Nr. 123591

Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren der alternativen Streitbeilegung, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) als Vermittler ohne Entscheidungsbefugnis den Streitparteien hilft, eine freiwillige, einvernehmliche und interessenorientierte Lösung ihres Konflikts durch Verhandeln zu erreichen.
Im Mittelpunkt stehen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen der Parteien - und weniger die einzelne Rechtsposition.
Aus diesem Grund ist die Mediation nicht das richtige Mittel der Streitbeilegung, wenn es darum geht, eine rechtliche Grundsatzentscheidung zu erreichen, da hierfür ein förmliches Gerichtsverfahren erforderlich ist. Auch bei offensichtlich fehlender Bereitschaft zur gütlichen Einigung einer Partei ist ein Mediationsverfahren kein geeigneter Weg zur Konfliktlösung.
In allen anderen Fällen jedoch, in denen die Bereitschaft zur außergerichtlichen Streitbeilegung besteht, kann das Mediationsverfahren im vergleich zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren viele Vorteile bieten.

Daniela Vollgold
Referentin Starthilfe / Unternehmensförderung
Region Zwickau