Warnung vor Phishing-Mails im Namen des Transparenzregisters
Derzeit sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die mit dem gefälschten Absender „Transparenzregister“ und dem Betreff „Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG“ versendet werden. Ziel dieser Nachrichten ist es, Passwörter abzugreifen oder Zahlungen zu erschleichen.
Der Bundesanzeiger Verlag als Betreiber des echten Transparenzregisters weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Nachrichten nicht vom Transparenzregister stammen. Es handelt sich hierbei um Phishing-Mails, die den Eindruck erwecken sollen, Empfänger müssten Korrekturen an Eintragungen im Transparenzregister vornehmen.
Betroffene E-Mails fordern meist dazu auf, einem Link zu folgen, um Zugangsdaten einzugeben oder direkt Zahlungen zu leisten. Wer eine solche Nachricht erhält, sollte keine Links öffnen, keine Daten eingeben und auch keine Anhänge herunterladen. Besonders auffällig sind die oft unklaren Absenderadressen, die zwar dem Namen nach „Transparenzregister“ ähneln, jedoch nicht von der echten Domain stammen. Auch sprachliche Fehler oder ungewöhnliche Formulierungen können ein Hinweis auf einen Betrugsversuch sein.
Sollten Sie bereits auf einen Link geklickt und Ihre Zugangsdaten eingegeben haben, ändern Sie unverzüglich Ihr Passwort über die Ihnen bekannte Webadresse des Transparenzregisters. Gehen Sie dazu direkt auf die Internetseite, indem Sie die Adresse manuell in Ihren Browser eingeben. Prüfen Sie zudem Ihre Kontoeinstellungen und informieren Sie, falls notwendig, Ihre IT-Abteilung oder einen IT-Dienstleister, um mögliche Schäden zu verhindern.
Bei Fragen oder Hinweisen zu dieser Betrugsmasche können Sie sich an die vom Transparenzregister genannte Kontaktadresse wenden: unstimmigkeitsmeldung@transparenzregister.de
Die IHK empfiehlt, innerhalb des Unternehmens Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig für das Thema Phishing zu sensibilisieren. Es ist ratsam, verdächtige Nachrichten umgehend intern zu melden und ausschließlich über bekannte, sichere Zugänge auf offizielle Portale wie das Transparenzregister zuzugreifen. Auf diese Weise können Unternehmen und Organisationen sich besser vor Betrugsversuchen schützen und finanzielle Schäden vermeiden.
Die IHK empfiehlt, innerhalb des Unternehmens Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig für das Thema Phishing zu sensibilisieren. Es ist ratsam, verdächtige Nachrichten umgehend intern zu melden und ausschließlich über bekannte, sichere Zugänge auf offizielle Portale wie das Transparenzregister zuzugreifen. Auf diese Weise können Unternehmen und Organisationen sich besser vor Betrugsversuchen schützen und finanzielle Schäden vermeiden.