Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz
Die Länder haben der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung in der Plenarsitzung vom 25. Juni 2021 zugestimmt.
Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 16. Juli 2021.
Der bundeseinheitliche Rechtsrahmen zur Verwertung mineralischer Abfälle wird damit 2 Jahre später am 1. August 2023 in Kraft treten.
Seit 2007 wurden verschiedene Verordnungsentwürfe zur Neuordnung der Regelungen zum Einsatz von Ersatzbaustoffen und Böden diskutiert. Kurz vor Ende der Legislaturperiode konnten Bund und Länder nun eine Einigung erzielen. Die beschlossene Grunddrucksachen können auf der Webseite des Bundesrates eingesehen werden.
Quelle:
DIHK, Stand 7/21
DIHK, Stand 7/21