Interessenvertretung während der Corona-Pandemie

Die Covid-19-Pandemie ist das alles beherrschende Thema der Arbeit der IHK Chemnitz in den letzten Monaten. Neben der Beratung und der Bereitstellung umfangreicher Informationen für die regionale Wirtschaft kämpft die IHK Chemnitz mit umfangreichen Lageberichten und -beschreibungen über die regionale Wirtschaft, in Online- und Telefonkonferenzen mit Ministerien und Behörden, durch persönlichen Treffen mit Ministern und Abgeordneten sowie durch zahlreiche Schreiben an Entscheidungsträger für die Interessen der Mitgliedsunternehmen der IHK Chemnitz.

Neben den immer wieder geforderten Lockerungen der Einschränkungen, Rücknahmen der Beschränkungen im Grenzverkehr, der Bereitstellung von unbürokratischen Liquiditätshilfen und der Stärkung der dualen Ausbildung brachte sich die IHK Chemnitz sehr stark in die Ausgestaltung des sächsischen Konjunkturprogramms ein.

So legten die sächsischen Kammern gemeinsam ihre Standpunkte in vier Gipfeln mit der Regierungskoalition - mit dem sächsischen Wirtschaftsminister und dem Ministerpräsident bzw. den Fraktionsvorsitzenden dar. Umgesetzt wurden die IHK-Forderungen nach höheren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, die Anwendung des bundesweiten GRW-Koordinierungsrahmens, die Einrichtung eines Beteiligungsfonds und die Wiederauflage des Investitionsförderprogramms Regionales Wachstum.

Das Konjunkturpaket des Bundes umfasst ebenfalls viele wichtige Forderungen der IHK Chemnitz, wie z. B. wettbewerbsfähige Strompreise, die (unbegrenzte) Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrages oder Überbrückungshilfen für von der Pandemie besonders betroffene kleine und mittelständische Unternehmen. Darüber hinaus sind mit dem Paket Investitionen und Initiativen in viele Zukunftsfelder – wie Wasserstoff und Quantencomputer - verbunden. Eher kritisch zu werten war, die unerwartete Senkung der Mehrwertsteuer mit ihrem enormen Umstellungsaufwand.

Insgesamt ergibt sich bei der Umsetzung der IHK-Forderungen ein gemischtes Bild. Insbesondere bei Senkung der Strompreise, Bürokratieentlastungen und bei der Begrenzung bzw. Rückführung von Belastungen setzt IHK Chemnitz weiterhin ihren Fokus.

Umgesetzte Forderungen der IHK Chemnitz
 

IHK-Forderungen
Umsetzung in der Politik
Abschreibungserleichterungen
Einführung der degressiven AfA 2020/21
Ausweitung steuerlicher Verlustrücktrag
Erweiterung steuerlicher Verlustrücktrag für 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung)
Vereinfachung Kurzarbeitergeld
Erstattung Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden (vsl. bis 30.06.2021); mind. 10 Prozent der Beschäftigten mit Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht           
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht vorerst bis 30.09.2020, vsl. Verlängerungen bis Jahresende werden zunehmend kritisch gesehen
Ausbildungszuschüsse für Unternehmen mit Azubis in Kurzarbeit
Zuschuss für Azubi-Entgelte für die sechs Wochen bis zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld durch Freistaat bis 30.06.2020
Weiterführende Hilfen für besonders belastete Unternehmen        
Corona-Überbrückungshilfe für stark betroffene KMU wird voraussichtlich bis Jahresende verlängert
Neuauflage Förderprogramm Regionales Wachstum
umgesetzt, jedoch keine Förderung von gewerblichen Investitionen in kreisfreien Städten in Sachsen
Vereinfachung / Aufstockung GRW-Förderung

Anwendung des bundesweiten GRW-Koordinierungsrahmens in Sachsen, Erleichterungen der Investitionsförderung
Unbürokratische Zuschüsse
Soforthilfen für Kleinstunternehmen


Teilweise umgesetzte Forderungen der IHK Chemnitz


IHK-Forderungen
Umsetzung in der Politik
Zuschüsse auch für mittelständische Unternehmen in Sachsen
keinen Zuschuss, aber Darlehensprogramm Sachsen hilft sofort (bis 30.06.2020) mit attraktiven Konditionen
Stufenplan für Lockerungsmaßnahmen, schnellstmögliche Lockerung der Beschränkungen für Einzelhandel (großflächiger EZ), Freizeit – und Tourismuswirtschaft
stufenweise Lockerungen in Sachsen, bisher existieren jedoch weiterhin Beschränkungen für bestimmte Bereiche und Veranstaltungen
Regelmäßige kritische Kommentierungen der Corona-Schutz- Verordnungen
Öffnungsperspektive für weiterhin geschlossene Betriebe wie Diskotheken, Tanzclubs, Dampfbäder und -saunen unerlässlich
Sächsische Beteiligungsfonds
Neuauflage Beteiligungsfonds Sachsen, allerdings mit selektiven und politischen bzw. ökologischen Förderkriterien
Duale Berufsausbildung stärken
kein sächsisches Ausbildungsprogramm, jedoch Programm des Bundes; zusätzliche Investitionen in Bildungsinfrastruktur und Digitalisierung
Energiekosten senken, Stromsteuer senken
kleine Entlastungen bei EEG durch Steuerzuschuss, zusätzliche Belastungen durch Brennstoffemissionshandelsgesetz drohen
Bürokratieentlastungsgesetz IV      
Arbeitsgruppe um Inhalte zu identifizieren in Planung

 Offene Forderungen der IHK Chemnitz


IHK-Forderungen
Umsetzung in der Politik
Belastungsmoratorium für die Wirtschaft
neue Belastungen (bspw. Lieferkettengesetz, Unternehmensstrafrecht) im parlamentarischen Verfahren
Entschädigungen bei präventiven Betriebsschließungen (Allgemeinverfügung)
bisher keine Entschädigung
Zuschüsse für Lebenshaltungskosten von Selbstständigen
keine Unterstützungsleistungen für den Lebensunterhalt von Soloselbständigen und Kleinunternehmern von Bund oder Land, Verweis auf erleichterten Zugang zur  Grundsicherung (bis vsl. 31.12.2021)
Öffentliche Nachfrage in Sachsen ausweiten – Infrastruktur modernisieren
bisher keine beschleunigte und vereinfachte öffentliche Vergabe bzw. Erhöhung der Freigrenzen für freihändige Vergaben, keine Ausweitung der öffentl. Investitionen in Sachsen
Forschung und Entwicklung sowie Technologieförderung in Sachsen stärken
keine Reaktivierung der bewährten Technologieförderung sowie der FuE- Projektförderung 2020 in Sachsen
Vorfälligkeit der SV-Beiträge zurücknehmen
keine Umsetzung geplant
Deckelung der Steuerbelastung von Unternehmen bei 25 %; Unternehmenssteuerreform
keine Umsetzung geplant
Rechtssicherheit bei Umgang mit symptomlosen Covid-19-Verdachtsfällen
keine Verhängung von behördlichen Quarantänen und damit möglichen Verdienstausfallentschädigungen bei Verdachtsfällen