10.06.2026

Industrial Accelerator Act

Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie & Klimaschutz
Herrn Staatsminister
Dirk Panter
Postfach 100329
01073 Dresden
Position der sächsischen IHKs
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
anbei übersenden wir Ihnen unsere Einschätzung zum Entwurf des Industrial Accelerator Act.
Aus Sicht der sächsischen Wirtschaft bietet der Vorschlag wichtige Ansatzpunkte zur Stärkung industrieller Wertschöpfung, insbesondere im Kontext von Dekarbonisierung, Resilienz und wachsendem geoökonomischem Wettbewerb.
Zugleich möchten wir auf zentrale Anforderungen an eine praxistaugliche und KMU-gerechte Ausgestaltung hinweisen, damit der IAA seine Wirkung entfalten kann, ohne zusätzliche Bürokratie oder Wettbewerbsnachteile zu erzeugen.
Für einen weiterführenden Austausch stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft
der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
Christoph Neuberg
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz

Einschätzung zum IAA
Die sächsischen IHKn vertreten die wirtschaftlichen Interessen von mehr als 240.000 Mitgliedsunternehmen in Sachsen und sind zentrale Stimmen einer stark industriell, mittelständisch und exportorientiert geprägten Wirtschaftsregion. Für die Unternehmen in Sachsen insbesondere für KMU, technologieorientierte Betriebe, Industrie- und Zulieferunternehmen sowie innovative Start-ups, sind ein leistungsfähiger europäischer Binnenmarkt, verlässliche internationale Wertschöpfungsketten und wettbewerbsfähige industrielle Standortbedingungen von zentraler Bedeutung.
Vor dem Hintergrund zunehmender geoökonomischer Spannungen, globaler Subventions- und Industriepolitik, wachsender Anforderungen an Dekarbonisierung und Resilienz sowie der strategischen Bedeutung öffentlicher Investitionen kommt dem Industrial Accelerator Act eine besondere Relevanz zu. Die sächsischen IHKn bewerten die grundsätzliche Zielrichtung des IAA positiv. Der Vorschlag greift zentrale Herausforderungen der europäischen und sächsischen Wirtschaft auf: geoökonomischen Wettbewerb, verwundbare Lieferketten, industrielle Dekarbonisierung und die Sicherung strategischer Wertschöpfung in Europa.
Eine aktivere europäische Industriepolitik ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar und zu begrüßen. Sie muss jedoch so ausgestaltet werden, dass die Offenheit und Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes gewahrt bleiben, KMU nicht durch zusätzliche Anforderungen überfordert werden, Vergabe- und Förderverfahren nicht verlangsamt werden und internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterhin auf Offenheit, Gegenseitigkeit und Rechtsstaatlichkeit beruhen. Gerade für Sachsen ist dieser Ausgleich zentral, da die sächsische Wirtschaft eng mit dem EU-Binnenmarkt verflochten ist und intensive wirtschaftliche Beziehungen insbesondere zu Polen und Tschechien bestehen.
Der IAA knüpft an eine wirtschaftspolitische Grundlinie an, die die sächsischen IHKn in ihren Positionen zum EU-Binnenmarkt sowie zu Internationalisierung und globalem Handel bereits formuliert haben. Europa muss seine industrielle Wettbewerbsfähigkeit, technologische Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit stärken, ohne neue Binnenmarktfragmentierung, zusätzliche Bürokratie oder pauschale Abschottung zu erzeugen. Der IAA kann ein sinnvolles industriepolitisches Instrument sein, wenn er gezielt, verhältnismäßig, bürokratiearm und kohärent mit bestehenden europäischen Instrumenten wie dem Net-Zero Industry Act ausgestaltet wird.

