05.09.2026
Maßnahmen für Bürokratierückbau
Rückmeldungen IHK Chemnitz zum Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau (Zuarbeit vom 04.09.2026)
- Novelle des Baugesetzbuchs: Schneller planen und einfacher Wohnungen bauen
- Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
- TKG-Änderungsgesetz 2026:
- Vereinfachung des Energieeffizienzrechts
- Nachhaltigkeitsbberichterstattung
- Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zu dem Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben
- Abschaffung der Bonpflicht
- Weitere Fortentwicklung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Genehmigungsfiktion)
- Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG): Schnellere Verfahren für Schiene, Straße und Wasserstraße
- Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren
- Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsrecht
- Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz: Überprüfung und Reduzierung von Wirtschafts- und Statistikpflichten
Novelle des Baugesetzbuchs: Schneller planen und einfacher Wohnungen bauen
IHK-Bewertung:
- Wiederholte Beteiligungen vermeiden ist sinnvoll und spart Zeit, doch wenn Planverfahren geändert werden, kann sich deren Ausprägung und Charakter maßgeblich ändern, was wiederum zu geänderter Betroffenheit führt
- Digitale Planverfahren sollten seit Jahren Standard sein, doch gerade der Datenaustausch zwischen zuständigen Behörden ist oft mit Medienbrüchen verbunden, Zeitersparnis möglich
- Priorisierung von Wohnungsbau darf nicht zu Lasten von Gewerbeflächen gehen, im Bereich IHK Chemnitz ist Wohnungsmangel kein relevantes Thema
- Warum Beschleunigung nur für Wohnungsbau und nicht für sämtliche Vorhaben (insbesondere gewerblichen Bauvorhaben)?
Wesentliche Zeitverluste durch:
- Fachbehörden stellen neue nachträglich Anforderungen, dadurch immer neue Fristen
- Erforderliche Gutachten (nach Einreichung der Primärunterlagen)
- politische Gremien mit ausgedehnten Sitzungszyklus müssen (teilw. mehrfach) beraten/entscheiden
- Umwelt-/Naturschutzrechtliche Prüfungen (bei kleinen Plangebieten oder geringen Eingriffen kann das komplett entfallen)
Unternehmensbeispiel / Statement:
Keine verwertbare Antwort von angefragten Unternehmen (Planungsbüros) erhalten, da bisher nur Absichten vorliegen (diese klingen wünschenswert)
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
IHK-Bewertung:
Die vorgenommenen Vereinfachungen sind grundsätzlich positiv zu bewerten und sollten dazu führen, dass kleine Unternehmen von zusätzlichen Verpflichtungen entbunden werden.
- Änderung der Verbrauchsgrenzwerte für die Verpflichtung zu einem Managementsystem (bisher ab 7,5 GWh/a jetzt ab 23,6 GWh/a)
- Die Auditpflicht wird endlich auf den Verbrauch zurückgeführt (jetzt ab 2,77 GWh) die KMU-Definition ist zukünftig nicht mehr ausschlaggebend. Die bisher verwirrende Verknüpfung von Energieeffizienzgesetz und Energiedienstleistungsgesetz wird damit aufgelöst.
- Meldung im Abwärmeportal jetzt erst ab 23.6 GWh/a
Aber:
- Die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen ist für Unternehmen ab 2,77 GWh mit Audit ist nach wie vor enthalten
- Die Änderungen sind noch nicht in Kraft, so dass es für die aktuelle Übergangsfrist noch Rechtsunsicherheit gibt
- Nach wie vor ist keine klare Unternehmensdefinition enthalten. Das Kann zu zusätzlichen Verpflichtungen für sehr kleine, aber in irgend einer Form in einen Unternehmensverbund eingebettete Unternehmen führen.
Unternehmensbeispiel / Statement:
- wäre bisher zur Einführung eines Managementsystems nach 50001 verpflichtet gewesen – zukünftig nicht mehr
TKG-Änderungsgesetz 2026:
IHK-Bewertung:
Das TKG-Änderungsgesetz 2026 ist in Sachen Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren grundsätzlich positiv zu bewerten.
