11.06.2026

Entlastung Unternehmen bei Energiepreisen


Sehr geehrte Damen und Herren
anlässlich der bevorstehenden 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 möchten wir Sie auf die von Thüringen eingebrachte Entschließung zur kurzfristigen Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen bei den Energiepreisen (BR-Drs. 347/26) aufmerksam machen.
Aus Sicht der sächsischen IHKs setzt der Antrag ein wichtiges und notwendiges Signal. Die weiterhin hohen Energiepreise stellen eine erhebliche Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der mittelständischen Wirtschaft dar – insbesondere im innereuropäischen Vergleich. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich, dass die Thüringer Landesregierung unter anderem die Prüfung einer befristeten Aussetzung der nationalen CO₂-Bepreisung anregt, um kurzfristige Entlastungsspielräume zu identifizieren.
Wir halten es angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage für sachgerecht, die im Antrag enthaltenen Prüfaufträge zu unterstützen. Eine ergebnisoffene Diskussion über kurzfristig wirksame Entlastungsmaßnahmen ist aus unserer Sicht dringend geboten.
Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn Sie sich für eine befristete Aussetzung der nationalen C02-Bepreisung als Anschlussregelung zur Senkung der Energiepreise im Bundesrat einsetzen.
Für einen kurzen Austausch hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Witschaß
Geschäftsführer Standortpolitik
IHK Chemnitz