Umsetzung Datenschutzgrundverordnung

Am 25.05.2018 trat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Verordnung unmittelbar auch in Deutschland und löst die nationalen Datenschutzgesetze ab.
Betroffen sind alle Unternehmen. Diese müssen dem Datenschutz eine höhere Priorität einräumen, wollen sie nicht Gefahr laufen, von dem enorm gestiegenen Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro erfasst zu werden.
Die nachfolgenden Informationen geben zu einzelnen Themen Empfehlungen hinsichtlich der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung.