichen ein Benchmarking zwischen Kommunen und Landkreisen so- wie eine datenbasierte Bewertung von Reformfortschritten. Einheitliche Kennzahlen, etwa zu Bearbeitungsdauer oder Nachforderungen, bilden die Grundlage für eine kontinuierliche Verbesserung.
Reibungsarme Verwaltungsprozesse entstehen zudem durch eine Bündelung von Aufgaben statt durch deren Zersplitterung. Zentralisierte Auslegungs- und Prüfinstanzen, gemeinsame Leitfäden und einheitliche Musterverfahren reduzieren Schnittstellen, vermeiden unterschiedliche Interpretationen und sichern eine konsistente Umsetzung im gesamten Freistaat.
Ergänzend hierzu ist eine verbesserte Koordination zwischen kommunaler Ebene, Fachbehörden und Landesverwaltung erforderlich. Regelmäßige Austauschstrukturen, klar benannte Ansprechpartner und einheitliche Verfahrenshinweise schaffen Verlässlichkeit. Insbesondere kleinere Kommunen profitieren von übergeordneten fachlichen Unterstützungsangeboten bei komplexen Aufgaben.
Schließlich sollte Beteiligung als dauerhafte Struktur verstanden werden. Praxisnahe Verwaltungsmodernisierung gelingt nur, wenn Erfahrungen aus Wirtschaft, Kommunalverwaltung und betroffenen Branchen kontinuierlich einfließen. Regelmäßige Rückkopplungen, die Einbindung in Leitfäden sowie die gemeinsame Evaluation organisatorischer oder digitaler Pilotprojekte stärken die Qualität der Reformen und erhöhen deren Akzeptanz.
Schließlich sollte Beteiligung als dauerhafte Struktur verstanden werden. Praxisnahe Verwaltungsmodernisierung gelingt nur, wenn Erfahrungen aus Wirtschaft, Kommunalverwaltung und betroffenen Branchen kontinuierlich einfließen. Regelmäßige Rückkopplungen, die Einbindung in Leitfäden sowie die gemeinsame Evaluation organisatorischer oder digitaler Pilotprojekte stärken die Qualität der Reformen und erhöhen deren Akzeptanz.
Diese Grundprinzipien bilden aus Sicht der Wirtschaft eine belastbare Grundlage für eine moderne, effiziente und serviceorientierte Verwaltung im Freistaat Sachsen.
Untersetzung anhand ausgewählter Handlungsfelder
Handlungsfeld: Strukturelle und prozessuale Verbesserungen
Einheitlicher Ansprechpartner als Verfahrensbegleiter
Der Einheitliche Ansprechpartner wird in der Praxis häufig als reine Weiterleitungsstelle wahrgenommen. Für Unternehmen entsteht dadurch kaum zusätzlicher Nutzen, da die Koordination zwischen den beteiligten Behörden weiterhin eigenständig erfolgen muss.
Aus Sicht der Wirtschaft wäre eine gezielte Weiterentwicklung des Einheitlichen Ansprechpartners sinnvoll, insbesondere für komplexere Vorhaben. In diesen Fällen könnte der EA als Verfahrensbegleiter fungieren, der den Gesamtprozess im Blick behält, als zentraler Ansprechpartner dient, Fristen nachverfolgt und die Abstimmung zwischen den Fachbehörden unterstützt. Für landesweit bedeutsame Vorhaben könnte eine solche Koordinierungsfunktion auch zentral gebündelt werden, um Verfahren übersichtlicher zu gestalten, Doppelarbeit zu vermeiden und Investitionsvorhaben verlässlicher planbar zu machen.
Verwaltungsprozesse pragmatisch vereinfachen
Viele Verwaltungsabläufe sind historisch gewachsen und enthalten heute Prüfschritte und Abläufe, die nur begrenzt zusätzlichen Mehrwert schaffen. Dies zeigt sich etwa in mehrfachen Prüfungen identischer Sach- verhalte, seriell organisierten Fachbeteiligungen oder wiederholten Nachforderungen einzelner Unterlagen.
