Massenentlassungsanzeige: Wichtige Vorgaben und Pflichten
Bei einer Massenentlassung muss die Anzeige an die Agentur für Arbeit bestimmte Pflichtangaben enthalten. Darüber hinaus gibt es Soll-Angaben, die ergänzende Informationen liefern und den Prozess unterstützen können.
Muss-Angaben
Eine Massenentlassungsanzeige an die Agentur für Arbeit muss folgende Pflichtangaben enthalten:
- Name, Art und Sitz des Arbeitgebers
- Gründe für die geplanten Entlassungen
- Zahl und Berufsgruppen der betroffenen Arbeitnehmer
- Zahl und Berufsgruppen der in der Regel im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer
- Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen
- Vorgesehene Kriterien für die Auswahl der Arbeitnehmer
Zusätzlich muss der Arbeitgeber der Anzeige beifügen:
- Eine Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen oder eine Glaubhaftmachung, dass der Betriebsrat mindestens zwei Wochen vor Erstattung der Anzeige unterrichtet wurde. Falls vorhanden: Ein Interessenausgleich mit Namensliste der betroffenen Arbeitnehmer.
Es ist wichtig zu beachten, dass unvollständige oder fehlende Pflichtangaben zur Unwirksamkeit der Kündigungen und damit der gesamten Massenentlassung führen können.
Soll-Angaben
Darüber hinaus gibt es sogenannte Soll-Angaben, die im Einvernehmen mit dem Betriebsrat gemacht werden sollten, aber nicht zwingend erforderlich sind:
- Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer
Das Fehlen dieser Soll-Angaben führt nach aktueller Rechtsprechung nicht zur Unwirksamkeit der Massenentlassung