IHK lehnt Möbelhausprojekt ab

Der Handelsverband Sachsen und die IHK Chemnitz Regionalkammer Zwickau sprechen sich entschieden gegen das geplante Möbelhausprojekt in Zwickau aus.
Das Vorhaben, das zwei Möbelhäuser mit einer Gesamtverkaufsfläche von 30.200 m² sowie ein Restaurant umfasst, ist unvereinbar mit den städtebaulichen und wirtschaftlichen Zielen der Stadt.
  • Unvereinbarkeit mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept:
    Das Einzelhandelskonzept der Stadt Zwickau, beschlossen am 26. Oktober 2023, zielt auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Stärkung des Innenstadtzentrums sowie der Nahversorgungszentren ab. Einzelhandel mit Möbeln ist danach am vorgesehenen Standort ausgeschlossen.
    Die geplanten Möbelhäuser umfassen insgesamt 7.040 m² zentrenrelevante Sortimente, was erhebliche Umverteilungen zu Lasten der Innenstadt zur Folge hätte. Dies würde die Attraktivität und Entwicklungsfähigkeit des Innenstadtzentrums erheblich beeinträchtigen.
  • Baurechtliche Einordnung:
    Die Fläche ist derzeit als unbeplanter Innenbereich nach § 34 Abs. 2,3 Baugesetzbuch eingestuft und entspricht einem Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung. Ein Baurecht für die Nutzung als Möbelhaus besteht nicht.
    Für die Realisierung des Projekts müsste ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel geschaffen werden, was jedoch im Widerspruch zu den bestehenden Planungen und Zielen der Stadt steht.
  • Überversorgung und Flächenknappheit:
    Das Einzelhandelskonzept dokumentiert eine Überversorgung im Möbelsegment. Eine weitere Ausweitung ist daher nicht notwendig und widerspricht dem Konzentrationsziel.
    Die Fläche ist für die gewerbliche Entwicklung vorgesehen. Mit der Umsetzung des Vorhabens würde sie nicht mehr für die Neuansiedlung und Erweiterung von produzierendem Gewerbe zur Verfügung stehen, was die bereits attestierte Knappheit von Gewerbeflächen in Zwickau verschärfen würde.
  • Risiken für die Innenstadt:
    Eine Schädigung des Innenstadtzentrums ist absehbar, da erhebliche Wettbewerbsverzerrungen auch mit den Einzelhändlern in den zentralen Versorgungsbereichen zu erwarten sind. Insbesondere der Fachhandel in der Innenstadt ist maßgeblich für die Attraktivität der Gesamtstadt.
    Der Erhalt und die Entwicklungsfähigkeit des Innenstadtzentrums als Ziel der Stadt Zwickau wäre nicht mehr plausibel darstellbar. Die Realisierung des Vorhabens würde künftige Entwicklungen in den Zentren erschweren.
  • Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung:
    Ein Bebauungsplan muss den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung entsprechen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Diese Ziele sind zwingend einzuhalten und unterliegen nicht der kommunalen Abwägung.
    Das Vorhaben verstößt gegen mehrere Ziele des Landesentwicklungsplans (LEP) Sachsen, darunter das Beeinträchtigungsverbot und das Kongruenzgebot.
René Glaser, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Sachsen, mahnt:
„Auch wenn mit dem Vorhaben eine Brachfläche revitalisiert werden soll, sprechen aus unserer Sicht keine vernünftigen Gründe für ein solches überdimensioniertes Ansiedlungsvorhaben."
Die Stadt Zwickau ist im Sortiment Möbel bereits heute deutlich überversorgt. Darüber hinaus würde ein derartiges Vorhaben mit einer entsprechend großen Anzahl an zentrenrelevanten Sortimenten insbesondere die Funktions- und Entwicklungsfähigkeit der Innenstadt beeinträchtigen und die ohnehin bereits angespannte Situation im dortigen Einzelhandel weiter verschärfen.“ und Glaser weiter:
„Der Stadtrat hat nach einem aufwendigen Prozess erst im Oktober 2023 ein neues Einzelhandels- und Zentrenkonzept, ein Konzept, das unter anderem der Planungs- und Investitionssicherheit dient, mit klaren Vorgaben für die Entwicklung von Einzelhandelsstandorten in Zwickau beschlossen – der hier in Rede stehende Standort gehört nicht dazu. Nach etwas mehr als einem Jahr würde mit einem Beschluss pro Vorhaben das Einzelhandels- und Zentrenkonzept damit bereits wieder ad absurdum geführt.“

Torsten Spranger, Geschäftsführer der IHK Chemnitz Regionalkammer Zwickau, betont:
„Wir müssen die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Zwickauer Innenstadt stärken, anstatt sie durch solche Projekte zu gefährden."
Die Umsetzung dieses Vorhabens würde zudem massiv gegen die rechtlichen Grundlagen und die städtebaulichen Ziele der Stadt Zwickau verstoßen. Ein weiteres gravierendes Problem wäre, dass dringend benötigte Gewerbeflächen für produzierendes Gewerbe blockiert würden. Der Bedarf an solchen Flächen ist in Zwickau hoch, und ihre Verfügbarkeit ist entscheidend für die weitere wirtschaftliche Entwicklung und die Ansiedlung neuer Unternehmen.
Der Handelsverband Sachsen und die IHK Chemnitz Regionalkammer Zwickau appellieren daher eindringlich an die Stadträte, das geplante Möbelhausprojekt abzulehnen und sich für eine zukunftsorientierte, nachhaltige, rechtskonforme und geordnete städtebauliche Entwicklung einzusetzen.

Kontakt:
Handelsverband Sachsen,
René Glaser,
Tel.: 0371 8156220
IHK Chemnitz Regionalkammer Zwickau,
Kathrin Stiller,
Tel.: 0375 814 2300