Positiv hervorzuheben sind insbesondere:
- Verkürzung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für den Telekommunikationsnetzausbau,
- stärkere Nutzung genehmigungsfreier Maßnahmen,
- die Möglichkeit eines vereinfachten Anzeigeverfahrens anstelle eines Genehmigungsverfahrens,
- eine stärkere Nutzung und bessere Verfügbarkeit vorhandener Infrastruktur,
- Vereinfachungen beim Ausbau gebäudeinterner Netze,
- die Anpassung des nationalen Rechts an die europäische Gigabit-Infrastrukturverordnung.
Aber:
- es ist zu beachten, dass entstehende Vereinfachungen nicht durch zusätzliche Nachweis-, oder Dokumentationspflichten wieder aufgezehrt werden.
- Anträge weiterhin Papiergebunden
- Weiterhin verschiedene Behörden beteiligt
- Monitoring erforderlich - führen die neuen Regelungen tatsächlich zu kürzeren Realisierungszeiträumen?
Vereinfachung des Energieeffizienzrechts
IHK-Bewertung:
Siehe „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ – identischer Vorgang
Nachhaltigkeitsbberichterstattung
IHK-Bewertung:
Standardisierte, digitale Abfrage und Anerkennung etablierter Standards (z.B. VS, ESRS) trägt zur Reduzierung des Aufwandes, insbesondere bei Mehrfachabfragen bei. Nachhaltigkeitsberichterstattung soll als Instrument verstanden werden, den Unternehmen zu helfen Ihre Resilienz, Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit zu stärken.
Unternehmensbeispiel / Statement:
Industrieunternehmen:
Auf Basis unserer praktischen mehrjährigen Erfahrungen wird folgende differenzierte Einschätzung abgegeben:
Grundsätzlich sehen wir Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht als reine Bürokratie. Die systematische Erhebung von ESG-Daten schafft Transparenz über Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfungskette und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Zukunftsfähigkeit und Resilienz zu stärken. Dies vergisst man leider oft!
Insbesondere die Auseinandersetzung mit Klimarisiken, Lieferketten, Ressourcenverfügbarkeit und Kreislaufwirtschaft liefert wertvolle Erkenntnisse für das unternehmerische Risikomanagement und die strategische Steuerung.
Gerade in einem industriellen Umfeld helfen die erhobenen Daten dabei, Emissionen gezielt zu reduzieren, Lieferketten besser zu verstehen, Materialrisiken frühzeitig zu erkennen und Potenziale im Bereich der Kreislaufwirtschaft zu erschließen.
Viele Kunden, Banken und Geschäftspartner erwarten diese Informationen zudem unabhängig von regulatorischen Verpflichtungen.
Aus unserer Sicht liegt die Herausforderung daher nicht in den Zielen der Regulierung selbst. Die regulatorischen Anforderungen haben wichtige Themen adressiert und die Beschäftigung mit Nachhaltigkeit in vielen Unternehmen deutlich vorangebracht.
Der wesentliche Aufwand entsteht vielmehr durch die hohe Detailtiefe einzelner Berichtspflichten, umfangreiche Dokumentations- und Nachweisanforderungen sowie teilweise komplexe Datenerhebungen.
Wir würden deshalb nicht für eine grundsätzliche Abschwächung der Nachhaltigkeitsberichterstattung plädieren. Sinnvoll wären stattdessen Vereinfachungen, die sich auf die Reduzierung von Komplexität konzentrieren: eine stärkere Fokussierung auf wesentliche Kennzahlen, klare und harmonisierte Standards, digitale Datenaustauschformate sowie die Vermeidung von Doppelanforderungen aus unterschiedlichen regulatorischen und marktseitigen Quellen.
Zusammenfassend sehen wir das größte Entlastungspotenzial nicht in einem Verzicht auf Nachhaltigkeitsdaten, sondern in einer pragmatischeren und effizienteren Ausgestaltung der Berichterstattung.
Entscheidend ist, dass Unternehmen die erhobenen Daten nicht nur für Compliance-Zwecke erfassen, sondern daraus einen konkreten Mehrwert für Risikomanagement, Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und nachhaltige Wertschöpfung generieren können.
Aus unserer Sicht sollte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsaufwands bewertet werden. Richtig genutzt schaffen die erhobenen Daten einen konkreten Mehrwert für das Unternehmen. Dies sollte in der Kommunikation auch im Vordergrund stehen!