Eine systematische Durchsicht einzelner Verfahren kann helfen, unnötige Schleifen zu identifizieren und Abläufe zu straffen. Bereits bestehende rechtliche Instrumente zeigen, dass Vereinfachung möglich ist. So verdeutlicht die Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG, dass die Bündelung fachlicher Prüfungen bei einer federführenden Behörde rechtssicher umsetzbar ist. Vergleichbare Ansätze könnten auch in anderen Verwaltungsverfahren stärker genutzt werden, etwa durch eine konsequentere Anwendung und Weiterentwicklung der Zuständigkeitsregelungen der Sächsischen Bauordnung.
Weitere Potenziale liegen in der frühzeitigen und vollständigen Anforderung aller verfahrensrelevanten Unterlagen, etwa mithilfe einheitlicher Checklisten, sowie in der stärkeren Nutzung bereits vorliegender Informationen bei Folgeanträgen oder geringfügigen Änderungen. Für einfach gelagerte Sachverhalte, etwa kleinere Umbaumaßnahmen oder Nutzungsänderungen, bieten sich zudem vereinfachte oder anzeigebasierte Verfahren an.
Bereits eine solche pragmatische Überprüfung und Straffung von Verfahrensabläufen auf Grundlage des geltenden Rechts kann einen wirksamen Beitrag zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren leisten, ohne Abstriche bei Qualität oder Rechtssicherheit.
Handlungsfeld: Digitale Transformation konsequent nutzen
Daten nur einmal erfassen
Für Unternehmen und Bürger ist kaum nachvollziehbar, warum identische Angaben bei verschiedenen Behörden mehrfach eingereicht werden müssen. Ein praktikabler Ansatz wäre, diese Daten einmal zu erfassen und – mit Zustimmung des Antragstellers – innerhalb der Verwaltung erneut zu nutzen. Das Portal Amt24 könnte hierbei als zentrale Schnittstelle für die Datenfreigabe dienen. Dies würde Antragsverfahren deutlich vereinfachen, Fehlerquellen reduzieren und sowohl Antragsteller als auch Verwaltung entlasten. Kurzfristig sollte das Once-Only-Prinzip insbesondere für Verfahren, wo Register digital und strukturiert vorliegen (z. Bsp. Steuerdaten, Unternehmensstammdaten) umgesetzt werden. Mittelfristig müssen die Registerharmonisierung und bestehende Schnittstellenprojekte konsequent fortgeführt werden, um Amt24 als Freigabe- und Datendrehschleife für weitere unternehmerische Schlüsselsituationen zu nutzen (z. Bsp. Gründen, Bauen).
Digitale Verfahren durchgängig gestalten
Viele Online-Anträge führen intern weiterhin zu Medienbrüchen. Eine konsequente End-to-End-Digitalisierung, insbesondere durch die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte, ist Voraussetzung für eine durchgängige Bearbeitung vom Antrag bis zum Bescheid. Der Mehrwert liegt dabei weniger in der Digitalisierung an sich als in kürzeren Bearbeitungszeiten, paralleler Fachbeteiligung und transparenter Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten. Die Digitalisierung der Antragsverfahren soll nicht nur in Form eines elektronischen Postfaches, sondern im Sinne einer über digitale Kommunikationsräume erfolgen, die parallele Bearbeitung durch Fachabteilungen und Echtzeit-Transparenz ermöglichen.
Daten zur gezielten Verbesserung nutzen
Mit zunehmender Digitalisierung entstehen wertvolle Informationen über Verfahrensabläufe, etwa zu Bearbeitungsdauern oder häufigen Rückfragen. Diese Daten können genutzt werden, um Engpässe systematisch zu identifizieren und Prozesse weiterzuentwickeln. Perspektivisch bieten sich auch technische Unterstützungen an, etwa bei der Vorprüfung standardisierter Anträge, um Mitarbeitende von Routinetätigkeiten zu entlasten.
