Novellierung der Quarantäne- Verordnung für Grenzpendler

Nach mehreren Gesprächen mit der Landespolitik und auf Basis der Befragung der IHK Chemnitz in Verbindung mit der Grenzschließung zwischen Sachsen und Tschechien erfolgte am 09.03.2021 ein Gespräch mit dem Sächsischen Wirtschaftsministerium.
In der Folge erwartet die IHK Chemnitz eine für die Unternehmen positive Entscheidung der sächsischen Landesregierung am 11.03.2021.
Vorgesehen ist eine erweiterte Ausnahmeregelung für Grenzpendler im Hinblick darauf, dass die Tätigkeit der jeweiligen Person für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar sein muss. Diese Relevanz muss, in Analogie zur bisherigen Verfahrensweise für die Branchen der kritischen Infrastruktur, durch den jeweiligen Landkreis bestätigt werden und steht in Verbindung mit einer täglichen Testpflicht der pendelnden Beschäftigten.
Eine solche Regelung soll mit Wirkung ab dem 17.03.2021 aller Wahrscheinlichkeit nach umgesetzt werden, wobei darüber in der Landesregierung noch heftig diskutiert wird.
Was der IHK Chemnitz jedoch noch Sorge macht, ist die Kopplung einer solchen positiven Entscheidung an die Entwicklung der Inzidenzwerte in der Tschechischen Republik, wodurch diese Entscheidung kurzfristig auch wieder rückgängig gemacht werden könnte. Mit Verweis auf die täglichen Testungen und die damit einhergehende Risikominimierung hat die IHK den Freistaat Sachsen gebeten, die Novellierung der CoronaQuarantäneVO bezüglich der Grenzpendler gerade nicht an die Entwicklung der Inzidenzwerte in der Tschechischen Republik anzubinden.
Insofern hofft die IHK Chemnitz auf eine tragfähige und berechenbare Entscheidung im Sinne aller Unternehmer, die Grenzpendler beschäftigen. Die IHK CHemnitz informiert zum weiteren Verfahren und steht selbstverständlich – wie immer – für Ihre Fragen zur Verfügung.     
In einer gemeinsamen Erklärung zur Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 128 KB) appelliert die sächsische Wirtschaft an die Regierung des Freistaates, die bestehenden Grenzregelungen für Pendler aufzuheben.