Handlungsempfehlungen bei Ladendiebstahl

Ladendiebstahl verursacht im Einzelhandel Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Laut Statistik wurden im Freistaat Sachsen 2017 fast 21.500 Fälle polizeilich bekannt. Die Dunkelziffer dürfte durch Nichtentdecken oder Nichtanzeigen um ein Vielfaches höher liegen.
Um Ihnen Hinweise zum Thema zu geben, hat die Polizeidirektion Leipzig gemeinsam mit Partnern, darunter u. a. die IHK zu Leipzig und der Handelsverband Sachsen e. V., einen Flyer mit „Handlungsempfehlungen für Verkaufseinrichtungen bei Feststellung von Ladendiebstahlsdelikten“ entwickelt. Ergänzend stellt die Polizei Vordrucke zur Strafanzeige bei Ladendiebstahl sowie ein Ergänzungsblatt zur Verfügung. Die Behörden bitten, bei Feststellung entsprechender Delikte zukünftig ausschließlich diese Vordrucke zu verwenden.
Sie finden den Flyer mit den Handlungsempfehlungen sowie die Vordrucke online unter www.polizei.sachsen.de auf der Portalseite „Onlinewache“ sowie nebenstehend zum Download.