REACH: Besonders besorgniserregende Stoffe
Die besonders besorgniserregenden Stoffe werden auf der sogenannten Kandidatenliste (für die Aufnahme in den Anhang XIV über zulassungspflichtige Stoffe) der REACH-Verordnung gesammelt. Hiermit sollen alle Stoffe identifiziert und ggfs. geregelt werden, die aufgrund ihrer Eigenschaften langfristige und irreversible Schäden für die menschliche Gesundheit oder Umwelt verursachen können.
Die aktuelle Kandidatenliste ist auf der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu finden. Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Die besagten Stoffe „kandidieren“ für eine Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung, was langfristig eine Zulassungspflicht bedeuten kann. Kurzfristig entsteht mit der Bekanntgabe die Pflicht zur Weitergabe von Informationen entlang der Lieferkette an gewerbliche Kunden, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im gelieferten Erzeugnis enthalten ist. Zudem besteht nach Artikel 7 für Hersteller oder Importeure eine Pflicht zur Notifizierung bei der ECHA und zur Eintragung in die SCIP Datenbank nach der Abfallrahmenrichtlinie.
Auf der Webseite des reach-clp-biozid-helpdesks bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie ebenfalls die von der ECHA veröffentlichten Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung in deutscher Übersetzung sowie bspw. eine Übersicht zu den Informationspflichten.
Im Februar 2026 wurden 2 Stoffe neu aufgenommen:
- n-Hexan (CAS-Nr.: 110-54-3, EC-Nr.: 203-777-6, Grund der Aufnahme: spezifische Organtoxizität bei wiederholter Aufnahme), Verwendung: Formulierungen, Polymerisationsprozesse, Beschichtungen, Reinigungsmittel
- 4,4′-(Hexafluorisopropyliden)diphenol und seine Salze (weder CAS-Nr. noch EC-Nummer, Grund der Aufnahme: reproduktionstoxisch), Verwendung: Prozesssteuerungsmittel und Vernetzer
Die Europäische Chemikalienagentur hatte die Kandidatenliste im Jahr 2025 um 9 Stoffe erweitert:
21. Januar 2025:
- Reaktionsmasse aus Triphenylthiophosphat und tertiären butylierten Phenyl-Derivaten
Verwendung in Hydraulikflüssigkeiten, Schmiermitteln und Fetten - Perfluamin
Verwendung in der Herstellung elektrischer, elektronischer und optischer Geräte, Maschinen und Fahrzeugen - Octamethyltrisiloxan
Verwendung in der Herstellung und/oder Formulierung von: Kosmetika, Körperpflege-/Gesundheitsprodukten, Arzneimitteln, Wasch- und Reinigungsmitteln, Beschichtungen und nichtmetallischen Oberflächenbehandlungen sowie Dicht- und Klebemitteln - 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure
Verwendung in Schmiermitteln, Fetten, Trennmitteln und Metallbearbeitungsflüssigkeiten - O,O,O-Triphenylthiophosphat
Verwendung in Schmierstoffen und Fetten
25. Juni 2025:
- Reaktiv Braun 51 (EG-Nr.: 466-490-7): Verwendung: Bestandteil von Textilprodukten und Farben
- 2. Decamethyltetrasiloxan (CAS-Nr.: 141-62-8 ), Verwendung: Bestandteil von Kosmetika/ Körperpflegemitteln/ Schmierstoffen und in Pflegemitteln für Kfz
- 3. 1,1,1,3,5,5,5-Heptamethyl-3-[(trimethylsilyl)oxy]trisiloxan (CAS-Nr.: 17928-28-8), Verwendung: Laborreagenz, Bestandteil von Kosmetika/ Körperpflegemitteln/ Parfums/ Duftstoffen