14.10.2026
Europäische Verpackungsverordnung (PPRW)
Anschreiben via E-Mail an sächsische MdBs
Die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) und ihrer nationalen Begleitregelungen stellt zahlreiche Unternehmen in Sachsen aktuell vor erhebliche Herausforderungen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sehen sich mit hohem bürokratischem Aufwand, steigenden Umsetzungskosten sowie einer Vielzahl offener Auslegungsfragen konfrontiert. Dies bindet dringend benötigte Ressourcen, erschwert grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe.
Wir begrüßen daher ausdrücklich die Ankündigung des Bundesumweltministeriums vom 8. September 2026, sich für Erleichterungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen einzusetzen. Positiv bewerten wir insbesondere den Vorschlag eines zentralen europäischen Herstellerregisters, die vorgesehene Einführung einer Bagatellschwelle bei der Pflicht zur Benennung eines EPR-Bevollmächtigten sowie die geplante Aussetzung der Registrierungspflichten bis zum Aufbau eines europäischen Registrierungssystems.
Diese Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigen jedoch, dass darüber hinaus weiterer Handlungsbedarf besteht, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft mit einer praxistauglichen und wettbewerbsfähigen Umsetzung zu verbinden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, sich für folgende drei zentrale Anliegen der sächsischen Wirtschaft einzusetzen:
1. KMU und Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen wirksam entlasten
Die angekündigte 10-Tonnen-Schwelle für die Pflicht zur Benennung eines EPR-Bevollmächtigten ist ein wichtiger erster Schritt. Die Belastungen für Unternehmen beschränken sich jedoch nicht auf diese einzelne Verpflichtung.
Auch Registrierungs-, Melde-, Dokumentations- und Nachweispflichten verursachen erhebliche Aufwände. Gerade bei geringen Verpackungsmengen steht dieser Aufwand häufig in keinem angemessenen Verhältnis zur erzielten Umweltwirkung. Für viele kleinere Unternehmen werden dadurch europäische Märkte zunehmend unattraktiv.
Wir setzen uns daher dafür ein, sämtliche Verpflichtungen im Bereich Registrierung, Meldung, Dokumentation und erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen und für Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen geeignete Bagatellschwellen vorzusehen. Umweltziele dürfen nicht durch unnötige Bürokratie gefährdet werden.
2. Die Harmonisierung des Europäischen Binnenmarktes konsequent umsetzen
Die PPWR verfolgt das Ziel eines einheitlichen europäischen Verpackungsrechts. In der praktischen Umsetzung erleben Unternehmen jedoch weiterhin eine starke Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes.
Unterschiedliche nationale Register, voneinander abweichende Verwaltungsverfahren und zusätzliche Anforderungen in einzelnen Mitgliedstaaten führen zu erheblichem Mehraufwand und Rechtsunsicherheit. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stoßen dadurch bei grenzüberschreitenden Aktivitäten an ihre Grenzen.
Das angekündigte zentrale europäische Herstellerregister ist daher der richtige und notwendige Weg. Es sollte konsequent umgesetzt werden und perspektivisch nationale Mehrfachregistrierungen sowie parallele Verwaltungsverfahren ersetzen. Unternehmen benötigen europaweit möglichst einheitliche, digitale und rechtssichere Verfahren.
3. Nationale Zusatzbelastungen vermeiden und die Praxistauglichkeit stärken
Neben einer europäischen Harmonisierung bestehen auch auf nationaler Ebene erhebliche Potenziale für Bürokratieabbau. Zusätzliche Melde-, Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie Doppelmeldungen und Mehrfacherfassungen verursachen erhebliche Kosten und binden personelle Ressourcen, ohne einen erkennbaren zusätzlichen Nutzen für Umwelt- oder Kreislaufwirtschaftsziele zu schaffen.
Zudem berichten Unternehmen regelmäßig von erheblichen Unsicherheiten bei der Anwendung der neuen Regelungen. Komplexe Vorgaben, unklare Verantwortlichkeiten sowie umfangreiche Nachweis- und Konformitätspflichten erschweren die Umsetzung in der betrieblichen Praxis erheblich.
Besonders kritisch wird die Situation im B2B-Bereich bewertet. Dort existieren bereits etablierte Handels-, Rücknahme- und Verwertungsstrukturen sowie umfangreiche Anforderungen aus dem europäischen und nationalen Abfallrecht. Viele Unternehmen berichten, dass bestehende Kreisläufe zur Wieder- und Weiterverwendung von Verpackungen durch zusätzliche bürokratische Anforderungen erschwert werden, ohne dass daraus ein erkennbarer ökologischer Mehrwert entsteht.
Wir bitten daher darum, bei der weiteren Ausgestaltung des Verpackungsrechts konsequent auf Verhältnismäßigkeit, Rechtsklarheit und Praktikabilität zu achten. Zusätzliche nationale Belastungen über die europäischen Vorgaben hinaus sollten vermieden und bestehende Anforderungen auf ihre Erforderlichkeit überprüft werden.
Die sächsische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zu nachhaltigem Wirtschaften, Ressourcenschonung und einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Dafür braucht es jedoch Regelungen, die Umweltziele und wirtschaftliche Umsetzbarkeit gleichermaßen berücksichtigen. Die Akzeptanz und Wirksamkeit des Rechtsrahmens hängen maßgeblich davon ab, dass die Vorgaben in der Unternehmenspraxis verständlich, verhältnismäßig und handhabbar sind.
Zahlreiche Unternehmen verschiedener Branchen haben sich inzwischen mit ihren Erfahrungen und konkreten Herausforderungen bei der Umsetzung der PPWR an die Industrie- und Handelskammern gewandt. Eine exemplarische Zusammenstellung von Rückmeldungen übersenden wir Ihnen mit der Bitte, die Inhalte in die weiteren politischen Beratungen einzubeziehen.
Im Namen der sächsischen Wirtschaft bitten wir Sie, sich auf Bundes- und europäischer Ebene für die konsequente Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen, die tatsächliche Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes sowie den Verzicht auf zusätzliche nationale Bürokratielasten einzusetzen.
Für einen weiterführenden Austausch stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen Industrie- und Handelskammern