EU-Zollreform in Kraft

Am 19.09.26 ist die EU-Zollreform im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und damit am 20.09.26 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun 12 Monate Zeit, die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen.
Es handelt sich um die größte Reform des europäischen Zollrechts seit Jahrzehnten. Sie soll die Regeln an den wachsenden Online-Handel anpassen, Kontrollen unsicherer Waren verbessern und Zollverfahren stärker digitalisieren.

Überblick über die wichtigsten Änderungen

  • Schaffung einer gemeinsamen Datenbank für Zolldaten:
    EU Customs Data Hub als zentrale Stelle zur Eingabe von Import- und Exportdaten und einheitlichem Ansprechpartner für Zollvorgänge.
    • Die Datenplattform wird ab 01. Juli 2028 für E-Commerce-Sendungen verbindlich sein.
  • Einrichtung einer EU Zollbehörde (EUCA, EU Customs Authority) zur Koordinierung bestimmter Zollaufgaben mit Sitz in Lille (Frankreich). Sie wird voraussichtlich 2027 ihre Tätigkeit aufnehmen.
  • Einführung des Status „Trust and Check Trader“, der besonders vertrauenswürdigen Unternehmen vereinfachte Zollverfahren ermöglicht. Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) bleibt weiter bestehen.
  • Strengere Regelungen für Betreiber von Online-Plattformen sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung von Zollvorschriften.
  • Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen:
    Spätestens zum 1. November 2026 wird für Kleinsendungen eine EU-weite Bearbeitungsgebühr eingeführt. Die konkrete Höhe der Gebühr wird in einem delegierten Rechtsakt festgelegt. Sie fällt zusätzlich zur bereits im Juli 2026 eingeführten Zollabgabe für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert an und soll die gestiegenen Kontrollkosten für E-Commerce-Sendungen abfedern.
Weitere Details können Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission nachlesen.