Bei uns konnten wir beispielsweise durch Kreislaufwirtschaftsinitiativen und die gezieltere Steuerung von Materialflüssen bereits Kosteneinsparungen erzielen. Gleichzeitig unterstützen uns ESG-Daten dabei, Kundenanforderungen zu erfüllen, Marktzugänge zu sichern und Risiken entlang der Wertschöpfungskette frühzeitig zu erkennen. Damit leisten diese Themen einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zu dem Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben
IHK-Bewertung:
keine abweichende Einschätzung zu DIHK / DIHK AK Genehmigungsverfahren, StN aktuell zu UVP-Anpassungsgesetz, Anpassung an Unionsrecht nicht über 1:1 Umsetzung hinaus sollte Grundsatz sein und ist kein Entbürokratisierungserfolg, Anhebung von Bagatellschwellen begrüßenswert, Viele Potentiale für Bürokratierückbau und Erleichterungen bleiben ungenutzt, Aussagen zu möglichen positiven Effekten sind in der Praxis noch nicht absehbar
Abschaffung der Bonpflicht
IHK-Bewertung:
- ist begrüßenswert
- Bonausgabe produziert unverhältnismäßige Kosten (Papierrollen, Farbe, Zeitaufwand für Bestellung, Lagerung und Wechsel der Rollen)
- auch aus Umweltgesichtspunkten positive Maßnahme
- Verzicht auf Bonausgabe ist ohnehin bei Betrieben mit eigener Shopping-App bereits gelebte Praxis, da hier digitale Bons zur Verfügung stehen
- großer Nutzen u. a. bei Betrieben des Lebensmittelhandwerks, wo z. B. im Imbissbereich für Kleinsteinkäufe ein überdimensionierter Kassenbon gedruckt werden muss
- eine Pflicht zu digitalen Bons darf damit nicht einhergehen, da einerseits nicht jeder Kunde „digital unterwegs ist“ und andererseits für kleine und Kleinstbetriebe ggf. ein hoher finanzieller Aufwand verbunden wäre
Aber:
Mittlerweile gibt es einen Gesetzentwurf, der zwar die (gedruckte) Bonpflicht abschaffen will, jedoch durch Bürokratieaufwusch an anderer Stelle ad absurdum führt (Entfall der offenen Ladenkasse und Pflicht auf elektronische Kasse mit TSE ab 100.000 Euro Jahresumsatz; Pflicht elektronischem Bon; Kunde kann trotzdem weiter gedruckten Beleg verlangen).
Unternehmensbeispiel / Statement:
Alle Lebensmittelfilialisten außer Aldi haben bereits mit Apps und digitalen Bons bewiesen, dass eine physische Bonpflicht entbehrlich ist. Das gleiche gilt für die Drogeriefilialisten.
Weitere Fortentwicklung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Genehmigungsfiktion)
IHK-Bewertung:
Die Genehmigungsfiktion stellt einen Paradigmenwechsel im Verwaltungsrecht dar, weil sie Verfahrensabläufe durch automatische Fristwirkungen beschleunigt. Hierdurch dürfte die Klage wegen Untätigkeit (§ 75 VwGO) an praktischer Bedeutung verlieren, da der Antragsteller bereits mit Fristablauf über eine fingierte Genehmigung verfügt. Ob die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns hierdurch nachteilig beeinflusst wird – etwa durch verkürzte Prüffristen oder erhöhten Nachforderungsdruck –, bleibt abzuwarten.
Vor diesem Hintergrund rückt künftig die Vollständigkeitsfiktion in den Fokus: Sie soll verhindern, dass Behörden den Fristbeginn durch sukzessive Nachforderungen („Salami-Taktik“) hinauszögern. Konkrete Beispiele aus der Unternehmenspraxis liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG): Schnellere Verfahren für Schiene, Straße und Wasserstraße
IHK-Bewertung:
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist aus Sicht der IHK Chemnitz ausdrücklich zu begrüßen und stellt einen wichtigen Schritt beim Abbau bürokratischer Hemmnisse und bei der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren dar.
Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen, die von der Wirtschaft seit Jahren gefordert werden. Dazu gehören insbesondere:
- die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses für wichtige Infrastrukturvorhaben,
- ein Vorrang bestimmter Infrastrukturvorhaben bei der Schutzgüterabwägung,
- die Reduzierung bzw. Straffung von Verfahrensstufen,
- die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren,
- die erleichterte Möglichkeit vorläufiger Anordnungen,
- die Digitalisierung von Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren,
- die Vereinfachung bei Umwelt- und Naturschutzanforderungen,
- die Vermeidung von Verfahrensdopplungen, beispielsweise bei Raumordnung und Linienbestimmung.
Für Sachsen bleibt das Gesetz allerdings hinter den Erwartungen zurück. Zahlreiche für Sachsen wirtschaftlich wichtige Straßenbauprojekte profitieren nicht oder nur eingeschränkt vom Beschleunigungsregime. Insbesondere fallen viele Bundesstraßenprojekte aus dem Anwendungsbereich, weil sie als Ausbau statt Neubau geführt werden, nicht den entsprechenden Ausbauumfang erreichen oder nicht dem eng definierten „vordringlichen Bedarf“ zugeordnet sind. Damit besteht die Gefahr, dass gerade bei den für die regionale Wirtschaft relevanten Engpassbeseitigungen keine ausreichende Beschleunigungswirkung entsteht.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollte nicht nur bei ausgewählten Großprojekten wirken, sondern flächendeckend für wirtschaftlich relevante Erhaltungs-, Ausbau-, Ersatzneubau- und Engpassbeseitigungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Insbesondere sollten:
- weitere Bundesstraßenprojekte in den Anwendungsbereich aufgenommen werden,
- Ausbau- und Ersatzneubaumaßnahmen gleichwertig berücksichtigt werden,
- verbindliche Verfahrensfristen geschaffen bzw. konsequent angewendet werden,
- die Digitalisierung der Verfahren weiter vorangetrieben werden,
- wiederholte Prüfungen und Beteiligungsschritte vermieden werden.
Unternehmensbeispiel / Statement:
Das Schienenausbauprojekt Chemnitz – Leipzig wird zwei Naturschutzgebiete tangieren. Auf Grundlage des Infrastrukturzukunftsgesetz sind nun auch Ersatzgeldleistungen anstelle von Ausgleichsflächen zugelassen. Dies kann im Genehmigungsverfahren für eine deutliche Vereinfachung und Beschleunigung sorgen.
Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren
IHK-Bewertung:
DIHK/BDI Positionen werden unterstützt, zentrales Thema, Umsetzung der IED erweitert Betroffenheit und Anforderungen grundsätzlich, es werden deutlich strengerer Emissionsgrenzwerte, zusätzliche Umweltleistungswerte, verpflichtende Managementsysteme sowie umfangreiche neue Prüf- und Berichtspflichten eingeführt. Bürokratieaufwuchs, nur punktuelle Erleichterung, Belastung der Europäischen Wirtschaft, Anpassung an Unionsrecht nicht über 1:1 Umsetzung hinaus ist nicht gelungen aber sollte Grundsatz sein. Eine 1:1 Umsetzung ist kein Entbürokratisierungserfolg. Aussagen zu möglichen Effekten sind in der Praxis noch nicht absehbar.
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsrecht
IHK-Bewertung:
Die wichtigste praktische Folge ist die Abschaffung der regelmäßigen Weiterbildungspflicht nach § 34c Absatz 2a GewO für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Damit entfällt insbesondere die Pflicht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums 20 Stunden Weiterbildung nachzuweisen. Ob das einen nennenswerten Effekt hat, bleibt abzuwarten.
Digitale Identitäten: Elektronische Identifikation, Nachweise und Unterschriften einfach per Smartphone nutzen
Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz: Überprüfung und Reduzierung von Wirtschafts- und Statistikpflichten
IHK-Bewertung:
Die sächsischen Industrie- und Handelskammern begrüßen ausdrücklich die mit dem geplanten System der Unternehmensstatistiken (SysdU) verbundenen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft von statistischen Berichtspflichten. Insbesondere die Verringerung der Zahl der Erhebungseinheiten und die Verlängerung von Erhebungsintervallen sowie die Verringerung der Erhebungsmerkmale tragen aus Sicht der Wirtschaft zu einer spürbaren Reduzierung bürokratischer Belastungen bei.
Die hiermit verbundenen Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit und Tiefe statistischer Daten in der Konjunktur- und Strukturstatistik werden von den Kammern grundsätzlich als vertretbar angesehen. Bei der Abwägung zwischen einer möglichst umfassenden Datenverfügbarkeit und dem Ziel des Bürokratieabbaus sollte aus Sicht der sächsischen Industrie- und Handelskammern regelmäßig zugunsten einer Entlastung der Unternehmen entschieden werden. Der Abbau bürokratischer Anforderungen und die Reduzierung von Berichtspflichten der Mitgliedsunternehmen zählen zu den zentralen Anliegen der Industrie- und Handelskammern.
Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass die geplanten Änderungen auch Auswirkungen auf die Nutzbarkeit statistischer Daten für regionale Analysen haben können. Insbesondere könnten künftig weniger tief gegliederte Datenbestände, vor allem im unterjährigen Bereich, zur Verfügung stehen. In Fällen, in denen bislang auf Kreisebene verfügbare Daten aufgrund verringerter Stichprobenumfänge nicht mehr belastbar ausgewertet werden können, sollte zumindest eine Berechnung und Veröffentlichung auf Ebene der Regierungsbezirke (NUTS-2-Ebene) sichergestellt werden.
Bezüglich der Frage, in welcher Gliederungstiefe die Prodcom-Codes erforderlich sind, ist festzuhalten, dass für die Industrie- und Handelskammern die achtstellige Ebene ausreichend ist, da diese bereits eine sachgerechte und hinreichend differenzierte Abbildung der relevanten Produkte gewährleistet, während eine weitergehende Untergliederung auf neun Stellen keinen zusätzlichen Mehrwert bietet und daher nicht notwendig erscheint.
Darüber hinaus drängen die sächsischen Industrie- und Handelskammern darauf, bestehende Datenquellen im Sinne des Once-only-Prinzips stärker zu nutzen. Bereits vorhandene Verwaltungs- und Registerdaten sollten konsequent herangezogen werden, um zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen zu vermeiden bzw. die Berichtspflichten mittelfristig weiter zu reduzieren und gleichzeitig Einschränkungen bei der Datenverfügbarkeit bestmöglich zu begrenzen.
Ebenso sollten die Erhebungsmerkmale besser mit dem betrieblichen Rechnungswesen harmonisieren. Wenn Merkmale näher an der internen Logik von Buchhaltung, Gewinn- und Verlustrechnung oder Kostenrechnung liegen, können Betriebe viele Angaben direkt aus bestehenden Systemen ableiten, statt sie eigens für die Statistik aufzubereiten. Dadurch sinkt die Meldebelastung, die Daten lassen sich häufiger automatisiert gewinnen, und die statistischen Angaben werden konsistenter und besser vergleichbar.
Die vorgesehene Vereinheitlichung der Konjunktur- und Strukturstatistiken über die verschiedenen Wirtschaftsbereiche hinweg wird ausdrücklich begrüßt. Eine einheitliche statistische Systematik kann wesentlich zur besseren Vergleichbarkeit der Wirtschaftsbereiche beitragen und die Aussagekraft der Daten erhöhen. Positiv ist ebenfalls die Vergabe einer einheitlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer zur eindeutigen Zuordnung, so dass Wiederholungsmeldungen entfallen.
Im Zusammenhang mit der angestrebten Reduzierung von Berichtspflichten sollte zudem geprüft werden, ob die derzeit erhobenen Merkmale weiterhin zweckmäßig und praktikabel sind. Aus dem Beherbergungsgewerbe wurde hierzu der Hinweis gegeben, dass die Beherbergungsstatistik innerhalb der Branche ein unverzichtbares Instrument für Benchmarking und Marktbeobachtung darstellt. Anstelle der derzeit erhobenen Bettenauslastung sollte jedoch künftig die Zimmerauslastung erfasst werden. Diese Kennzahl ist für die Betriebe deutlich einfacher zu ermitteln und bildet die wirtschaftliche Realität der Unternehmen wesentlich präziser ab.
