Kann ich meinen Arbeitnehmern verbieten, in ein Risikogebiet zu reisen?

Nein, die Wahl des Urlaubsortes liegt grundsätzlich beim Arbeitnehmer. Auch die Einstufung als Risikogebiet durch das RKI führt nicht zu einem Reiseverbot. Allerdings werden im Regelfall durch das Auswärtige Amt Reisewarnungen für Risikogebiete verhängt.