Förderung junger innovativer Unternehmen

Junge innovative Unternehmen können auf internationalen Messen in Deutschland auf Gemeinschaftsständen der Veranstalter gefördert werden. Inhalt der Förderung und die Messeliste sind im folgenden erläutert.
Wer wird gefördert?
  • rechtlich selbstständige, kleine, junge und innovative Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro)
  • mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • und die jünger als 10 Jahre sind
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Kosten für Standmiete und Standbau. Davon hat der Aussteller einen Eigenanteil von 30 % bei den ersten zwei Teilnahmen an der gleichen Messe zu übernehmen. Ab dem 3. Mal übernimmt der Aussteller einen Eigenanteil von 40 %.
 
Unter der Bedingung
Gefördert wird nur, wenn sich die Unternehmen auf von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland präsentieren. Die Mindestausgaben betragen 500,00 EUR. Die Zuwendung wird bis zu einer Gesamtsumme von max. 7.500,00 EUR gewährt.
 
Antragstellung
Spätestens 8 Wochen vor Messebeginn muss sich der Antragsteller beim Messerveranstalter anmelden und gleichzeitig einen Bewilligungsantrag beim BAFA stellen.
 
Entscheidungsgrundlage
Richtlinie über die Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland vom 4. Dezember 2012. Die Richtlinie und die Messeliste finden Sie in den nebenstehenden Externen Links.