Carnetabholung bei der IHK - und dann?

Übersichtstabelle – welches Blatt wofür?

Eine tabellarische Übersicht darüber, welches Blatt, bzw. welcher Abschnitt wofür da ist, wo Carnet-Inhaber, IHK und Zoll Einträge vornehmen sowie welche Blätter/Abschnitte entnommen werden oder im Carnet verbleiben, finden Sie in unserem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 530 KB) (pdf).

Nämlichkeitssicherung beim Zoll

Nach der Ausgabe des Carnets ATA von der Industrie- und Handelskammer muss die Nämlichkeit der Waren, die in der allgemeinen Liste auf der Carnet-Rückseite aufgeführt sind, von Ihrem örtlich zuständigen Zollamt gesichert werden. Das heißt, die Ware muss dem Zoll vorgeführt werden – entweder direkt beim Zollamt oder nach Vereinbarung auf dem Firmengelände.
Ein Zollbeamter prüft die Überstimmung der Warenliste mit den tatsächlich mitzunehmenden Waren. Die entsprechenden Vermerke zur "Identitätssicherung" nimmt das deutsche Zollamt in den dafür vorgesehenen Feldern auf dem Carnet-Deckblatt (Feld H) und auf der Carnet-Deckblattrückseite (Spalte 7) vor.
Bitte fertigen Sie nach der Nämlichkeitssicherung und vor Antritt der Reise eine Kopie des gesamten Carnet-Deckblatts an. Dies kann bei Unregelmäßigkeiten oder auch möglichen Reklamationen eine Hilfe sein.

Ausfuhr aus der EU

Bei Reiseantritt wird ein gelbes Ausfuhr-Trennabschnittsblatt (Anm.: die Trennabschnitte enthalten auf der Rückseite die Warenliste, die identisch mit der Liste der Deckblatt-Rückseite ist) entweder vom heimischen Zollamt oder von einem Zollamt an der EU-Außengrenze entnommen und das obere Feld ‘Ausfuhr’ auf dem gelben Quittungsblatt (erkennbar an 4 grau unterlegten Feldern, die nur vom Zoll zu bearbeiten sind und im Carnet verbleibt) mit den entsprechenden Einträgen und Dienstsiegel versehen.
Zusammengefasst:
  • Ausfuhr-Trennabschnitt wird vom heimischen bzw. EU-Grenzzollamt entnommen.
  • gelbes Quittungsblatt wird im Feld Ausfuhr vom Zoll mit Einträgen zu Warenliste und Ablaufdatum des Carnets versehen.

Einfuhr ins Drittland (Nicht-EU-Land)

Unmittelbar vor Grenzübertritt ist das weiße Einfuhr-Trennabschnittsblatt vom Reisenden vollständig auszufüllen:
  1. Feld D: Beförderungsmittel mit amtlichem Kennzeichen eintragen.
  2. Feld E:  Angaben über Packstücke, Zahl, Art usw.
    1. Feld Fa): nur die Positionen der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich mitnehmen.
  3. Feld Fb): Ort und Land der Verwendung der Waren
  4. unten rechts: Ort (Grenzort), Datum (Grenzübergangsdatum), Name und Unterschrift (des Reisenden)

  • Einfuhr-Trennabschnitt wird vom Zoll im Einfuhrland entnommen.
  • weißes Quittungsblatt wird im Feld Einfuhr vom Zoll im Einfuhrland mit Einträgen versehen.
    • Achtung! Bitte umgehend die Korrektheit der Eintragungen prüfen: stimmen die eingetragenen Positionsnummern mit den tatsächlich eingeführten Waren überein? Falls notwendig, korrigeren lassen!
    • Wurde eine verkürzte Wiederausfuhrfrist eingetragen (Punkt 2)? Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden! Ist sie zu kurz, ist bei einem Zollamt im Einfuhrland rechtzeitig im Voraus eine Verlängerung zu beantragen.

