International
Warennummern / Zolltarifnummern
Wo finde ich die Warennummern / Zolltarifnummern meiner Produkte?
Für die Lieferung von Waren in andere EU-Mitgliedstaaten (Intrahandel) oder in Drittländer (Extrahandel) muss ihnen aus statistischen und handelspolitischen Gründen eine Warennummer, auch Zolltarifnummer genannt, zugeordnet werden. Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamts enthält die komplette Liste aller Warennummern und dient der Klassifizierung von Waren für die Statistik des internationalen Warenverkehrs. Es wird jährlich aktualisiert und ist als Buch, CD-ROM und Online-Version erhältlich.
Kompetenten, unverbindlichen Rat zu Warennummern erteilt der Service Desk des Bürger- und Geschäftskundenportals des Zolls in Dresden. Zu erreichen ist dieser von Montag - Freitag von 08:00 h - 17:00 h unter Tel.: +49 351 44834-555 oder unter servicedesk@zoll.bund.de.
Möchten Sie eine verbindliche Bestätigung einer Warennummer erhalten, können Sie eine gebührenfreie verbindliche Zolltarifauskunft beantragen. Das Antragsformular auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA; Formular 0307) kann bei jeder Zolldienststelle zur Weiterleitung eingereicht werden. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Auskünfte liegt beim Hauptzollamt Hannover.
Die Warennummern 2025
In der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522 der EU-Kommission vom 23.09.2024 sind die ab 01. Januar 2025 gültigen Warennummern veröffentlicht worden. Die Änderungen zum Vorjahr sind darin am linken Tabellenrand wie folgt gekennzeichnet:
- Stern = neue Codenummer
-
Viereck = Codenummer mit neuem oder geändertem Inhalt
- Warennummern 2025: Inhalt, Allgemeine Vorschriften (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 481 KB) (Nr. 4621366)
- Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 992 KB) (Nr. 4621364)
- Waren pflanzlichen Ursprungs; Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 896 KB) (Nr. 4621362)
- Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1046 KB) (Nr. 4621360)
- Mineralische Stoffe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 513 KB) (Nr. 4621358)
- Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1052 KB) (Nr. 4621356)
- Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 583 KB) (Nr. 4621354)
- Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren; Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 711 KB) (Nr. 4621352)
- Spinnstoffe und Waren daraus (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 967 KB) (Nr. 4621350)
- Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 409 KB) (Nr. 4621346)
- Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren; Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck, Münzen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 505 KB) (Nr. 4621348)
- Unedle Metalle und Waren daraus (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 778 KB) (Nr. 4621344)
- Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Ferseh-Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh-Bild- und Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1042 KB) (Nr. 4621342)
- Beförderungsmittel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 518 KB) (Nr. 4621340)
- Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte; Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2349 KB) (Nr. 4621338)
- Verschiedene Waren; Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 519 KB) (Nr. 4621336)
Das neue Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik wird bis Jahresende in folgenden Formaten erhältlich sein:
- Buchausgabe (diverse Anbieter)
- Online-Datenbank
- Download (pdf)
Die Warennummern 2024
Im Amtsblatt der Europäischen Kommission 2023/2364 vom 31.10.2023 sind die ab 01. Januar 2024 gültigen Warennummern veröffentlicht worden. Die Änderungen zum Vorjahr sind darin am linken Tabellenrand wie folgt gekennzeichnet:
- Stern = neue Codenummer
- Viereck = Codenummer mit neuem oder geändertem Inhalt
Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik ist in folgenden Formaten erhältlich:
- Buchausgabe (diverse Anbieter)
- Online-Datenbank
- Download (pdf)
Eintarifierung -Tipps & Tricks
Es ist nicht immer einfach und bisweilen eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, einer Ware eine Warennummer, bzw. Zolltarifnummer zuzuordnen, da das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik eher abstrakt gehalten ist und auch eine Ware, die eben erst erfunden wurde, darin eingereiht werden muss. In der Einleitung zum Warenverzeichnis finden Sie Informationen zu den Grundlagen, welche für die Einreihung zu beachten sind.
Auch die Allgemeinen Vorschriften und Anmerkungen zu den Abschnitten führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung. Regelungen zu folgenden Sachverhalten lassen sich dort finden:
- unvollständige Waren
- Mischungen
- Verpackungen
- Zweifelsfälle, wenn mehrere Warennummern in Frage kommen:
- Verwendungszweck sticht Material (Zweck vor Stoff)
- genauere Beschreibung sticht allgemeine Beschreibung
- größere Warennummer sticht kleinere
Die "Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur" der EU-Kommission leisten weitere Hilfe. Sie dienen als wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen, sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif bildet die Rechtsgrundlage. Die aktuelle Fassung wurde im EU Amtsblatt C 76 am 4. März 2015 veröffentlicht.vvv
Stand: 08.11.2024