Lenk- und Ruhezeiten

Die Benutzung von Kraftfahrzeugen erfordert ein hohes Maß an Verantwortung. Deshalb legt der Gesetzgeber für Berufskraftfahrer besonders differenzierte Lenk-und Ruhezeiten fest. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich im Jahr 2005 im Vermittlungsausschuss auf neue Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern und eine Verstärkung der Kontrollen von Lastkraftwagen geeinigt.
Seit dem ist der Einbau von digitalen Tachographen für alle Neuahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung von über 3,5 Tonnen und Busse verbindlich.
Die Verordnung 561/2006 vom 11.04.2007, gewährt den Fahrern alle zwei Wochen eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden und eine längere tägliche Mindestruhezeit von 9 Stunden (derzeit 8 Stunden). Bezüglich der Lenkzeit einigten sich die Institutionen auf die Verringerung der maximal zulässigen Lenkzeit von derzeit 74 auf zukünftig 56 Wochenstunden.
Diese Regelungen ergänzen die 2005 in Kraft getretenen Bestimmungen zur Arbeitszeit im Kraftverkehr, die die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten zusätzlich auf 48 Stunden beschränken.
Die Zahl der kontrollierten Arbeitstage von Berufskraftfahrern stieg schrittweise von mindestens 1% auf 3% der Arbeitstage, die Zahl der von den Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Kontrollen hat sich verdreifacht.
Mit dem digitalen Tachographen können Kontrollbeamte die Lenkzeit der Fahrer über einen Zeitraum von 28 Tagen zurückverfolgen und das Fahrzeug bei schwerwiegenden Verstößen sofort stilllegen.