Nachfragebasierte Steuerung über öffentliche Beschaffung und Förderinstrumente

  • Vgl. insbesondere Art. 7–12 Draft IAA
Ein zentraler Bestandteil des IAA liegt darin, dass die EU die Nachfrageseite systematisch als industriepolitisches Steuerungsinstrument nutzt. Art. 11 Draft IAA verankert Anforderungen an öffentliche Beschaffungsverfahren, während Art. 12 Draft IAA entsprechende Vorgaben für staatliche Unterstützungs- und Förderinstrumente vorsieht. Zusammen mit den Regelungen zu Union Origin in Art. 7, zur Gleichstellung bestimmter Drittstaateninhalte in Art. 8 und 9 sowie zu Low-Carbon-Produkten in Art. 10 entsteht ein Instrumentarium, mit dem öffentliche Nachfrage in Richtung resilienter, CO-armer und europäisch eingebundener Produktion gelenkt werden kann.
Die sächsischen IHKn bewerten diesen Ansatz dem Grunde nach positiv. Leitmärkte für europäische Low-Carbon-Produkte können Investitionen in industrielle Dekarbonisierung erleichtern und europäischen Unternehmen zusätzliche Nachfrageperspektiven eröffnen. Der Binnenmarkt kann so als wirtschaftlicher Hebel genutzt werden, um Skalierung, Investitionssicherheit, Technologieführerschaft und industrielle Resilienz in Europa zu stärken.
Zugleich hängt die Akzeptanz einer solchen nachfragebasierten Industriepolitik maßgeblich von ihrer praktischen Ausgestaltung ab. Öffentliche Beschaffung und Förderinstrumente können industrielle Transformation unterstützen, dürfen aber nicht zu überkomplexen Verfahren, schwer erfüllbaren Nachweispflichten oder faktischen Zugangshürden für KMU führen. Neue Kriterien müssen einfach nachvollziehbar, digital handhabbar, standardisiert und rechtssicher sein.
Europa sollte vergleichbare industriepolitische Instrumente globaler Wettbewerber nicht unreflektiert kopieren, sondern strategisch, regelgebunden und verhältnismäßig auf die eigenen Rahmenbedingungen übertragen. Entscheidend bleibt, dass der Ansatz offen, WTO- und FTA-kompatibel ausgestaltet wird und nicht zu pauschaler Abschottung, zusätzlicher Binnenmarktfragmentierung oder handelspolitischen Gegenreaktionen führt. Für die sächsische Wirtschaft muss der IAA Leitmärkte fördern, ohne funktionierende Lieferbeziehungen und internationale Absatzmärkte zu gefährden.
Zusätzliche Beschaffungs- und Förderkriterien nach Art. 11 und 12 Draft IAA dürfen nicht zu längeren Vergabe-, Bewilligungs- oder Prüfverfahren führen. Die vorgesehenen Ausnahmen bei technischen Inkompatibilitäten, unverhältnismäßigen Kosten oder erheblichen Verzögerungen sind daher wichtig, müssen aber klar, einheitlich und rechtssicher angewendet werden. Die Lenkungswirkung der Art. 7–12 Draft IAA sollte regelmäßig evaluiert werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Instrumente tatsächlich Investitionen, europäische Wertschöpfung und CO-arme Produktion stärken oder in der Praxis vor allem Kosten, Bürokratie und Verfahrensdauer erhöhen.

Einführung von Local-Content- und Low-Carbon-Kriterien

  • Vgl. Art. 7–12 Draft IAA, insbesondere Art. 7, 10, 11, 12
Mit Art. 7 Draft IAA wird der Begriff „Union Origin“ als Ausgangspunkt für europäische Wertschöpfungsanforderungen definiert. Art. 10 Draft IAA legt den Rahmen für Low-Carbon-Produkte fest, während Art. 11 und 12 Draft IAA diese Anforderungen in öffentliche Beschaffung und öffentliche Unterstützungsmaßnahmen übertragen. Damit entstehen verbindliche Anknüpfungspunkte für CO-arme Materialien, europäische Wertschöpfungsanteile und resilientere Lieferkettenstrukturen.
Die sächsischen IHKn begrüßen, dass europäische Wertschöpfung, technologische Fähigkeiten und industrielle Kapazitäten in strategisch relevanten Bereichen stärker berücksichtigt werden sollen. Öffentliche Aufträge können dazu beitragen, kritische Lieferketten abzusichern, externe Abhängigkeiten zu reduzieren und Investitionen in europäische Produktions- und Innovationskapazitäten auszulösen. In sicherheits-, versorgungs- oder transformationspolitisch relevanten Bereichen kann ein gezielter „Made in Europe“-Ansatz daher sinnvoll sein.
Gleichzeitig sollte ein solcher Ansatz nicht pauschal angewendet werden. Local-Content- und „Made in Europe“-Kriterien sind dort am ehesten begründbar, wo kritische Abhängigkeiten, strategische Verwundbarkeiten oder strukturell unfaire Wettbewerbsbedingungen bestehen. Für andere Bereiche bleibt ein funktionierender freier Wettbewerb zentral. Ein flächendeckender oder undifferenzierter Einsatz könnte Kosten erhöhen, Wettbewerb einschränken, Beschaffungsvorgänge verkomplizieren und bestehende Lieferketten belasten.
Positiv ist, dass Local-Content- und Low-Carbon-Kriterien miteinander verbunden werden. Dadurch können industrielle Resilienz und Dekarbonisierung gemeinsam adressiert werden. Art. 10 Draft IAA knüpft bei Low-Carbon-Produkten an bestehende und künftige produktbezogene Regelwerke an. Wichtig ist dabei, dass neue Nachweis- und Berichtspflichten möglichst auf vorhandenen Datenstrukturen aus EU ETS und CBAM aufbauen und Doppelstrukturen vermeiden.
Entscheidend ist, dass „Made in Europe“-, Union-Origin- und Low-Carbon-Kriterien klar definiert, transparent und rechtssicher ausgestaltet werden. Unternehmen benötigen frühzeitig belastbare Informationen dazu, wann ein Produkt als „low-carbon“ gilt, welche Wertschöpfungsanteile angerechnet werden, welche Nachweise erforderlich sind und wie sich die Anforderungen entwickeln. Dies gilt besonders für KMU, die zusätzliche Compliance- und Dokumentationspflichten nur mit begrenzten Ressourcen bewältigen können.
Die Nachweise sollten daher konsequent KMU-gerecht ausgestaltet werden. Denkbar sind standardisierte digitale Verfahren, pauschale Schwellenwerte, vereinfachte Selbsterklärungen mit nachgelagerter Kontrolle sowie klare Leitlinien für Vergabestellen und Unternehmen. Neue Vorgaben dürfen nicht dazu führen, dass kleinere Anbieter faktisch ausgeschlossen werden, obwohl sie europäisch produzieren oder in europäische Wertschöpfungsnetze eingebunden sind.
Resilienz entsteht nicht allein durch Regionalisierung, sondern durch Diversifizierung, verlässliche Partner, offene Märkte, Rechtsstaatlichkeit und belastbare Handelsbeziehungen. Sichere Wirtschaftsbeziehungen zu Drittstaaten bleiben für Sachsens exportorientierte Wirtschaft essenziell. Local-Content-Regeln sollten daher gezielt dort greifen, wo kritische Abhängigkeiten, unfaire Wettbewerbsbedingungen oder strategische Verwundbarkeiten bestehen. Übergangsfristen, praxisnahe Leitlinien, digitale Nachweissysteme, regelmäßige Evaluation und die Abstimmung mit internationalen Verpflichtungen sind dafür zentral.
Ergänzend sieht Art. 11 Abs. 1 Draft IAA vor, Anbieter aus bestimmten Drittstaaten von einschlägigen öffentlichen Beschaffungsverfahren auszuschließen, sofern kein internationales Abkommen mit der EU einen entsprechenden Marktzugang garantiert. Die sächsischen IHKn bewerten dies grundsätzlich positiv, soweit damit unlauteren Handelspraktiken, asymmetrischem Marktzugang und kritischen Abhängigkeiten begegnet wird. Zugleich müssen die Voraussetzungen für solche Ausschlüsse objektiv, transparent, verhältnismäßig und rechtssicher definiert werden.

Neues Rahmenwerk für strategische Auslandsinvestitionen

  • Vgl. Art. 17–24 Draft IAA
Mit Art. 17–24 Draft IAA erweitert der Entwurf die Perspektive der Investitionsprüfung um eine industriepolitische Dimension. Nach Art. 17 Draft IAA sollen bestimmte ausländische Direktinvestitionen in strategischen Sektoren ab einem Schwellenwert von 100 Mio. Euro erfasst werden. Art. 18 Draft IAA enthält sogenannte Value-Added-Kriterien, unter anderem Begrenzungen der Kontrolle, Joint Ventures mit EU-Partnern, IP- und Know-how-Lizenzierung, Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der EU, Beschäftigung von EU-Arbeitskräften sowie eine Strategie zur Stärkung europäischer Wertschöpfungsketten.
Die sächsischen IHKn begrüßen grundsätzlich, dass ausländische Investitionen stärker danach bewertet werden sollen, welchen Mehrwert sie für den europäischen Wirtschaftsraum schaffen. Ausländisches Kapital, internationale Kooperationen und industrielle Ansiedlungen bleiben für Sachsen und Europa wichtig. Gerade strategische Investitionen sollten aber nicht lediglich Marktzugang sichern, sondern Technologieaufbau, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Integration in europäische Lieferketten fördern.
Gleichzeitig darf ein neues Rahmenwerk für strategische Auslandsinvestitionen nicht zu einem Investitionshemmnis werden. Starre Quoten, unklare Nachweispflichten oder lange Investitionsprüfungen könnten Investitionen verzögern oder verhindern. Für Sachsen als industrieller Investitionsstandort wäre dies problematisch. Die in Art. 18 Draft IAA vorgesehenen Kriterien sollten daher verhältnismäßig, transparent und sektorspezifisch anwendbar sein.
Insbesondere KMU-Zulieferer und regionale Wertschöpfungsnetzwerke dürfen nicht durch komplexe Investitionsbedingungen indirekt belastet werden. Auch muss vermieden werden, dass Verfahren zu unberechenbar werden und internationale Investoren von sinnvollen Ansiedlungs- oder Kooperationsprojekten Abstand nehmen. Notwendig sind klare Fristen, nachvollziehbare Prüfkriterien, einheitliche Zuständigkeiten und Rechtssicherheit.
Die sächsischen IHKn sprechen sich dafür aus, Art. 17–24 Draft IAA als Instrument eines konditionierten, aber weiterhin offenen Marktzugangs zu verstehen. Ziel sollte nicht Abschottung, sondern qualitätsorientierte Investitionslenkung sein. Investitionen aus Drittstaaten sind willkommen, wenn sie europäische Wertschöpfung stärken, Know-how sichern, faire Wettbewerbsbedingungen achten und zur Resilienz strategischer Lieferketten beitragen.

