So können Sie jetzt helfen!
Mehr als eine halbe Million Menschen sind laut UN-Angaben bereits aus der Ukraine geflohen, um sich vor den Kriegshandlungen in Sicherheit zu bringen. Und für die Menschen im Kriegsgebiet ist die Lage zum Teil dramatisch.
- Aktion #WirtschaftHilft
- Geldspenden an internationale Organisationen
- Sachspenden
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bis 31. März 2024
- Zollabwicklung von Hilfslieferungen
- Unterbringungsmöglichkeiten anbieten
- Regionale Hilfsangebote
- Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg Geschädigten
Der Freistaat Sachsen stellt ein Hilfeleistungsportal zur Verfügung, um die Hilfsangebote zu bündeln und zu steuern. Über die Plattform können sämtliche Hilfeleistungen unterbreitet werden.
Diese werden dann an die entsprechenden Stellen (Hilfsorganisationen, Kreisfreie Städte und Kommunen etc.) gesteuert, die wiederum direkt Kontakt mit den Hilfesuchenden und Unterstützenden aufnehmen. Hierdurch wird eine zielgenaue Hilfe vor Ort ermöglicht.
Diese werden dann an die entsprechenden Stellen (Hilfsorganisationen, Kreisfreie Städte und Kommunen etc.) gesteuert, die wiederum direkt Kontakt mit den Hilfesuchenden und Unterstützenden aufnehmen. Hierdurch wird eine zielgenaue Hilfe vor Ort ermöglicht.
Das Netzwerk “Unternehmen integrieren Flüchtlinge” der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) weist auf vielfältige Möglichkeiten hin, wie Unternehmen und ihre Mitarbeitenden Geflüchteten sowie den Menschen vor Ort im Kriegsgebiet helfen können.
Aktion #WirtschaftHilft
Die deutsche Wirtschaft stellt ein enormes Engagement von Unternehmerinnen und Unternehmern und Betrieben bei der Hilfe für die Menschen aus der Ukraine fest. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung und der internationalen Gemeinschaft und möchten mit ihrem vielfältigen Engagement ihren Teil beitragen.
Daher werdem alle Informationen und Aktivitäten für unsere Betriebe und Unternehmen einer gemeinsamen Webseite gebündelt und unter dem Hashtag #WirtschaftHilft begleitet.
Geldspenden an internationale Organisationen
Geldspenden sind in der aktuellen Lage ein sehr wichtiges Mittel, um humanitäre Hilfe zu leisten. Unternehmen können ihre Spenden steuerlich absetzen, sofern die steuerbegünstigte Organisation einen Sitz in Deutschland hat.Das ist beispielsweise bei den Organisationen Ärzte ohne Grenzen, Brot für die Welt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Katastrophenhilfe, Malteser, Johanniter, UNICEF, UNO Flüchtlingshilfe oder Save the Children der Fall.
Das Deutschen Zentralinstitut für Sozialfragen (DZI), das vom DIHK unterstützt wird, hält eine Liste mit förderungswürdigen Hilfsorganisationen bereit und berät spendenwillige Unternehmen.
Das Deutschen Zentralinstitut für Sozialfragen (DZI), das vom DIHK unterstützt wird, hält eine Liste mit förderungswürdigen Hilfsorganisationen bereit und berät spendenwillige Unternehmen.
Sachspenden
Viele Unternehmen in Deutschland, Polen, Tschechien und der Slowakei haben bereits Hilfs-Transporte an die ukrainische Grenze gestartet. Dort werden vor allem gebraucht: Erste-Hilfe-Sets, Arzneimittel, Verbandsmaterial, hygienisches und medizinisches Verbrauchsmaterial sowie Waschkits und mobile Röntgen-Geräte. Was genau benötigt wird, hat die Botschaft der Ukraine in Berlin dem DIHK in einer umfangreiche Liste übergeben.
Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bis 31. März 2024
Für geschäftsmäßige oder unentgeltliche Hilfsgütertransporte zur ukrainischen Grenze (einschließlich erforderlicher Leerfahrten), für Militärtransporte privater Firmen im Auftrag von deutschen oder verbündeten Streitkräften wird gemäß § 46 Abs. 2 StVO eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO mit Wirkung bis einschließlich Sonntag, den 31. März 2024 für das Gebiet des Freistaates Sachsen erlassen.
- Quelle: Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (18. April 2023)
- Antragsformular Stadt Chemnitz
- Informationen des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) zu Hilfsgütertransporten und Beförderung von Flüchtenden
Zollabwicklung von Hilfslieferungen
Für Hilfslieferungen in die Ukraine können bei die Zollabwicklung Vereinfachungen genutzt werden. Bitte beachten Sie allgemein auch die Informationen des Zolls zur Ukrainekrise. Auf der Webseite des Zolls sind auch Informationen des polnischen Zolls hinterlegt.
