Versicherungskaufmann/-frau - Abschluss Vorgänger/ Nachfolger als Sachkundenachweis anerkannt?
Der Abschluss „Versicherungskaufmann/-frau“ (IHK), welcher bis August 2006 abgelegt werden konnte, ist Vorläufer des Abschlusses als Kaufmann oder –frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ und daher im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 f FinVermV als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anzuerkennen.
Alle seit August 2006 abgelegten Abschlüsse als Kaufmann oder –frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Versicherungen“ hingegen nicht.