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

  • Vgl. Art. 4–6 Draft IAA
Die in Art. 4–6 Draft IAA vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sind aus Sicht der sächsischen IHKn ausdrücklich zu begrüßen. Art. 4 Draft IAA sieht Single Access Points für die Einreichung von Anträgen vor. Art. 5 Draft IAA regelt ein einheitliches Genehmigungsverfahren auf Grundlage eines gebündelten Antrags für industrielle Produktionsprojekte. Art. 6 Draft IAA erweitert beschleunigte Verfahren auf Dekarbonisierungsprojekte energieintensiver Industrien. Die Ausweitung entsprechender Ansätze auf weitere Bereiche des verarbeitenden Gewerbes ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung.
Beschleunigte, verlässliche und digitalisierte Genehmigungsverfahren sind für industrielle Investitionen von zentraler Bedeutung. Lange, fragmentierte und unsichere Verfahren sind ein wesentliches Investitionshemmnis. Positiv ist daher, dass der Entwurf Digitalisierung, Verfahrensbündelung und klare Zuständigkeiten verbindet.
Gleichzeitig muss der IAA strategisch in den bestehenden Rechtsrahmen des Net-Zero Industry Act eingebettet werden. Die Beschleunigungsinstrumente des IAA dürfen die Bemühungen des NZIA nicht unterminieren, sondern müssen dessen Ziele stärken und operativ ergänzen. Bestehende Beschleunigungsmaßnahmen und Privilegierungen für Net-Zero-Technologien dürfen nicht relativiert, ersetzt oder verwässert werden.
Der praktische Mehrwert der vorgesehenen Instrumente muss realistisch bewertet werden. Der in Art. 4 Draft IAA vorgesehene Single Access Point ist in ähnlicher Form in Deutschland im Bereich der erneuerbaren Energien bereits infolge der RED-II-Umsetzung eingeführt worden, ohne in der Praxis zu einer durchgreifenden Beschleunigung zu führen. Entscheidend ist daher, dass der Single Access Point nicht lediglich als digitale Eingangsstelle ausgestaltet wird, sondern tatsächliche Koordinierungs-, Steuerungs- und Beschleunigungswirkung entfaltet.
Nachbesserungsbedarf besteht zudem bei den Fristen. Art. 5 Abs. 3 Draft IAA sieht für die Prüfung der Vollständigkeit eines Genehmigungsantrags eine Frist von 45 Tagen vor. Diese Frist liegt über vergleichbaren Vorgaben im deutschen Bundes-Immissionsschutzrecht, wo eine Vollständigkeitsprüfung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen erfolgen sollte. Für eine tatsächliche Beschleunigung in Deutschland wären daher kürzere Fristen erforderlich. Jedenfalls muss klargestellt werden, dass bestehende kürzere nationale Fristen fortgelten.
Genehmigungsbeschleunigung sollte zudem nicht isoliert betrachtet werden. Gerade bei energieintensiven Industrien hängen Investitionsentscheidungen nicht allein von Genehmigungsfristen ab. Energiepreise, Netzinfrastruktur, Flächenverfügbarkeit, Förderbedingungen, Fachkräfte und Standortkosten sind mindestens ebenso entscheidend. Der IAA kann Genehmigungsprozesse erleichtern, ersetzt aber keine wettbewerbsfähigen Standortbedingungen.

