Sächsische IHKs fordern Rücknahme von Strukturreformen

Seit Ende 2013 häuften sich bei den sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) Unternehmenshinweise auf Probleme bei Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen. Aus diesem Grund wurden Ende 2015 alle 627 Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen, die seit 2008 in Sachsen eine Neu- oder Änderungsgenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchlaufen haben, befragt. Gefragt wurde nach den Auswirkungen der Reform der sächsischen Umweltverwaltung, nach Genehmigungszeiten, Ursachen für Verzögerungen sowie dem Verhalten und der Kompetenz von Behörden.

Die Ergebnisse der Befragung und eines sich anschließenden Expertenworkshops decken sich mit den Beratungserfahrungen der IHKs, und sind ein deutliches Warnsignal. So bewerten 60 Prozent der Unternehmen den Zeitablauf der Verfahren als zu lang oder sogar unzumutbar. Mehr als die Hälfte (55 Prozent) konstatieren eine sich zunehmend verschlechternde Personalausstattung in den Behörden. Jeder Zweite beklagt abnehmenden technischen Sachverstand, besonders in Bezug auf die unternehmerische Praxis.

Dr. Günter Bruntsch, Präsident der IHK Dresden und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen, dazu: „Reibungslose Genehmigungsverfahren sind nicht nur im internationalen, sondern auch im deutschlandweiten Wettbewerb ein wesentlichen Standortfaktor. Sachsen gerät bei Dauer und Qualität von Genehmigungsverfahren zunehmend ins Hintertreffen und muss dringend reagieren. Es besteht sonst die Gefahr weitreichender Schäden des Investitionsstandortes.“

Im Ergebnis fordern die Kammern von der sächsischen Staatsregierung die Rückverlagerung der Verfahrenszuständigkeiten in die Landesdirektion, um so Fachkompetenz zu bündeln und regionen- bzw. personenabhängige Ungleichbehandlungen auszuschließen. Des Weiteren muss die Personalausstattung in den Genehmigungsbehörden am fachlichen Bedarf orientiert aufgestockt werden. Verfahrensverzögerungen sind durch Professionalisierung und Entbürokratisierung zu reduzieren; einheitliche, digital verfügbare Antragsformulare einschließlich digitaler Antragseinreichung umzusetzen sowie Anstrengungen hinsichtlich einheitlicher Verfahren auf Bundesebene zu unternehmen.

Die Umfrageergebnisse einschließlich eines Forderungskataloges wurden dem sächsischen Ministerpräsidenten und den Fachministern für Wirtschaft, Umwelt und Finanzen übermittelt.
Die Broschüre „Standortfaktor immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren“ mit den kompletten Umfrageergebnissen ist auf den Internetseiten der Kammern unter www.chemnitz.ihk24.de, www.dresden.ihk.de und www.leipzig.ihk.de zu finden.

Hintergrund:
Bereits im Jahr 2000 hatten die sächsischen IHKs eine Unternehmensbefragung zum Thema „Umweltrechtliche Genehmigungsverfahren in Sachsen“ durchgeführt. Im Ergebnis gelang es, erhebliche Verbesserungen bei Verfahrensabläufen, deren Dauer und in der Kommunikation zwischen Antragsteller und Behörden zu erreichen. Die Probleme nahmen wieder zu, nachdem in den Jahren 2004 und 2008 im Zuge von Strukturreformen in der Umweltverwaltung Zuständigkeiten überwiegend dezentralisiert und auf Landratsämter und kreisfreie Städte verlagert wurden.

Ansprechpartnerin für Medienanfragen:
IHK Chemnitz, Angela Grüner, Tel. 0371 6900-1110    
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