Neufassung und Praxis-Check zur Gewerbeabfallverordnung
Im Ergebnis der Evaluation der in 2017 neu gefassten Gewerbeabfallverordnung begann bereits 2024 der Prozess für eine erneute Überarbeitung der Gewerbeabfallverordnung.
Diese hat das Ziel, die Verordnung stringenter und vollzugstauglicher zu gestalten, die behördliche Kontrolle der getrennten Sammlung von gewerblichen Abfällen zu stärken und das Erreichen der angestrebten Recyclingquote bei der Vorbehandlung zu sichern.
Die DIHK Stellungnahme zum entsprechenden Referentenentwurf “Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung” vom 30. April, kann auf der Webseite der DIHK eingesehen werden. Im von Diskussionen und Verzögerungen geprägten Prozess wurden die geplanten Änderungen bei den Dokumentationspflichten einem Praxischeck unterzogen. Die Ergebnisse wurden nun vom Bundesumweltministerium in einem Bericht veröffentlicht.
Die allgemeine Bewertung der Dokumentationspflicht durch die teilnehmenden Unternehmen fiel laut Bericht unterschiedlich aus. Kleine und mittlere Unternehmen berichteten demnach von Überforderungen. Behörden meinen dagegen, die Umsetzung der Anforderungen dadurch besser vollziehen zu können. Im Praxis-Check wurden laut Bericht ausfüllbare PDFs verwendet. Die Anregungen zur Änderung der Dokumentationsvorlagen sollen über die Länder im Bundesrat umgesetzt werden. Außerdem seien Ausfüllhilfen und die Anpassung der Vollzugshinweise M34 der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) geplant.
Die geplante Änderung der GewAbfV durch die Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen liegt derzeit zur Beratung im Bundesrat. Da die Ausschüsse die Befassung immer wieder vertagt haben, kam es dort bisher nicht zur Abstimmung.
Die Drucksachen des Bundesrates zur geplanten Verordnungsänderung finden Sie auf der Webseite des Bundesrats.
Quelle:
DIHK, BMUV