Industrial Manufacturing Acceleration Areas

  • Vgl. Art. 25–27 Draft IAA
Art. 25–27 Draft IAA führen Industrial Manufacturing Acceleration Areas ein. Nach Art. 25 Draft IAA sollen Mitgliedstaaten mindestens eine solche Area ausweisen, um industrielle Produktionsprojekte in strategischen Sektoren räumlich zu bündeln. Art. 26 Draft IAA adressiert Rahmenbedingungen wie Finanzierung, Forschung und Innovation, Energiebedarf, Lieferketten, kritische Rohstoffe und Fachkräfte. Art. 27 Draft IAA sieht für diese Gebiete vereinfachte Genehmigungsverfahren über eine aggregierte Baseline-Genehmigung vor.
Räumlich gebündelte Industriegebiete können Synergien schaffen, Infrastruktur effizienter nutzen, industrielle Symbiosen ermöglichen und Genehmigungen beschleunigen. Positiv ist, dass Art. 26 Draft IAA die Finanzierung von Projekten, die Koordination zwischen Behörden, die Nutzung von EU-Programmen sowie die Beteiligung von KMU und Small Mid-Caps ausdrücklich anspricht.
Zugleich muss der Mehrwert dieses Instruments klarer herausgearbeitet werden. Der konkrete Zusatznutzen der Acceleration Areas gegenüber bestehenden Instrumenten ist bislang nicht ausreichend erkennbar.
Die neuen Areas dürfen nicht zu einer konkurrierenden Gebietskategorie neben den im NZIA angelegten Net-Zero Acceleration Valleys werden. Ressourcen, Förderzugänge, politische Aufmerksamkeit oder Verwaltungskapazitäten dürfen nicht von Net-Zero Valleys abgezogen und auf neue Acceleration Areas verlagert werden. Finanzierung, Infrastruktur, Genehmigungsvereinfachungen und Zugang zu EU-Programmen müssen kohärent und komplementär ausgestaltet werden.
Aus Sicht der sächsischen IHKn sollte der Anwendungsbereich so erweitert bzw. klargestellt werden, dass Mikroelektronik, Halbleiterfertigung und die zugehörigen industriellen Wertschöpfungsökosysteme ausdrücklich für die Ausweisung von Industrial Manufacturing Acceleration Areas erfasst werden – auch über den Raum Dresden hinaus. Dazu gehören neben der Produktion auch Forschung, Design, Testing, Anlagen- und Materialzulieferer sowie weitere industrielle Vor- und Nachleistungsstrukturen.
Für größere Industrieverbünde ist außerdem eine praktikable geografische Abgrenzung erforderlich. Der Rechtsrahmen sollte nicht nur eng definierte Einzelstandorte erfassen, sondern auch funktional zusammenhängende Industrie- und Wertschöpfungsräume ermöglichen. Zugleich müssen Flächenverfügbarkeit, Energie- und Verkehrsinfrastruktur, Umweltanforderungen und Fachkräftepotenziale realistisch geprüft werden.
Acceleration Areas können nur dann einen echten Mehrwert entfalten, wenn sie tatsächlich zu schnelleren Verfahren, besserer Infrastruktur, verlässlicher Finanzierung, engerer Behördenkoordination und einer besseren Einbindung von KMU führen. Ohne diese praktische Wirkung bestünde die Gefahr, dass ein zusätzliches Instrument entsteht, das Erwartungen weckt, aber keine spürbare Investitionsbeschleunigung bewirkt.

