Sachverständigenbenennung

Gerichte, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen kommen in unserer technisierten und arbeitsteiligen Geschäftswelt ohne Sachverständige nicht mehr aus. Sei es bei Verkehrsunfällen, Schäden, Mietstreitigkeiten, fehlerhaften Dienstleistungen, bei Vermögensauseinandersetzungen oder mangelhafter Ware, oft hilft nur ein Sachverständigengutachten weiter. Da die Bezeichnung „Sachverständiger“ in Deutschland nicht geschützt ist, ist es oftmals schwierig für den Verbraucher den richtigen Sachverständigen auszuwählen.
Ein Garant für Qualität ist ein von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Ziel der öffentlichen Bestellung und Vereidigung ist es, Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen Sachverständige benennen zu können, die „erheblich über dem Durchschnitt liegende“ Fachkenntnisse sowie praktische Erfahrungen haben. Zudem müssen sie über die Fähigkeit verfügen Gutachten zu erstatten. Aber auch andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche Tätigkeiten entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebietes müssen sie erbringen können. Dies zu überprüfen und zu gewährleisten ist hoheitliche Aufgabe der IHK.
Nutzen Sie diesen Service und die damit einhergehende Qualität Ihrer IHK!