Bei der Umsetzung der SysdU zeigen sich mehrere Herausforderungen. So liegen bislang keine hinreichend belastbaren Ergebnisse aus der Evaluierung vorhandener Verwaltungsdaten vor, was eine verlässliche Einschätzung der Datengrundlage erschwert. Zudem ergeben sich potenzielle Zielkonflikte im Zusammenhang mit dem erforderlichen Datenaustausch, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO. Darüber hinaus bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Ergebnisse der geplanten Praxistests mit Unternehmen, vor allem in Bezug auf die zu erwartende Qualität der erhobenen Daten.
Folgende Maßstäbe sollten im Reformprojekt unbedingt Berücksichtigung finden:
- EU-Minimum als verbindlicher Maßstab
Die statistischen Berichtspflichten sollten konsequent am Mindestumfang der europäischen Lieferverpflichtungen ausgerichtet werden.
Nach unserer Einschätzung geht die aktuelle Datenerhebung in Teilen über das hinaus, was für die Erfüllung europäischer Berichtspflichten erforderlich ist. Hier bestehen erhebliche Entlastungspotenziale.
Es bedarf daher einer systematischen Überprüfung aller Merkmale:
Welche sind EU-rechtlich erforderlich?
Welche beruhen auf nationalen Zusatzbedarfen?
- Konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips
Ein Großteil der für statistische Zwecke benötigten Informationen liegt bereits in Verwaltungsdaten vor, insbesondere:
Umsatzsteuerdaten
Sozialversicherungsdaten (Beschäftigtenzahlen)
Registerdaten (Unternehmensstruktur)
Hier braucht es den verbindlichen Vorrang vorhandener Verwaltungsdaten vor Primärerhebungen und den Aufbau einer systematischen Registerverknüpfung (insb. unter Nutzung der Wirtschafts-Identifikationsnummer).
Insbesondere sehen wir erhebliches Potenzial in der stärkeren Nutzung von:
Umsatzsteuerdaten (für Umsätze und Konjunkturindikatoren)
Beschäftigtendaten der Bundesagentur für Arbeit
E-Bilanz-Daten (für Kosten- und Investitionsstrukturen)
Daher sollte die Nutzung dieser Datenquellen bei allen geeigneten Statistiken verpflichtend sein und entsprechende Berichtspflichten reduziert werden.
- Nutzung von Schätzverfahren statt Vollerhebung
Internationale Erfahrungen zeigen, dass statistische Qualität auch ohne flächendeckende Erhebungen sichergestellt werden kann.
Viele EU-Staaten setzen bereits erfolgreich auf die Kombination von Verwaltungsdaten, Stichproben und modellbasierte Schätzverfahren.
Folgende Beispiele sind mir bekannt:
Niederlande: Weitgehende Nutzung administrativer Daten; Befragungen erfolgen nur noch bei fehlenden Informationen
Dänemark und nordische Länder: Stark registerbasierte Statistiksysteme mit minimalen Primärerhebungen
EU-weit ist die Kombination aus Stichprobe und Hochrechnung methodischer Standard (insb. bei Strukturstatistiken)
- Fokussierung auf große Unternehmen
Ein erheblicher Teil der statistischen Aussagekraft konzentriert sich auf größere Unternehmen. Hier sollte im Rahmen der Testphase geprüft werden, ob die statistische Qualität auch gehalten werden kann, wenn nur große und strukturprägende Unternehmen befragt werden. KMU sollten primär über Verwaltungsdaten und Schätzverfahren abgebildet werden.
Im Ergebnis stünde (hoffentlich) eine überproportionale Entlastung des Mittelstands bei hinnehmbaren (weil geringem) Informationsverlust.
Unternehmensbeispiel / Statement 1:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen ja versprochen eine aktive und hoffentlich praktische Rückmeldung zu geben über die Eintragungen der Strukturstatisik.
Im folgenden ist es so, dass alle Daten exakt so wie in dem Formular gewünscht 1 zu 1 im Jahresabschluss vorhanden bis auf:
- Umsatzerlöse durch Auftraggeber mit Sitz im Ausland
- Anzahl an Beschäftigten in Teilzeit
- Aufwandshöhe der KFZ-Steuer
Die restlichen Punkte in den beiden Formularen stehen exakt so mit der gleichen Bezeichnung wie im Jahresabschluss. Ergo auch im Unternehmensregister.
Unternehmensbeispiel / Statement 2:
Ich habe grundsätzlich ein Problem mit den statistischen Berichtspflichten auf Landes- und Bundesebene. Mit dem Einführen bzw. Ausbau der digitalen Wege wird ein vollkommen unsinniger Weg weiter zementiert. Es ist nicht die Art- und Weise der Übertragung die uns entlastet, sondern einfach das komplette Abschaffen einzelner Module würde eine merkliche Entlastung bringen.
Wir sind eine kleine Firma mit 30 Leuten – ich habe regelmäßig folgende Berichte abzugeben:
- Quartalsberichte zur Produktion (Q1)
- Quartalsberichte zur Produktion (Q2)
- Quartalsberichte zur Produktion (Q3)
- Quartalsberichte zur Produktion (Q4)
- Jahresbericht zur Produktion
- Jahresbericht Investitionen allgemein
- Jahresbericht Investitionen in Umweltschutz
- Jahresbericht Verbrauch Energie
- Jahresbericht Anzahl Angestellte und Netto Lohnsumme / Umsatz
Nicht jedes Jahr kommt dann noch:
- Jahresbericht Kostenstruktur im Gewerbe
- Jahresbericht Investitionen in Forschung
Es hilft nicht die Abgabe der Daten weiter zu digitalisieren. Für ausgesprochen viele Firmen im Kammerbezirk (Firmen bis 100 Leute) wird die Statistik im Moment durch die Firmenleitung/Firmenverwaltung erstellt. Das ist nervig – und kostet mich Arbeitszeit – also Geld. Wenn ich jetzt die Statistik zum Beispiel DATEV-basiert erstellen lassen, dann ist die Arbeit fast die gleiche – bloß, dass die Aufgaben unter Umständen meine Buchhaltung machen wird – somit werden die Kosten nur verschoben (im schlimmsten Fall nach extern, da viele Firmen einfach eine ausgelagerte Buchhaltung haben). Wir reden also bei den Werkzeugen der eSTATISTIK über ein Arbeitsbeschaffungssystem für Buchhalter bzw. Steuerberater. Ich habe mir dazu bereits eine Kostenaufstellung geben lassen, die Arbeitszeit die ich spare, wird durch die zusätzlichen Kosten komplett „aufgefressen“.
Wir Deutschen neigen dazu Dinge unnötig kompliziert zu machen … was hier erfolgen wird.
Ich sehe andere Hebel:
- Wieso muss ich bei 4 gemeldeten Quartalen der Produktion noch eine Jahreszusammenfassung melden?
Mir vollkommen unklar. - Wieso muss ich den Energieverbrauch melden?
Die Daten sind doch beim Versorger vorhanden – wahrscheinlich Datenschutz - Wieso muss ich die Jahreslohnsumme melden?
Die Daten sind doch bei den Sozialkassen und beim Finanzamt vorhanden – wahrscheinlich Datenschutz - Wieso muss ich Jahresumsatz melden?
Die Daten sind beim Finanzamt sogar mit Monatsauflösung vorhanden – wahrscheinlich Datenschutz
Schon diese 4 Punkte würden meinen Arbeitsaufwand stark reduzieren – ohne, dass neue Daten generiert werden müssen – weil die bereits schon alle da sind – aber eben nicht fürs Landesamt aus Datenschutzgründen verfügbar. Da sind wir eine digitale Entwicklungsregion – und da brauchen wir uns nicht hinter Brüssel verstecken – in anderen europäischen Ländern wird das einfacher umgesetzt.
Ich melde jetzt seit ca. 15 Jahren Daten für das statistische Landesamt – früher habe ich die Daten sehr exakt gemeldet und hatte nach jeder Meldung Rückfragen. Wieso habe ich mich lange gefragt?
Wenn die Daten nicht dem langfristigen Erwartungswert entsprechen müssen die jeweiligen Mitarbeiter sich bei mir melden und nachfragen. Das handhabe ich heute anders.
Wenn die IHK wirklich aktiv werden will, dann schätze ich alle Bemühungen, die den Bürokratieabbau aktiv angehen. Das was mit eSTATISTIK.core geplant ist, stellt nur eine Verlagerung von Aufgaben und keine Reduzierung dar.