Messeförderung des Bundes auf Messen im Ausland
Der Etat für das Auslandsmesseprogramm wird jedes Jahr vom Bundestag bereitgestellt.
Die Förderung erfolgt hierbei durch einen reduzierten Beteiligungsbeitrag. Darin enthalten sind u.a. Standmiete, Standbau und der Eintrag ins Ausstellerverzeichnis. Genauere Information zu Kosten können Sie bei der jeweiligen Messegesellschaft erfragen.
Die Förderung gilt nur bei Veranstaltungen des offiziellen Auslandsmesseprogramms, für die eine Firmengemeinschaftsausstellung durch den Bund vorgesehen ist.