IHK unterstützt Kritik an Entwaldungsverordnung
Die IHK Chemnitz teilt die Kritik der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) an der sogenannten Entwaldungsverordnung (EUDR). Die Rechtsvorschrift soll zum 30.12.2025 in Kraft treten, wobei kleine und mittlere Unternehmen ein halbes Jahr länger Zeit haben, um die Vorgaben zu erfüllen.
Hintergrund ist die Absicht, zur Verringerung der weltweiten Entwaldung, von Treibhausgasemissionen und dem Verlust an biologischer Vielfalt beizutragen.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU einen umfangreichen Katalog an Berichts- und Dokumentationspflichten aufgestellt, den alle Unternehmen erfüllen müssen, die Produkte aus folgenden Bereichen in die EU importieren:
- Rinder (z. B. Fleisch, Leder, Häute, Felle), Kakao (z. B. Bohnen, Butter, Schokolade), Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk (z. B. Reifen, Schläuche) und Holz (z. B. Rohholz, Papier, Möbel)
Die IHK Chemnitz unterstützt ebenso wie die DIHK das Ziel, möglichst entwaldungsfreie Produkte und rechtmäßig erzeugte Produkte auf den Markt zu bringen.
Sie kritisiert jedoch die bürokratischen Anforderungen, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen überfordern würden. So sollen die Geodaten – also die genauen Standortdaten aller verwendeten Pflanzen – erfasst und gemeldet werden. Abgesehen vom damit verbundenen Aufwand verweigern einige Lieferländer wie z.B. China die Angabe dieser Daten. Außerdem sollen nach bisherigem Stand nicht nur der Inverkehrbringer nachweisen, dass ein Produkt den Vorschriften der EUDR entspricht, sondern auch alle weiteren Handelsstufen mit eigenen Prüf- und Dokumentationspflichten.
Dazu IHK Hauptgeschäftsführer Christoph Neuberg:
"Die Unternehmen müssen dringend in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Wir fordern deshalb eine Verschiebung und gründliche Überarbeitung der Entwaldungsverordnung. Zu den Kernelementen gehören eine Null-Risiko-Kategorie für Länder, in denen Entwaldung und Waldschädigung nicht das Hauptproblem darstellen – darunter die EU-Staaten. Außerdem sollte der einmalige Nachweis eines Inverkehrbringers bezüglich der Einhaltung der EUDR reichen. Eine Testphase und Alternativen zu den Geodaten würde mehr Praxistauglichkeit bringen. Und schließlich fordern wir die Einführung von Freigrenzen für geringe Mengen, um unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden."
- Informationen der DIHK zur EU-Entwaldungsverordnung