Mindestlohnerhöhung: Unternehmen planen Preiserhöhung und Stellenabbau

Viele Unternehmen im Kammerbezirk ergreifen Maßnahmen, um die durch Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Gesamtkosten zu kompensieren. Das hat die jüngste Konjunkturumfrage der IHK Chemnitz ergeben.
Demnach will jeder vierte Betrieb in Industrie und Handel die Anzahl der Beschäftigten reduzieren. Ein Großteil der Unternehmen plant die Weitergabe der Kosten durch Preiserhöhungen.
„Die regionale Wirtschaft kämpft seit Jahren mit hohen Energiepreisen, Fachkräftemangel und schwacher Binnennachfrage. Vor diesem Hintergrund stellt die geplante Mindestlohnerhöhung um mehr als acht Prozent im Jahr 2026 und weitere fünf Prozent im Folgejahr für viele Betriebe eine erhebliche Belastung dar“,
erklärt Martin Witschaß, Geschäftsführer Standortpolitik der IHK Chemnitz.
Besonders kleinere Unternehmen, Zulieferer sowie konsumnahe Branchen wie Gastronomie und Handel geraten durch die steigenden Lohnkosten erheblich unter Druck.
„Die deutliche Mindestlohnsteigerung erhöht die Gesamtkosten und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere arbeitsintensiver Branchen“,
meint Witschaß weiter.
Die jüngste Konjunkturumfrage der IHK Chemnitz zeigt:
  • 60 % der Betriebe müssen auch über dem Mindestlohn liegende Löhne anpassen, um das Lohngefüge und Qualifizierungsstrukturen zu erhalten.
  • 18 % planen eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl – in Industrie und Handel sogar jeder Vierte.
  • 56 % sehen sich gezwungen, Preise zu erhöhen, was die Inflation weiter anheizen könnte.
  • 10 % beabsichtigen, ihr Leistungsangebot einzuschränken.
„Der deutsche Mindestlohn ist bereits einer der höchsten in Europa – insbesondere unter Berücksichtigung der Kaufkraft und Produktivität“,
betont Witschaß.
Diese Position haben die sächsischen IHKs bereits im Frühsommer 2025 gegenüber der Mindestlohnkommission sowie im Rahmen der Koalitionsverhandlungen im Bund deutlich gemacht, als eine kurzfristige Anhebung auf 15 Euro diskutiert wurde.
Der gesetzliche Mindestlohn wird laut Verordnung in zwei Schritten deutlich angehoben: zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Trend kräftiger Steigerungen fort – ein Kraftakt für viele Unternehmen.