Gilt der BWV-Ausweis als Nachweis der Sachkunde?

Dieser ersetzt nicht die Sachkundeprüfung, es muss mindestens der Abschluss als Versicherungsfachmann- frau BWV (vgl. § 27 VersVermV) nachgewiesen werden.
Sofern Ihnen die Urkunde über die erfolgreich abgelegte Prüfung nicht mehr vorliegt, wenden Sie sich direkt an das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.