Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten

Die Schlichtung ist der Mediation sehr ähnlich. Die Ziele, die mit der Mediation und der Schlichtung verfolgt werden, sind vergleichbar. Das Schlichtungsverfahren ist allerdings vom Verfahren her etwas förmlicher als die Mediation. Ein weiterer Unterschied zu der Mediation liegt darin, dass Schlichter, sofern sich die Parteien nicht einigen können, einen Vorschlag unterbreiten. Diesem Vorschlag können sich die Parteien dann freiwillig unterwerfen.
Die bei der IHK eingerichtete Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 207 KB) bietet die Möglichkeit, einen (Rechts)Streit einvernehmlich zu klären. Die Parteien können den Schlichter selbst benennen, das Gericht tritt dann zügig zusammen und verhandelt in einer einzigen Instanz. Lästige Zeitverzögerungen gibt es nicht.
Darüber hinaus steht am Ende der Verhandlung regelmäßig als Ergebnis die gütliche Beilegung des Streits. Eine solche, für alle Beteiligten akzeptable Lösung ohne Verlierer hat den Vorteil, dass die Parteien auch künftig ihre Geschäftsbeziehungen ohne Missklang pflegen können.