Förderung junger innovativer Unternehmen (Young Innovators)

Junge innovative Unternehmen können auf internationalen Messen in Deutschland auf Gemeinschaftsständen der Veranstalter gefördert werden. Gefördert wird die Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Wer wird gefördert?
  • rechtlich selbstständige, kleine, junge und innovative Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro)
  • mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland
  • mit neu entwickelten oder wesentlich verbesserten Produkten, Verfahren und Dienstleistungen
  • und die jünger als 10 Jahre sind
Was wird gefördert?
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Antragstellung
Aussteller melden sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Direkt im Nachgang der Anmeldung beim Messeveranstalter ist der Bewilligungsantrag (siehe Formulare) beim BAFA zu stellen.
Weitere Informationen und die Liste der förderfähigen Messen: