Standards für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) eröffnet mit kurzer Frist bis zum 6. Mai 2025 die Möglichkeit, Anregungen zur Überarbeitung der ESRS Set 1 einzureichen.
Die ESRS Set 1 sollen u. a. mit dem Ziel der Reduzierung der Komplexität und der Anzahl der Datenpunkte überarbeitet werden. Die EU-Kommission hat EFRAG aufgefordert, bis spätestens Ende Oktober 2025 einen überarbeiteten Entwurf für das ESRS Set 1 vorzulegen.
Der Fragebogen von EFRAG erhebt (in Englisch)
- Verbesserungsvorschläge der Wesentlichkeitsanalyse u. a. zum Prozess, zur Wertschöpfungskette, zur Definition der wesentlichen IROs, welche Datenpunkte und Angabepflichten besonders problematisch sind
- Datenpunkte welche besonders kritisch, wichtig etc. sind sowie die Reduzierung von Datenpunkten. Auch zu den quantitativen Datenpunkte soll angegeben werden, welche besonders aussagekräftig sind, welche besonders anspruchsvoll zu ermitteln sind oder bei welchen es Klärungsbedarf gibt
- Darüber hinaus wird gefragt, ob und wie das Verhältnis zwischen den übergreifenden Standards ESRS 1 und 2 und den Standards zu Umwelt, Sozialem und Governance vereinfacht und wie das Verhältnis zwischen Standard und Anwendungshinweisen verbessert werden kann. Auch die Interoperabilität mit anderen Standards (z. B. ISSB) wird thematisiert.
Bitte beteiligen Sie sich an der Erhebung der EFRAG. Sofern Sie mit den ESRS bereits Erfahrungen gemacht haben, können Sie hier wertvolle Vorschläge machen.
- Zum Online-Fragebogen
- Fragebogen als pdf-Datei zur vorherrigen Ansicht