Förderung für Ladeinfrastruktur schwerer batterieelektrischer Nutzfahrzeuge
Die Bundesregierung unterstützt mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge. Ziel des Programms ist es, den Markthochlauf von E-Lkw zu beschleunigen, Unternehmen beim Umstieg auf alternative Antriebe zu unterstützen und einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs zu leisten.
Hierfür sollen in den kommenden vier Jahren rund eine Milliarde Euro an Fördermitteln bereitgestellt werden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Förderaufrufe, Voraussetzungen und Besonderheiten des Programms.
Förderaufrufe im Überblick
Aufruf A - Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für KMU
Dieser Förderaufruf richtet sich an Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur, beispielsweise auf Betriebshöfen oder in Depots, errichten möchten.
Wichtige Eckdaten:
- Förderzeitraum: 05.06.2026 bis 30.09.2026
- Vergabe nach Reihenfolge des Antragseingangs („Windhundverfahren“)
- Förderung in Höhe von 500 Euro pro kW Ladeleistung
- Förderung über De-minimis:
- bis maximal 300.000 Euro
- höchstens in Höhe der tatsächlichen förderfähigen Ausgaben
- Förderung über AGVO:
- bis maximal 1 Mio. Euro
- Eigenanteil an den förderfähigen Ausgaben:
- Kleinst- und Kleinunternehmen: 50 %
- mittlere Unternehmen: 60 %
Aufruf B – Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für größere Antragsteller
Dieser Aufruf richtet sich an alle Unternehmen sowie Verbände, Gebietskörperschaften, gemeinnützige Einrichtungen und weitere Organisationen.
Wichtige Eckdaten:
- Förderzeitraum: 26.05.2026 bis 07.07.2026
- Wettbewerblicher Förderansatz
- Priorisierung anhand der beantragten Förderintensität:
- Je geringer die beantragte Förderung pro kW, desto höher die Förderchance
- Förderung:
- maximal 500 Euro pro kW
- maximal 5 Mio. Euro pro Projekt
Aufruf C – Öffentliche Ladeinfrastruktur
Gefördert wird der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, beispielsweise an Rastanlagen oder Ladehubs.
Wichtige Eckdaten:
- Förderzeitraum: 26.05.2026 bis 07.07.2026
- Wettbewerblicher Förderansatz
- Bewertungskriterien:
- 70 % Förderintensität
- 20 % Standortrelevanz im Sinne der AFIR-Verordnung
- 10 % Bereitstellung eines Durchleitungsmodells
- Förderung:
- maximal 500 Euro pro kW
- maximal 5 Mio. Euro pro Projekt
Hinweis: Die Förderaufrufe können vorzeitig beendet werden, sobald die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind.
Voraussetzungen für eine Förderung
Für eine Förderung gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
- Die Betriebsstätte bzw. das Vorhaben muss sich in Deutschland befinden.
- Es muss Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden.
- Die Ladeinfrastruktur muss für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 geeignet sein.
- Mindestladeleistung:
- 50 kW bei nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur
- 100 kW bei öffentlicher Ladeinfrastruktur
- Gefördert wird ausschließlich DC-Ladeinfrastruktur; AC-Ladepunkte sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Vor Antragstellung muss ein Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht werden, sofern noch kein Netzanschluss vorhanden ist. Eine Antwort des Netzbetreibers ist für die weitere Antragstellung nicht erforderlich.
Förderfähige Kosten und Besonderheiten
Die Förderung ist unabhängig vom vorhandenen Fahrzeugbestand oder einer konkreten Fahrzeugbeschaffung möglich. Zudem kann sie mit weiteren Vorhaben kombiniert werden, beispielsweise mit Photovoltaik- oder Speicherprojekten.
Förderfähig sind insbesondere:
- Anschaffung fabrikneuer Ladeinfrastruktur
- Netzanschlüsse
- Batteriespeicher
- Tiefbauarbeiten
Nicht förderfähig sind beispielsweise:
- Beratungsleistungen
- Genehmigungen
- sonstige Verwaltungskosten
Zu beachten ist außerdem die Herstellerliste der NOW GmbH. Sollte ein Hersteller dort noch nicht aufgeführt sein, kann dieser nach Prüfung durch die NOW ergänzt werden.
Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für den Netzanschluss, der bereits im Vorfeld hergestellt werden darf.
Die Bearbeitungszeit bis zum Zuwendungsbescheid beträgt voraussichtlich etwa drei Monate nach Antragstellung.
Mit der Förderung verbunden ist eine Zweckbindungsfrist:
- 24 Monate bei Aufruf A und B
- 30 Monate bei Aufruf C
Öffentliche und nicht-öffentliche Ladepunkte
Als öffentlich gelten Ladepunkte, die diskriminierungsfrei für jedermann zugänglich sind.
Nicht-öffentliche Ladepunkte richten sich dagegen an einen definierten Nutzerkreis im nicht-öffentlichen Raum. Dazu können beispielsweise auch Partnerspediteure, Subunternehmer oder Kunden auf einem Betriebsgelände zählen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen, Informationsmaterial und Broschüren finden Sie auf der Webseite der Nationalen Leitstellen Ladeinfrastruktur. Das Monitoring zur Entstehung der Ladeinfrastruktur finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Weitere Online-Seminare zu den jeweiligen Förderaufrufen finden durch die NOW GmbH zu Beginn des Förderaufrufs statt.