Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)

Junge innovative Unternehmen können auf internationalen Messen in Deutschland auf Gemeinschaftsständen der Veranstalter gefördert werden. Gefördert wird die Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Wer wird gefördert?
  • rechtlich selbstständige, kleine, junge und innovative Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro)
  • mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • und die jünger als 10 Jahre sind
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes für jeweils 3 Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.
Unter der Bedingung
Gefördert wird nur, wenn sich die Unternehmen auf von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland präsentieren. Die Mindestausgaben betragen 500,00 EUR. Die Zuwendung wird bis zu einer Gesamtsumme von max. 7.500,00 EUR gewährt.
Antragstellung
Spätestens 8 Wochen vor Messebeginn muss sich der Antragsteller beim Messerveranstalter anmelden und gleichzeitig einen Bewilligungsantrag beim BAFA stellen. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.
Entscheidungsgrundlage
Förderrichtlinie zur Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators) – Neufassung – (vom 6. März 2024)