Schiedsgerichte

Schiedsgerichte sind private, nichtstaatliche Gerichte, welche über Streitigkeiten abschließend und verbindlich entscheiden. Diese Entscheidung hat für die Parteien die Wirkung eines staatlichen Urteils.
Insofern unterscheidet sich das Schiedsgericht erheblich von den beiden anderen Formen der Streitbeilegung. Hier wird eine Entscheidung durch einen Dritten, den Schiedsrichter, herbeigeführt. Aber auch im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens kann ein Schiedsgericht nur dann tätig werden, wenn die Parteien dahingehend eine Vereinbarung getroffen haben, dass ein Schiedsgericht angerufen werden soll.
Das Verfahren vor den Schiedsgerichten ähnelt sehr dem der ordentlichen Gerichtsverfahren. Die Parteien können aber wesentlich mehr Einfluss auf das Verfahren nehmen. So werden die Parteien beispielsweise bei der Auswahl der Schiedsrichter mit eingebunden. Zudem können der Verhandlungsort und die Verfahrenssprache von den Parteien einvernehmlich geregelt werden.
Die IHK Chemnitz hält kein eigenes Schiedsgericht vor, ist jedoch Mitglied im Deutschen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).