Muss ich meine Arbeitnehmer über die Vorschriften zur Einreise-Quarantäne informieren?

Eine rechtliche Verpflichtung, als Arbeitgeber über die Quarantäne-Vorschriften zu informieren, ist nicht ersichtlich. Es ist aber dennoch sehr sinnvoll, Arbeitnehmer auf die geltenden Vorschriften und die Konsequenzen eines Aufenthaltes im Risikogebiet hinzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn erfahrungsgemäß zu erwarten ist, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub in Gegenden verbringen, die aktuell vom RKI als Risikogebiet eingestuft sind.

Reist der Arbeitnehmer dennoch wissentlich in ein Risikogebiet und nimmt damit in Kauf, nach seiner Rückkehr aufgrund der Quarantänevorschriften an der Arbeitsleistung gehindert zu sein, erhält er keine Bezahlung für den Quarantänezeitraum.

Das wissentliche Herbeiführen einer Arbeitsverhinderung könnte außerdem als Verstoß gegen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag gewertet werden, so dass auch eine Abmahnung in Betracht kommt.