IHK Chemnitz zum Beschluss der Mindestlohnkommission

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer heutigen Sitzung einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen:
Zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro je Stunde. Aus Sicht der IHK Chemnitz bleibt diese Anpassung für viele regionale Unternehmen eine große Herausforderung.

Anpassungen werden Kraftakt

„Auch wenn die Erhöhung moderater ausfällt als zunächst befürchtet, bleibt die wirtschaftliche Lage für viele sächsische Unternehmen angespannt“,
erklärt Christoph Neuberg, Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz.
„Insbesondere kleinere Betriebe, Zulieferer und konsumnahe Branchen - wie Gastronomie und Handel - werden durch die steigenden Lohnkosten weiter stark belastet. Die geplante stufenweise Anhebung bleibt zwar hinter dem befürchteten einmaligen Sprung auf 15 Euro zurück, aber der Anstieg um mehr als acht Prozent im nächsten Jahr und nochmal fünf Prozent 2027 stellt einen Kraftakt für viele Unternehmen dar.“

Kommission fällt Entscheidung nach Gesamtabwägung

Die Mindestlohnkommission betont, dass die Erhöhungsschritte auf einer Gesamtabwägung basieren, die sowohl die wirtschaftliche Stagnation als auch die erwartete konjunkturelle Erholung im Jahr 2026 berücksichtigt.
„Die Bundesregierung muss nun alles tun, um die Voraussetzungen für einen nachhaltigen Aufschwung zu schaffen, sonst sind die steigenden Mindestlöhne für viele Betriebe nicht verkraftbar“,
so Neuberg weiter. Dazu gehört auch, das Votum der Mindestlohnkommission ohne zusätzliche politische Eingriffe zu akzeptieren.