Wenn es sich um eine reine Hilfslieferung handelt
Also nicht in Verbindung mit kommerziellen Lieferungen – kann folgende Sammel-Warennummer für die Zollanmeldung verwendet werden: 9919 00 00. Eine Genehmigung durch das Statistische Bundesamt ist nach dem aktuellen Stand nicht erforderlich.
Offizieller Text für die 9919 00 00:
"für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren und für Katastrophenopfer bestimmte Waren".
Hilfslieferungen bis 1.000 Euro oder bis 1.000 kg Gewicht
Sie können direkt an der Außengrenze der EU auch formlos angemeldet werden. Aber: es ist dennoch eine übersichtliche und nachvollziehbare Aufstellung der Waren in schriftlicher Form (Absender/Organisation, Empfänger mit Ort, Warenaufstellung mit Stückzahl, Gewicht und Wert) erforderlich, damit die Abfertigung an der Grenze reibungslos läuft.
Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, sind von der mündlichen Zollanmeldung ausgenommen.
Hilfslieferungen im Wert von mehr als 1.000 Euro oder mehr als 1.000 kg Gewicht
Elektronische Zollanmeldungen über ATLAS wie üblich, aber es reicht das sogenannte einstufige Ausfuhrverfahren auch bei höheren Werten (als 3.000 Euro) aus. Das heißt, es ist keine Vorabfertigung bei der Ausfuhrzollstelle (=Binnenzollamt) erforderlich.
Hilfslieferungen in Verbindung mit kommerziellen Warensendungen
Zwei getrennte Ausfuhranmeldungen erforderlich. Kommerzielle Waren und Hilfslieferungen getrennt verpacken. Überschreitet der kommerzielle Anteil den Wert von 3.000 Euro, ist wie üblich das zweistufige Ausfuhrverfahren (Ausfuhrzollstelle = Binnenzollamt) durchzuführen.
Unterbringungsmöglichkeiten anbieten
Darüber hinaus können sich Unternehmen und ihre Mitarbeitenden auch direkt engagieren. Es besteht schon jetzt Bedarf an kurzfristigen Unterbringungsmöglichkeiten für ankommende ukrainische Geflüchtete. Wer leerstehende Immobilien oder Betriebswohnungen kurz- oder längerfristig für Betroffene zur Verfügung stellen kann, wendet sich direkt an seine zuständige Gemeinde.
Unternehmen können ihre Mitarbeitenden außerdem auf die Möglichkeit hinweisen, verfügbaren privaten Wohnraum zur Unterbringung bereitzustellen. Schnelle Hilfe bei der Vermittlung bieten beispielsweise das Elinor Network und die Organisation Zusammenleben Willkommen.
Unternehmen können ihre Mitarbeitenden außerdem auf die Möglichkeit hinweisen, verfügbaren privaten Wohnraum zur Unterbringung bereitzustellen. Schnelle Hilfe bei der Vermittlung bieten beispielsweise das Elinor Network und die Organisation Zusammenleben Willkommen.
Regionale Hilfsangebote
Auch regional werden eine Vielzahl an Hilfsaktivitäten angeboten. Diese bieten Ihnen, als Unternehmen die Möglichkeit, sich aktiv an der Hilfe für die Opfer des Krieges in der Ukraine zu beteiligen.
Übersichten zu diesen Hilfsangeboten in den jeweiligen Regionen des Kammerbezirks finden Sie unter:
Weitere Hilfsaktionen aus der Region Südwestsachsen
- Offener Brief des Rektors der Technische Universität Chemnitz zum Krieg in der Ukraine sowie Unterstützungsangebote für betroffene Studierende und Mitarbeitende an der TU Chemnitz sowie Unterstützungsangebote für Geflüchtete
- Statement der Technischen Universität Bergakademie Freiberg zur aktuellen Situation sowie Unterstützungen für die vom Krieg betroffenen Studierenden und Mitarbeiter
- Informationen der Hochschule Mittweida Hilfemaßnahmen und einem Spendenaufruf für humanitäre Hilfe.
- Spendenaufruf der Wirtschaftsjunioren Chemnitz
Diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie eine Hilfsaktion planen, können Sie uns per E-Mail an service@chemnitz.ihk.de informieren
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg Geschädigten
Das Bundesministerium der Finanzen hat Vereinfachungen zu steuerrechtlichen Regelungen von Spenden zur Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements getroffen. Die Reglungen enthalten neben Spendenerleichterungen u.a. auch Ausführungen zur Unterbringung geflüchteter Personen sowie Arbeitslohnspenden.
Quellen:
IHK Industrie- und Handelskammer Darmstadt, DIHK