Beispiele für Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren – Umsetzung der Hasenpflug-Empfehlungen
In immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren stehen grundsätzlich ausreichend und fachlich fundierte Vollzugshinweise zur Verfügung. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese nicht durchgängig und einheitlich angewendet werden. Immer wieder werden in den Verfahren Nachweise abgefordert, die für die konkrete Genehmigungsentscheidung nicht erforderlich sind und zu vermeidbaren Verzögerungen führen.
Aus Sicht der Wirtschaft sollte daher stärker darauf geachtet werden, dass bestehende Vollzugshinweise verbindlich umgesetzt werden. Darüber hinaus spricht viel dafür, die Zuständigkeit für diese komplexen Verfahren – wie von der Hasenpflug-Kommission empfohlen – bei der Landesdirektion zu bündeln. Eine solche Zentralisierung würde zu einer höheren fachlichen Spezialisierung, einer einheitlicheren Ent- scheidungspraxis und zugleich zu einer stärkeren Entlastung der kommunalen Ebene führen. Gleichzeitig kann sie dazu beitragen, Verfahren zu versachlichen und zu entpolitisieren.
- Bau- und Genehmigungsverfahren – Komplexität und widersprüchliche Vorgaben
Die Durchführung genehmigungspflichtiger Baumaßnahmen ist für Bauherren weiterhin mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden. Trotz gesetzlicher Vereinfachungen bleibt es in der Praxis dabei, dass Bauherren selbst sicherstellen müssen, dass ihr Vorhaben sämtlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Während die Bauaufsichtsbehörde im Wesentlichen baurechtliche Aspekte prüft, sind weitere Genehmigungen – etwa aus dem Denkmal-, Natur- oder Wasserrecht – eigenständig bei den jeweils zuständigen Fachbehörden einzuholen.
Diese Aufteilung führt zu zersplitterten Zuständigkeiten, einem hohen Koordinationsaufwand und verlängerten Verfahrensdauern. Besonders problematisch sind widersprüchliche Vorgaben, etwa zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und den unteren Denkmalschutzbehörden, die zu Planungsunsicherheit und Nachbesserungen führen.
Aus Sicht der Wirtschaft sollte daher eine Baugenehmigung aus einer Hand („One-Stop-Shop“) eingeführt werden. Die Bauaufsichtsbehörde sollte als alleiniger Ansprechpartner fungieren und die erforderlichen Stellungnahmen und Entscheidungen anderer Behörden eigenständig einholen. Um dies rechtssicher umzusetzen, schlagen wir eine Änderung von § 58 Abs. 2 der Sächsischen Bauordnung vor, sodass die Baugenehmigung eine Konzentrationswirkung entfaltet. Ein bewährtes Vorbild hierfür ist § 13 BImSchG.
Flankierend sollte der gesamte Genehmigungsprozess durchgängig digitalisiert werden. Die konsequente Zulassung von 100 % elektronischen Verfahren, wie es die Stadt Dresden seit letzter Woche mit dem digitalen Bauantrag bereits vormacht, um vermeidet Medienbrüche und verkürzt Bearbeitungszeiten.
Für einfach gelagerte Umbau- oder Umnutzungsmaßnahmen sollten zudem vereinfachte oder beschleunigte Verfahren beziehungsweise Genehmigungsfreistellungen vorgesehen werden.
- Lebensmittelsicherheit und Hygiene – Dokumentationsaufwand und uneinheitliche Kontrollen Betriebe der Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung empfinden den Umfang der Dokumentationspflichten sowie die uneinheitliche Prüfpraxis der Überwachungsbehörden zunehmend als belastend. Ins- besondere die lückenlose Dokumentation von Hygienemaßnahmen, Temperaturen und Reinigungsvor- gängen ist zeitintensiv. Hinzu kommt der hohe Aufwand bei der Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen, vor allem bei häufig wechselnden Speisenangeboten.
