Rechtliche Grundlagen BGM
Betriebliches Gesundheitsmanagement wird durch zahlreiche gesetzliche Vorgaben und ergänzende Instrumente geprägt. Ein Überblick informiert über die zentralen rechtlichen Grundlagen, freiwilligen Standards und steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
- Teile der Sozialgesetzbücher
- Datenschutz im Zusammenhang mit Betrieblichem Gesundheitsmanagement
- ISO 45001 Arbeitsschutzmanagementsysteme
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über zentrale rechtliche Grundlagen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
| Gesetz/ Regelwerk | Status für Unternehmen | Kernthema | Relevanz für das BGM |
|---|---|---|---|
| Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | verpflichtend | Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit | Zentrale rechtliche Grundlage |
| Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) | verpflichtend | Mitbestimmung des Betriebsrats | Beteiligung bei BGM-Maßnahmen |
| Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) | verpflichtend | Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit | Fachliche Unterstützung im BGM |
| Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) | verpflichtend | Gestaltung von Arbeitsplätzen | Ergonomie und Prävention |
| Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | verpflichtend (falls relevant) | Umgang mit Gefahrstoffen | Arbeitsschutz und Gesundheitsrisiken |
| Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) | verpflichtend (tätigkeitsabhängig) | Arbeitsmedizinische Vorsorge | Früherkennung und Prävention |
| Sozialgesetzbücher | teils verpflichtend | Prävention und Wiedereingliederung | BEM und Gesundheitsförderung |
| Datenschutz (DSGVO) | verpflichtend | Schutz von Gesundheitsdaten | Rechtssicherheit im BGM |
| ISO 45001 | freiwillig | Arbeitsschutzmanagement | Strukturierte Weiterentwicklung |
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch geeignete organisatorische, technische und personenbezogene Maßnahmen zu schützen.
Zentrale Pflichten für Unternehmen
Im Rahmen des Arbeitsschutzes gehören dazu insbesondere:
Im Rahmen des Arbeitsschutzes gehören dazu insbesondere:
- Arbeitsbedingungen systematisch beurteilen (Gefährdungsbeurteilung)
- Gesundheitsgefährdungen vermeiden bzw. minimieren
- Schutzmaßnahmen planen, umsetzen und regelmäßig überprüfen
- Ergebnisse und Maßnahmen dokumentieren
- Beschäftigte informieren, anweisen und beteiligen
- Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht auf Beschäftigte übertragen
Bedeutung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die zentrale rechtliche Grundlage des BGM. Insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, auch hinsichtlich psychischer Belastungen, ist häufig der Ausgangspunkt für gesundheitsfördernde Maßnahmen im Unternehmen.
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die zentrale rechtliche Grundlage des BGM. Insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, auch hinsichtlich psychischer Belastungen, ist häufig der Ausgangspunkt für gesundheitsfördernde Maßnahmen im Unternehmen.
Beteiligung der Beschäftigten
Beschäftigte haben das Recht,
Beschäftigte haben das Recht,
- Vorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu machen
- sich bei unzureichenden Schutzmaßnahmen an zuständige Stellen zu wenden, ohne Nachteile befürchten zu müssen
Rechtliche Grundlagen
§3, §4, §5, §6, §11, §17, §20a Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§3, §4, §5, §6, §11, §17, §20a Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und sichert die Beteiligung der Beschäftigten an betrieblichen Angelegenheiten, auch im Arbeits‑ und Gesundheitsschutz.
