Arbeits- und Sozialrecht
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Nr. 17365

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Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet das uneingeschränkte Recht auf Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern in einen anderen Mitgliedstaat, auch zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Hierfür benötigen sie keine Arbeitserlaubnis und keinen Aufenthaltstitel.

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Dr. jur.Ulf Spanke
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