Erschwerend wirkt, dass die Auslegung der Vorschriften und die Kontrolldichte zwischen einzelnen Behörden und sogar zwischen Prüfern deutlich variieren, was zu Rechtsunsicherheit führt. Aus Sicht der Wirtschaft sollte ein stärker risikobasierter Ansatz verfolgt werden. Betriebe, die nach- weislich und dauerhaft hygienisch unauffällig sind, sollten nicht präventiv zu einer umfassenden Doku- mentation verpflichtet werden, sondern erst bei festgestellten Mängeln. Gleichzeitig sollten Prüfinter- valle für solche Betriebe verlängert werden, um Kontrollkapazitäten gezielt auf risikobehaftete Fälle zu konzentrieren. Digitale Lösungen zur Hygienedokumentation sollten ausdrücklich als gleichwertige Alternative zu Papierdokumentationen anerkannt werden.
- Betriebssicherheit – Beispiel Brandschutz
Die Anforderungen im Brandschutz und deren Überprüfung werden von vielen Betrieben als wenig flexibel und regional uneinheitlich wahrgenommen. Insbesondere in Bestandsgebäuden werden Vorgaben – etwa zu baulichen Nachrüstungen oder zur Aktualisierung von Feuerwehrplänen – teilweise als unverhältnismäßig empfunden.
Problematisch ist zudem, dass bei Unternehmensübergaben häufig umfangreiche Nachrüstungen gefordert werden, obwohl die Anlagen zuvor genehmigt und über Jahre beanstandungsfrei betrieben wurden. Unterschiedliche Bewertungen durch Behörden oder Sachverständige verstärken diese Unsicherheit.
Aus Sicht der Wirtschaft sollte der Bestandsschutz bei Betreiberwechseln gestärkt werden, sofern keine wesentlichen Nutzungsänderungen erfolgen. Darüber hinaus sollten Anforderungen und Prüffristen vereinheitlicht werden, etwa durch einen generellen Prüfturnus von drei Jahren bei unauffälligen Betrieben. Auch im Brandschutz sollte stärker risikobasiert geprüft werden, sodass Betriebe mit guter Historie entlastet werden.
- Gewerbeanmeldung – fehlende medienbruchfreie Digitalisierung
Die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO ist ein grundlegender Schritt für jede Unternehmensgründung. In der Praxis ist das Verfahren jedoch häufig nicht vollständig digitalisiert und verursacht unnötigen Auf- wand. Zwar sieht § 15 GewO eine zeitnahe Bescheinigung vor, es fehlt jedoch an einer flächendecken- den, nutzerfreundlichen digitalen Umsetzung.
Aus Sicht der Wirtschaft sollten alle Gemeinden verpflichtet werden, über ein zentrales Portal – etwa Amt24 – eine vollständig elektronische und medienbruchfreie Gewerbean-, -ab- und -ummeldung anzubieten. Ein solcher Prozess würde eine automatisierte Statusverfolgung ermöglichen, Rückfragen reduzieren und Transparenz für Antragsteller schaffen. Eine weitere Entlastung ließe sich erreichen, wenn die Meldung von Lebensmittelbedarfsgegenständen automatisiert an die Gewerbeanzeige gekoppelt würde. Analog zur Datenweitergabe an Finanzämter oder Kammern könnten relevante Informationen direkt durch das Gewerbeamt an die Lebensmittelüberwachungs- oder Veterinärbehörden übermittelt werden.
- Tourismus – Beispiel Beherbergungssteuer
Die Erhebung der kommunalen Beherbergungssteuer ist für viele Beherbergungsbetriebe mit einem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand verbunden. In Dresden müssen für steuerbefreite, beruflich bedingte Übernachtungen separate Meldescheine ausgefüllt werden. Diese doppelte Datenerfassung ist ineffizient und erhöht die Fehleranfälligkeit.