Informations- und Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers
Unternehmen sind verpflichtet,
Unternehmen sind verpflichtet,
- Beschäftigte über Aufgaben, Verantwortung und Einordnung ihres Arbeitsplatzes zu informieren
- vor Beginn der Tätigkeit über Unfall‑ und Gesundheitsgefahren sowie Schutzmaßnahmen aufzuklären
- Beschäftigte rechtzeitig über Veränderungen im Arbeitsbereich zu unterrichten
- Beschäftigte über geplante Maßnahmen zu informieren, die ihren Arbeitsplatz betreffen, einschließlich möglicher Qualifizierungsanpassungen
Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz
Der Betriebsrat wirkt aktiv bei der Sicherstellung des Arbeits‑ und Gesundheitsschutzes mit:
Der Betriebsrat wirkt aktiv bei der Sicherstellung des Arbeits‑ und Gesundheitsschutzes mit:
- Überwachung der Einhaltung einschlägiger Vorschriften
- Beteiligung an betrieblichen Erhebungen und Umfragen zum Arbeitsschutz
- Teilnahme an Besprechungen zu Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz
- Einsicht in relevante Unterlagen, z. B. Unfallanzeigen und Protokolle
Schutz vor besonderen Belastungen
Wenn betriebliche Änderungen zu einer besonderen Belastung der Beschäftigten führen, kann der Betriebsrat:
Wenn betriebliche Änderungen zu einer besonderen Belastung der Beschäftigten führen, kann der Betriebsrat:
- Maßnahmen zur Abwendung oder Milderung der Belastung verlangen
- bei fehlender Einigung mit dem Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen
Bedeutung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement
Das Betriebsverfassungsgesetz ist für das BGM zentral, da viele Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind. Eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats trägt wesentlich zu Akzeptanz, Rechtssicherheit und Wirksamkeit von BGM‑Maßnahmen bei.
Das Betriebsverfassungsgesetz ist für das BGM zentral, da viele Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind. Eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats trägt wesentlich zu Akzeptanz, Rechtssicherheit und Wirksamkeit von BGM‑Maßnahmen bei.
Rechtliche Grundlagen
§ 81, § 87, § 89, § 91 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§ 81, § 87, § 89, § 91 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Unternehmen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.
Zentrale Pflichten für Unternehmen
Unternehmen müssen:
Unternehmen müssen:
- prüfen, ob bei der Einrichtung und beim Betrieb von Arbeitsstätten Gefährdungen für Beschäftigte bestehen
- geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festlegen und umsetzen
- die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit dokumentieren
Betrieb und Instandhaltung von Arbeitsstätten
Arbeitgeber sind verpflichtet,
Arbeitgeber sind verpflichtet,
- Arbeitsstätten instand zu halten und festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen
- hygienische Zustände durch regelmäßige Reinigung sicherzustellen
- Sicherheitseinrichtungen (z. B. Sicherheitsbeleuchtung) regelmäßig zu prüfen und funktionsfähig zu halten
- Verkehrs‑ und Fluchtwege jederzeit freizuhalten
- Mittel zur Ersten Hilfe bereitzustellen und regelmäßig zu überprüfen
Nichtraucherschutz
Zum Schutz der Beschäftigten müssen Unternehmen:
Zum Schutz der Beschäftigten müssen Unternehmen:
- Nichtraucher wirksam vor Tabakrauch und Dämpfen schützen
- geeignete Maßnahmen ergreifen, z. B. durch allgemeine oder bereichsspezifische Rauchverbote
Bedeutung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement
Die Arbeitsstättenverordnung ist eine zentrale Grundlage für präventive Maßnahmen im BGM, insbesondere in den Bereichen:
Die Arbeitsstättenverordnung ist eine zentrale Grundlage für präventive Maßnahmen im BGM, insbesondere in den Bereichen:
- ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
- Hygiene und Gesundheitsschutz
- sichere und gesundheitsförderliche Arbeitsumgebung
Eine gut gestaltete Arbeitsstätte trägt wesentlich zur Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit und Gesundheit der Beschäftigten bei.
Rechtliche Grundlagen
§ 3, § 4, § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 3, § 4, § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Gefahrstoffverordnung regelt den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und verpflichtet Unternehmen, gesundheitliche und sicherheitsrelevante Risiken für Beschäftigte zu ermitteln und zu minimieren.
Zentrale Pflichten für Unternehmen
Unternehmen müssen:
Unternehmen müssen:
- eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe durchführen, einschließlich Stoffen, die bei Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden
- notwendige Informationen über Gefahrstoffe beschaffen, z. B. von Lieferanten oder aus anderen zugänglichen Quellen
- alle relevanten Beurteilungskriterien berücksichtigen
- prüfen, ob durch Gefahrstoffe Brand‑ oder Explosionsgefahren entstehen können
Schutzmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen dürfen erst aufgenommen werden, wenn:
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen dürfen erst aufgenommen werden, wenn:
- eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde
- erforderliche Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt sind
Dabei gilt:
- Gefahrstoffe sollen nach Möglichkeit durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren ersetzt werden
- technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen
- bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung ist von den Beschäftigten zu nutzen, solange eine Gefährdung besteht
Bedeutung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement
Die Gefahrstoffverordnung ist ein zentraler Bestandteil des präventiven Arbeits‑ und Gesundheitsschutzes.
Sie trägt dazu bei,
Die Gefahrstoffverordnung ist ein zentraler Bestandteil des präventiven Arbeits‑ und Gesundheitsschutzes.
Sie trägt dazu bei,
- akute Gesundheitsgefahren zu vermeiden
- langfristige gesundheitliche Schäden zu verhindern
- sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen
Insbesondere Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen können wichtige Ansatzpunkte für weitergehende BGM‑Maßnahmen sein.
Rechtliche Grundlagen
§ 6, § 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
§ 6, § 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung verpflichtet Unternehmen, arbeitsmedizinische Vorsorge zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten sicherzustellen.
Allgemeine Pflichten für Unternehmen
Unternehmen müssen:
Unternehmen müssen:
- für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten sorgen
- die arbeitsmedizinische Vorsorge vorrangig durch eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt durchführen lassen
- sicherstellen, dass Vorsorge während der Arbeitszeit stattfindet
- Vorsorgemaßnahmen getrennt von Eignungsuntersuchungen durchführen
- eine Vorsorgekartei führen und diese auch über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus aufbewahren
Pflichtvorsorge bei bestimmten Tätigkeiten
Bei bestimmten Tätigkeiten sind Unternehmen verpflichtet,
Bei bestimmten Tätigkeiten sind Unternehmen verpflichtet,
- eine Pflichtvorsorge zu veranlassen
- die Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen
- die Vorsorge in regelmäßigen Abständen zu wiederholen
Beschäftigte dürfen eine entsprechende Tätigkeit nur ausüben, wenn die vorgeschriebene Pflichtvorsorge durchgeführt wurde.
Bedeutung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement
Die arbeitsmedizinische Vorsorge unterstützt die Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken und ist ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen BGM.
Sie ermöglicht es Unternehmen,
Die arbeitsmedizinische Vorsorge unterstützt die Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken und ist ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen BGM.
Sie ermöglicht es Unternehmen,
- gesundheitliche Belastungen frühzeitig zu erkennen
- präventive Maßnahmen gezielt abzuleiten
- die langfristige Beschäftigungsfähigkeit zu fördern
Rechtliche Grundlagen
§ 3, § 4 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
§ 3, § 4 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
Teile der Sozialgesetzbücher
Die Sozialgesetzbücher unterstützen Unternehmen bei Prävention, Gesundheitsförderung, Unfallverhütung, Inklusion und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.
- Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention
Krankenkassen fördern gesundheitsförderliche Strukturen im Betrieb, erheben die gesundheitliche Situation der Beschäftigten und entwickeln Verbesserungsvorschläge. Unternehmen erhalten hierzu Beratung und Unterstützung, u. a. über regionale Koordinierungsstellen. - Unfallverhütung und Verantwortung im Betrieb
Unfallversicherungsträger erlassen Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren sowie zur Ersten Hilfe. Unternehmen tragen die Verantwortung für entsprechende Schutzmaßnahmen, Beschäftigte unterstützen diese und befolgen Anweisungen. - Inklusion und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Unternehmen müssen prüfen, ob Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geeignet sind, eine benachteiligungsfreie und behinderungsgerechte Beschäftigung sicherstellen und erforderliche Hilfsmittel bereitstellen. - Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Bei gesundheitlichen Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis sind Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt frühzeitig einzubeziehen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist dabei ein zentrales Instrument. - Leistungen zur beruflichen Bildung für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen können bei bestimmten Maßnahmen ein Ausbildungsgeld in Höhe von 133 Euro monatlich erhalten. - Bedeutung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement
Die Regelungen der Sozialgesetzbücher fördern Prävention, unterstützen das BEM und stärken Inklusion sowie nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit im Unternehmen. - Rechtliche Grundlagen
SGB V § 20b; SGB VII § 15, § 21; SGB IX § 84, § 164, § 167; SGB III § 125
Datenschutz im Zusammenhang mit Betrieblichem Gesundheitsmanagement
Im Betrieblichen Gesundheitsmanagement werden häufig personenbezogene, insbesondere gesundheitliche, Daten verarbeitet. Diese unterliegen einem besonderen Schutz nach der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO).
