PM 15 | 27.02.2026

IHK Chemnitz zur geplanten Tariftreue-Regelung des Bundes

Wenn Unternehmen sich um öffentliche Aufträge bewerben, beginnt häufig ein anspruchsvoller Prozess: Kalkulationen werden geschärft, Kapazitäten geprüft, Risiken abgewogen.
Genau in diesem Moment soll das neue Tariftreuegesetz für Ordnung sorgen – in der Praxis droht es jedoch, für viele Betriebe zum Stolperstein zu werden.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes verfolgt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Ziel, tarifliche Mindestbedingungen stärker in der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes zu verankern. Künftig sollen nur noch Unternehmen berücksichtigt werden, die tarifgebundene oder gleichwertige Löhne zahlen. Zudem ist die Einrichtung einer neuen Prüfstelle zur Überwachung der Tariftreue vorgesehen.
Mehr Bürokratie, weniger Wettbewerb und höhere Kosten setzen insbesondere mittelständische Unternehmen unter zusätzlichen Druck. Viele Betriebe arbeiten solide, fair und leistungsorientiert – unabhängig von formaler Tarifbindung. Starre Vorgaben können dazu führen, dass sich Unternehmen aus Bundesvergaben zurückziehen. Das hätte Auswirkungen auf Wettbewerb, Projektvielfalt und Umsetzungsgeschwindigkeit öffentlicher Vorhaben.
Für eine leistungsfähige Wirtschaft braucht es klare, praktikable und verlässliche Rahmenbedingungen in der öffentlichen Auftragsvergabe. Regulierung sollte Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen und nicht einschränken.
Die IHK Chemnitz setzt sich dafür ein, dass Vergaberegeln praxisnah, wettbewerbsoffen und mittelstandsfreundlich bleiben. Nur so kann der Wirtschaftsstandort dauerhaft gestärkt werden.