Aus Sicht der Wirtschaft sollten die Erfassungs- und Nachweisprozesse vereinfacht werden. Steuerrelevante Angaben sollten in einen einheitlichen Meldeschein integriert werden, um Mehrfacherfassungen zu vermeiden. Ziel ist ein schlankes, praktikables Verfahren, das sowohl den Verwaltungsaufwand für die Betriebe als auch für die Kommunen reduziert.
- Flächenentwicklung
Die Entwicklung von Gewerbeflächen, speziell für größere Ansiedlungen, ist im Freistaat Sachsen bislang durch eine unzureichende Koordination zwischen verschiedenen Behörden und Akteuren sowie zersplitterte Zuständigkeiten geprägt. Planungs-, Genehmigungs-, Infrastruktur- und Vermarktungsprozesse verlaufen oft parallel und greifen nicht effizient ineinander. Diese Fragmentierung führt zu Verzögerun- gen bei der Aktivierung geeigneter Flächen und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit Sachsens im über- regionalen Wettbewerb um Investitionen. Eine stärkere Bündelung der Zuständigkeiten und eine zentrale, strategische Steuerung sind daher notwendig, um die Ziele des Landesentwicklungsplans zügig und koordiniert umzusetzen und die Effizienz der Flächenentwicklung zu steigern.
Wir sprechen uns dafür aus, eine effektive Struktur zur Forcierung der Gewerbeflächenentwicklung unter Bündelung der im Freistaat bereits vorhandenen Fach-, Struktur- und Organisationspotenziale auf- zusetzen, um als zentrale Koordinations- und Planungseinheit die Umsetzung der Ziele des LEPs effizient zu steuern, die Nutzung von Flächen und Infrastruktur abzustimmen und so langfristig die geordnete, nachhaltige Entwicklung des Landes zu forcieren.
- Beschäftigungsbezogene Aufenthaltstitel
Den Ausländerbehörden kommt im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung eine zentrale Rolle zu – insbesondere bei der Bearbeitung von beschäftigungsbezogenen Aufenthaltstiteln. Die bestehenden Strukturen der Ausländerbehörden stoßen dabei zunehmend an Kapazitäts- und Effizienzgrenzen.
Eine Governancestudie des SMWA aus dem Jahr 2024 zum Thema Zuwanderungsprozess, brachte bereits das Ergebnis, dass die Aufgaben, die hinsichtlich des Zuwanderungsprozesses bei den einzelnen Ausländerbehörden liegen dringend an einer Stelle gebündelt werden müssen. Um die Fachkräfteeinwanderung verlässlich, zügig und rechtssicher zu gestalten, halten wir die zentrale Bearbeitung von Anträgen auf beschäftigungsbezogene Aufenthaltstitel für dringend geboten. (siehe auch Schreiben der LAG ans SMWA von 16.5.2025). Auch die vom Bund angedachte Einführung einer bundesweiten Work and Stay Agentur wird die Kommunen je nach Ausgestaltung der WSA nicht gänzlich aus dem Zuwanderungsprozess entlassen, so dass ein weitere Befassung mit dem Thema notwendig ist.
Zusammenfassende Übersicht
| Thema/Verfahren | Beobachtetes Problem | Auswirkungen in der Praxis | Reformansatz/Vorschlag |
| Immissionsschutz- rechtliche Genehmigungen (BImSchG) |
Vollzugshinweise werden uneinheitlich angewendet; teils unnötige oder fachlich nicht erforderliche Nach- weise |
Lange Verfahrens- dauern, geringe Planbarkeit, hoher Koordinationsaufwand |
Verbindliche Anwendung bestehender Vollzugshin- weise; Bündelung komplexer Verfahren bei der Landesdirektion Sachsen (Umsetzung Hasenpflug); höhere Spezialisierung und einheitliche Praxis |
| Bau- und Genehmigungs- verfahren | Zersplitterte Zuständigkeiten; Bauherren müssen Fachgenehmigungen selbst koordinieren; widersprüchliche Vorgaben (z. B. Denkmalschutz) | Hoher Verwaltungs- aufwand, Planungsunsicherheit, Verzögerungen | Einführung einer Baugenehmigung aus einer Hand („One-Stop-Shop“); Änderung § 58 Abs. 2 SächsBO mit Konzentrationswirkung nach Vorbild § 13 BImSchG |
| Bauverfahren – Digitalisierung |
Medienbrüche im Verfahren; parallele und serielle Prüfungen nicht abgestimmt |
Verlängerte Bearbeitungszeiten, fehlende Transparenz |
Durchgängige digitale Bauakte; digitale Beteiligung aller Fachbehörden; transparente Bearbeitungsstände |
| Einfache Umbau- und Um- nutzungsmaßnahmen | Gleiche Verfahrenstiefe wie bei komplexen Vorhaben | Unverhältnismäßiger Aufwand im Massengeschäft | Vereinfachte oder beschleunigte Verfahren; ggf. Genehmigungsfreistellungen für klar definierte Fallgruppen |
| Lebensmittelsicherheit & Hygiene |
Hoher Dokumentationsaufwand (HACCP, Temperaturen, Reinigung); uneinheitliche Prüfpraxis |
Zeit- und Kostenbelastung; Rechtsunsicherheit |
Risikobasierter Ansatz: präventive Dokumentation nur bei Auffälligkeiten; längere Prüfintervalle bei unauffälligen Betrieben |
| Lebensmittelüberwachung – Digitalisierung |
Papierbasierte Dokumentation; geringe Akzeptanz digitaler Lösungen | Zusätzlicher Aufwand für Betriebe | Anerkennung digitaler Dokumentationslösungen (Apps, Software) als gleichwertig |
| Betriebssicherheit – Brand- schutz |
Starre Anforderungen, fehlender Bestandsschutz bei Betreiberwechseln; unterschiedliche Prüfmaßstäbe |
Investitionshemmnisse, Unsicherheit |
Stärkung des Bestandsschutzes bei Unternehmensübergaben; einheitliche Prüfkriterien; risikobasierte Prüfintervalle |
| Gewerbeanmeldung (§§ 14, 15 GewO) | Keine flächendeckende medienbruchfreie digitale Umsetzung | Zeitaufwand, Rückfragen, geringe Transparenz | Verbindliche elektronische Gewerbean-, -ab- und -ummeldung über Amt24; automatisierte Statusinformationen |
| Gewerbeanmeldung & Lebensmittelüberwachung |
Zusätzliche Meldungen bei Lebensmittelbedarfsgegenständen |
Doppelmeldungen, Mehraufwand |
Kopplung der Meldung an die Gewerbeanzeige; automatisierte Datenweitergabe an Lebensmittel- überwachung |
| Tourismus – Beherbergungssteuer |
Doppelte Datenerfassung (z. B. zweiter Meldeschein in Dresden) | Hoher bürokratischer Aufwand, Fehleranfälligkeit | Zusammenführung aller steuerrelevanten Angaben in einem einheitlichen Meldeschein; Vereinfachung der Prozesse |
| Entwicklung von Gewerbeflächen |
Zersplitterte Zuständigkeiten, fehlende zentrale Koordination | Verzögerte Flächen- entwicklung, geringe Planungssicherheit |
Zentrale Koordinations- und Planungseinheit zur gebündelten Umsetzung der LEP-Ziele |
| beschäftigungsbezogene Aufenthaltstitel | zunehmend an Kapazitäts- und Effizienzgrenzen in den Ausländerbehörden |
Kompetenzbündelung, Transparenz in den Entscheidungen, Beratung aus einer Hand | Zentralisierte Bearbeitung von beschäftigungsbezogenen Aufenthaltstiteln |