Personenbezogene und besonders schützenswerte Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Gesundheitsdaten zählen zu den besonders schützenswerten Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Gesundheitsdaten zählen zu den besonders schützenswerten Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage besteht, z. B.:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage besteht, z. B.:
- Einwilligung der betroffenen Person
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten
- überwiegende berechtigte Interessen.
Für Gesundheitsdaten gelten besonders strenge Voraussetzungen.
Informations‑ und Transparenzpflichten
Unternehmen müssen Beschäftigte darüber informieren,
Unternehmen müssen Beschäftigte darüber informieren,
- wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist
- zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage Daten verarbeitet werden
- an wen Daten ggf. weitergegeben werden
Dies gilt sowohl bei direkter als auch bei indirekter Datenerhebung.
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben u. a. das Recht auf:
Beschäftigte haben u. a. das Recht auf:
- Auskunft über ihre verarbeiteten Daten
- Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten
- Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen
Diese Rechte sind auch im Rahmen von BGM‑Maßnahmen zu beachten.
Sicherheit der Datenverarbeitung
Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen. Dazu zählen z. B.:
Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen. Dazu zählen z. B.:
- Schutz vor unbefugtem Zugriff
- Sicherstellung von Vertraulichkeit und Integrität
- regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen
Bedeutung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement
Ein datenschutzkonformes BGM schafft Vertrauen und ist Voraussetzung für die rechtssichere Umsetzung von Maßnahmen, etwa bei:
Ein datenschutzkonformes BGM schafft Vertrauen und ist Voraussetzung für die rechtssichere Umsetzung von Maßnahmen, etwa bei:
- Gesundheitsbefragungen
- arbeitsmedizinischer Vorsorge
- betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM)
Rechtliche Grundlagen
Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1, Art. 17, Art. 21 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1, Art. 17, Art. 21 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
ISO 45001 Arbeitsschutzmanagementsysteme
ISO 45001 ist der weltweit anerkannte internationale Standard für Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme. Er bietet Unternehmen aller Branchen und Größen einen strukturierten Rahmen, um Arbeitsrisiken systematisch zu reduzieren und Sicherheit sowie Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu verbessern.
Ziele und Nutzen für Unternehmen
ISO 45001 unterstützt Unternehmen insbesondere bei:
ISO 45001 unterstützt Unternehmen insbesondere bei:
- systematischem und kontinuierlichem Arbeits‑ und Gesundheitsschutz
- frühzeitiger Identifikation und Vermeidung von Gefährdungen
- Senkung von Unfall‑ und Krankheitsquoten
- Erhöhung der Rechtssicherheit durch strukturierte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
- Stärkung von Motivation, Qualifikation und Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Erfüllung von Kundenanforderungen
Einordnung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
ISO 45001 ist freiwillig, kann aber als strategische Grundlage für ein ganzheitliches BGM dienen. Der Standard ergänzt gesetzliche Arbeitsschutzanforderungen durch ein systematisches Managementkonzept und fördert Sicherheit, Gesundheit sowie Effizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
ISO 45001 ist freiwillig, kann aber als strategische Grundlage für ein ganzheitliches BGM dienen. Der Standard ergänzt gesetzliche Arbeitsschutzanforderungen durch ein systematisches Managementkonzept und fördert Sicherheit, Gesundheit sowie Effizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Charakter des Standards
ISO 45001 basiert auf der sogenannten High‑Level‑Structure (HLS) und ist damit gut mit anderen Managementsystemen (z. B. Qualitäts‑ oder Umweltmanagement) kombinierbar.
ISO 45001 basiert auf der sogenannten High‑Level‑Structure (HLS) und ist damit gut mit anderen Managementsystemen (z. B. Qualitäts‑ oder Umweltmanagement) kombinierbar.