Das digitale Kontrollgerät

Seit 2006 ist der Einbau von digitalen Kontrollgeräten in Neufahrzeugen Pflicht.
Die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ist mit Einführung dieser Technik noch lückenloser, da alle Arbeiten oder Aktionen am Kontrollgerät leicht nachvollziehbar sind.

Der Fahrer muss im Besitz einer Fahrerkarte sein, die 5 Jahre Gültigkeit besitzt. Diese Karte wird in Sachsen bei TÜV oder DEKRA beantragt und ausgegeben. Der Führerschein nach EU-Regelung ist hierfür zwingende Voraussetzung.
Auf der Fahrerkarte sind alle relevanten Daten des Fahrers hinterlegt (insbes. Name, Vorname, Führerscheinnummer). Die Karte wird mit Arbeitsbeginn in das Kontrollgerät gesteckt, das alle Fahreraktivitäten der letzten 28 Tage auf der Karte speichert. Die Fahrerkarte kann bei Kontrollen ausgelesen werden und gilt als Nachweis der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Dazu werden Kontrollkarten ausgegeben, die es den Kontrollbehörden ermöglichen, auf die Daten vor Ort zuzugreifen.
Das Kontrollgerät selbst verfügt über eine Einheit, welche die Daten durchschnittlich 365 Arbeitstage speichern kann. Der Unternehmer ist verpflichtet, diese regelmäßig auszuwerten und zu archivieren. Es ist erforderlich, die Daten aus dem Gerät ins betriebseigene Computersystem zu übernehmen, sofern nicht externe Dienstleister in Anspruch genommen werden. Aus Datenschutzgründen wurde dazu die Unternehmerkarte eingeführt, die zum Download der Daten berechtigt und die Aktionen nachvollziehbar speichert.
Autorisierte Werkstätten verfügen schließlich über die so genannte Werkstattkarte, die die Kalibrierung des Gerätes in der Fachwerkstatt ermöglicht.
Die Kosten für die Karten liegen zwischen 30 und 40 Euro.