Kennzeichnung für Rücknahmestellen von Batterien

Dem § 18 des Batteriegesetzes entsprechend haben die Rücknahmesysteme eine gemeinsame einheitliche Kennzeichnung für Rücknahmestellen entworfen.
Die Rücknahmestellen im Handel, in den Kommunen sowie auch die freiwilligen Rücknahmestellen können das neue Sammelstellenlogo zentral über die gemeinsame Informationsplattform der Rücknahmesysteme kostenfrei abrufen.
Darüber hinaus dient die Internetplattform auch zur Informationsbereitstellung für die Rücknahme von Batterien, über die Bedeutung der Kennzeichnung oder über die Bedeutung der getrennten Sammlung und der Umweltrelevanz von Batterien.
Die vollständige Pressemitteilung sowie die gemeinsame Informationsplattform der Batterierücknahmesytsme finden Sie auf der Informationsplattform für Batterierücknahmesystem.