Was gilt für welche Branche?

Am 03.04.2022 erfolgte die Abschwächung der Anforderungen auf die sog. „Basisschutzmaßnahmen“ mit erheblichen Verbesserungen für alle Branchen.
Um Ihnen schnell einen Überblick über die Branchenregelungen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zu geben, haben wir wesentliche Bestimmungen für einzelne Branchen zusammengefasst.
Stand: 13.07.2022

Aktuelles

Seit dem 17.07.2022 gilt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in neuer Fassung, wobei die bisherigen Regelungen bis zum 13.08.2022 verlängert werden.
Grundsätzlich gelten weiterhin die Empfehlungen u. A. zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen, zur Einhaltung von 1,5 m Mindestabstand, zur Kontaktreduktion sowie zur Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln. Die Eigenverantwortung und individuelle Regelungen im Hygienekonzept auf Basis des „Hausrechtes“ der Unternehmen stehen im Vordergrund.

Grundsätze für alle geöffneten Unternehmen

Generell gilt für die Branchen, in denen die Tätigkeit weiter ausgeübt werden darf folgendes:
  • Öffnung, Inanspruchnahme und Betrieb von Geschäften, Einrichtungen, Unternehmen, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten inzidenzunabhängig unter Beachtung der Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung
  • Empfehlung zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m
  • Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske, ersatzweise eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes. Pflichten für das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten nur noch für spezielle Einzelbereiche (z. B. ÖPNV, Gesundheits- und Sozialwesen).
  • Empfehlung zur Nutzung der Corona-Warn-App
  • Beachtung allgemeiner Hygieneregeln
  • Hygienekonzept, optional zur Dokumentation der individuellen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz


Informationen für Unternehmen bestimmter Branchen

Branche
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  • Zu allen Fragen der Außenwirtschaft und zu Zöllen informiert die Webseite des Zolls.
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