USA – Wegfall der Zollfreiheit für Kleinsendungen

Seit dem 29. August 2025 ist die Zollfreiheit für Kleinsendungen, die sog. De-Minimis-Regelung für Waren unter 800 US-Dollar Warenwert bei Einfuhr in die USA aufgehoben. Alle Waren unterliegen jetzt den regulären Zöllen.
Die bisherige Regelung sah vor, dass Waren bis zu 800 US-Dollar zollfrei in die USA eingeführt werden dürfen.
Die Neuerungen im Überblick:
  • Alle kommerziellen Einfuhrsendungen sind zollpflichtig, unabhängig von Warenwert, Versandart und Ursprungsland.
  • Alle Sendungen müssen über das Automated Commercial Environment-System (ACE) angemeldet werden
  • Für Postsendungen gilt für einen Übergangszeitraum von einem halben Jahr (bis 28.02.2026):
    • Wahl zwischen zwei Modellen:
      • Modell A: Wertzoll gemäß dem aktuell gültigen Zusatzzollsatz für das Ursprungsland oder
      • Modell B: Pauschalzoll von 80-200 US-Dollar (USD)
        • 80 USD pro Paket bei Zusatzzoll unter 16%
        • 160 USD pro Paket bei Zusatzzoll von 16-25%
        • 200 USD pro Paket bei Zusatzzoll über 25%
    • Das Ursprungsland der Waren muss angegeben werden.
    • Es gilt der Zollsatz für die Ware des Ursprungslands mit dem höchsten Zollsatz (bei mehreren Ursprüngen pro Sendung)
    • Nach der Übergangsfrist, also ab 1. März 2026 gilt nur noch der Wertzoll.
  • Weiterhin zollfrei bleiben: Geschenke bis 100 US-Dollar Wert und persönliche Gegenstände im Reisegepäck bis 200 US-Dollar.
Hinweis: bei der Lieferung von Waren auf dem Postweg informieren Sie sich bitte über die aktuellen Konditionen. Aufgrund der neuen Regelungen nehmen derzeit einige Paketdienstleister Warensendungen in die USA nur unter bestimmten Bedingungen an.
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