Carnet ATA ab Juni 2026 digital

Ab dem 1. Juni 2026 wird das bisher papiergebundene Carnet A.T.A schrittweise durch das volldigitale Carnet ersetzt. Unternehmen müssen dann den EU-Zollbehörden einen QR‑Code des Carnets zur Abfertigung vorlegen, der elektronisch ausgelesen wird.
Das Carnet A.T.A. ist ein international anerkanntes Zolldokument, das Unternehmen die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung, Messegütern und Warenmustern in Nicht-EU-Länder erleichtert. Es ermöglicht, diese Waren ohne Zahlung von Einfuhrabgaben oder Zöllen im Bestimmungsland zu nutzen.
Seit einigen Jahren gibt es bereits die elektronische Antragstellung, das Dokument an sich wird jedoch bislang in Papierform ausgegeben und von den Zollstellen mit Stempeln abgefertigt. Zukünftig soll der komplette Prozess digital erfolgen. Zum Start führen zunächst am 01. Juni 2026 die EU, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen das digitale Carnet ein, weitere Staaten folgen. Die weltweite Umstellung soll 2027 abgeschlossen sein.
Für die Nutzung des Carnets auf Unternehmensseite stehen eine App (ICC-ATA) und eine Desktop-Anwendung zur Verfügung. Das Carnet wird mittels einer ePin in die jeweilige Anwendung geladen, aus der wiederum die QR-Codes für die einzelnen Reiseabschnitte generiert werden.
Ab 01. Juni 2026 akzeptieren die EU-Länder sowie die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen ausschließlich digitale Carnets. Papiergebundene Carnets, die sich bereits im Umlauf befinden, behalten auch nach diesem Stichtag ihre Gültigkeit.
WICHTIG!
Das Carnet wird vorerst weiterhin zusätzlich in Papierform ausgegeben - für Reisen in Länder, die die digitale Abfertigung noch nicht eingeführt haben sowie als Ausfallvariante.
Die DIHK stellt eine Übersichtsseite zur Beantragung und Nutzung des digitalen Carnets zur Verfügung.