Wiederausfuhr aus dem Drittland (Nicht-EU-Land)

Unmittelbar vor Grenzübertritt ist das weiße Wiederausfuhr-Trennabschnittsblatt vollständig auszufüllen:
  1. Feld D: Beförderungsmittel mit amtlichem Kennzeichen eintragen.
  2. Feld E:  Angaben über Packstücke, Zahl, Art usw.
  3. Feld Fa): nur die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich ausführen.
    1. lfd. Nummer des Einfuhrblattes eintragen, mit dem die Waren wie unter Fa) aufgelistet eingeführt wurden.
  4. Punkt Fb) – Fd): Nur ausfüllen, wenn Waren im Ausland verbleiben.
    1. Die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie nicht wieder ausführen.
  5. unten rechts: Ort (Grenzort), Datum (Grenzübergangsdatum), Name und Unterschrift (des Reisenden).

  • Wiederausfuhr-Trennabschnitt wird vom Zoll des Drittlands/Einfuhrlands entnommen.
  • weißes Quittungsblatt wird im Feld Wiederausfuhr vom Zoll des Drittlands/Einfuhrlands mit Einträgen versehen.
    • Achtung! Bitte umgehend die Korrektheit der Eintragungen prüfen: stimmen die eingetragenen Positionsnummern mit den tatsächlich wiederausgeführten Waren überein? Falls notwendig, korrigieren lassen!
Achtung:
Nicht durchwinken lassen! Auf Abfertigung durch einen Grenzzollbeamten bestehen.

Durchfuhr / Transit / Messe

Die Vorgehensweise beim Ausfüllen und bei der Abfertigung ist analog zu einer Ein- bzw. Wiederausfuhr – siehe oben. Ein blaues Transit-Trennabschnittsblatt ist unmittelbar vor Grenzübertritt bzw. Einfuhr auf das Messegelände vollständig auszufüllen
  1. Felder Punkte D und E entsprechend ausfüllen
  2. Punkt Fa): Durchfuhr nach ... – Ort und Land angeben, in das gereist wird.
    1. Nur die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich transportieren.

  • Transit-Trennabschnitte werden vom Zoll des Durchfuhrlands bzw. vom Messezollamt entnommen.
  • blaues Quittungsblatt wird im entsprechenden Feld vom Zoll des Durchfuhrlands bzw. vom Messezollamt mit Einträgen versehen
    • Achtung! Bitte umgehend die Korrektheit der Eintragungen prüfen und ggf. korrigieren lassen!

Wiedereinfuhr in die EU

Die Vorgehensweise beim Ausfüllen und bei der Abfertigung des gelben Wiedereinfuhr-Trennabschnittblatts und des gelben Quittungsblatts im Feld Wiedereinfuhr ist analog zu den anderen Blättern – siehe oben.
  • Wiedereinfuhr-Trennabschnitt wird vom EU-Grenzzollamt entnommen
  • gelbes Quittungsblatt wird im Feld Wiedereinfuhr vom EU-Grenzzollamt mit Einträgen versehen.
Alternativ kann die Wiedereinfuhrabfertigung auch vom heimischen Zollamt vorgenommen werden, falls dies an der Grenze vergessen wurde. Dazu müssen alle wiedereingeführten Waren beim Zoll gestellt/vorgeführt werden.

Rückgabe des Carnets und Rückforderung

  • Nach der letzten Einfuhr in die EU, spätestens jedoch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, ist das Carnet unverzüglich an die ausgebende IHK zurück zu geben.
  • Sollten die Einträge der abfertigenden Zollstellen unvollständig sein, kann es zu einer Reklamation seitens des Zolls kommen. Das Carnet wird dann zur weiteren Bearbeitung und Klärung der Angelegenheit an den Rückversicherer Euler Hermes gegeben und es fällt eine Bereinigungsgebühr an.
  • Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei der IHK (3 Jahre nach Ende der Gültigkeit) kann das Carnet innerhalb von drei Monaten zurückgefordert werden. Beispiel: Das Carnet ist am 31.01.2020 abgelaufen - Rückforderung in der Zeit von Februar bis April 2023 möglich. Nach Ende der Rückforderungsfrist von drei Monaten wird es von der IHK vernichtet.