Sektorale Fokussierung

  • Vgl. Art. 1, Art. 3, Art. 17 sowie Annex Draft IAA
Der IAA ist kein horizontaler Ansatz für die gesamte Industrie, sondern zielt auf ausgewählte strategische Sektoren. Art. 1 Draft IAA benennt den Fokus auf ausgewählte strategische Sektoren. Art. 3 Draft IAA definiert unter anderem industrielle Produktionsprojekte und energieintensive Industrien. Art. 17 Abs. 2 Draft IAA legt im FDI-Kontext strategische Sektoren wie Batterietechnologien, Elektrofahrzeuge und zugehörige Komponenten, Solar-PV-Technologien sowie Gewinnung, Verarbeitung und Recycling kritischer Rohstoffe fest. Annex I bis III konkretisieren weitere sektorale Anwendungsbereiche.
Die sektorale Fokussierung ist grundsätzlich nachvollziehbar. Begrenzte öffentliche Mittel, Verwaltungskapazitäten und politische Steuerungsinstrumente sollten dort eingesetzt werden, wo der größte Beitrag zu Resilienz, Dekarbonisierung, Technologieführerschaft und industrieller Wettbewerbsfähigkeit zu erwarten ist.
Gleichzeitig birgt eine zu enge oder unklare sektorale Fokussierung Risiken. Wenn wichtige industrielle Ökosysteme nicht ausreichend berücksichtigt werden, kann der IAA an regionalen Stärken und tatsächlichen Wertschöpfungsstrukturen vorbeigehen. Für Sachsen ist entscheidend, dass neben energieintensiven Industrien auch Zukunftsbranchen wie Mikroelektronik, Halbleiter-Wertschöpfung, industrielle Digitalisierung, Maschinen- und Anlagenbau, Automatisierung, Batterietechnologien, Wasserstoffanwendungen, Net-Zero-Zulieferketten und erneuerbare Energien angemessen berücksichtigt werden.
Die derzeitige Fokussierung auf energieintensive Industrien, Automotive und ausgewählte Net-Zero-Technologien ist plausibel, erfasst aber wichtige industrielle Ökosysteme mit hoher strategischer Bedeutung nicht ausreichend. Gerade Mikroelektronik und Halbleiter sind für Sachsen und für europäische technologische Souveränität von hoher Bedeutung. Sie sollten im sektoralen Zuschnitt des IAA klarer sichtbar werden.
Auch erneuerbare Energien und die zugehörigen industriellen Wertschöpfungsketten sollten stärker in den Blick genommen werden. Nicht nur Endprodukte, sondern auch Komponenten-, Speicher-, Netz-, Steuerungs- und Systemtechnologien sollten in Europa aufgebaut und gehalten werden. Die sektorale Fokussierung sollte daher strategisch klar, aber nicht zu starr ausgestaltet werden. Sinnvoll wäre eine regelmäßige Überprüfung der sektoralen Auswahl, damit der IAA auf technologische Entwicklungen, neue Abhängigkeiten und veränderte Wertschöpfungsstrukturen reagieren kann.

Schlussfolgerung

Die sächsischen IHKn unterstützen die grundsätzliche Zielrichtung des Industrial Accelerator Act. Der IAA kann dazu beitragen, europäische industrielle Wertschöpfung zu stärken, Investitionen in CO-arme Technologien zu erleichtern, strategische Lieferketten resilienter zu machen und industrielle Standortbedingungen gezielter zu verbessern. Gerade angesichts globaler industriepolitischer Wettbewerbsverzerrungen und wachsender strategischer Abhängigkeiten ist eine aktivere europäische Industriepolitik nachvollziehbar.
Zugleich hängt die wirtschaftliche Tragfähigkeit des IAA entscheidend von seiner Ausgestaltung ab. Aus Sicht der sächsischen IHKn sollte der IAA nicht als pauschales Abschottungsinstrument verstanden werden, sondern als gezieltes, verhältnismäßiges und rechtsstaatlich abgesichertes Instrument zur Stärkung strategischer europäischer Wertschöpfung. Dafür sind insbesondere folgende Punkte zentral:
  • eine klare strategische Begrenzung auf ausgewählte Schlüssel-, Risiko- und Zukunftsbereiche,
  • eine konsequent KMU-gerechte, bürokratiearme Ausgestaltung von Nachweis- und Dokumentationspflichten,
  • die Nutzung bestehender Datenstrukturen und einfacher, digitaler Nachweismodelle,
  • die Wahrung offener Märkte, internationaler Handelsbeziehungen und handelspolitischer Verlässlichkeit,
  • eine enge Verzahnung mit bestehenden europäischen Instrumenten,
  • eine realistische Bewertung von Kosten, Lieferkettenwirkungen und Standortbedingungen,
  • sowie eine regelmäßige Evaluation der tatsächlichen industriepolitischen Wirkung.
In dieser Ausrichtung kann der IAA dazu beitragen, europäische industrielle Wertschöpfung zu stärken, ohne die mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur in Sachsen zu überfordern oder internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Entscheidend ist, dass der IAA Unternehmen nicht mit zusätzlichen Verfahren belastet, sondern Investitionen tatsächlich erleichtert, faire Wettbewerbsbedingungen stärkt und Europas industrielle Handlungsfähigkeit auf einer offenen, resilienten und wettbewerbsfähigen Grundlage ausbaut.